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Steuerrecht Steuerstrafrecht

Besteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

FG Düsseldorf zur Reichweite des § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG: Mit der Reform des Tabaksteuerrechts hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 Neuland betreten: Erstmals unterliegen auch sogenannte Substitute für Tabakwaren – insbesondere Liquids, Aromen und Einweg-E-Zigaretten – einer eigenständigen Verbrauchsteuer. Die praktische Umsetzung dieses neuen Steuerregimes ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wie das…WeiterlesenBesteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

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Steuerrecht Wettbewerbsrecht

Kein Wettbewerbsverstoß durch aromatisiertes Glycerin

OLG Hamm präzisiert Verhältnis von Tabaksteuerrecht und Lauterkeitsrecht: In seinem Urteil vom 27. März 2025 (Az. 4 U 7/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Klage gegen eine Anbieterin von sogenannten „Aromen“ und „Lebensmittelzusätzen“ für E-Zigaretten zurückgewiesen. Streitgegenstand war die Frage, ob diese Produkte der Tabaksteuer und dem Tabakerzeugnisrecht unterliegen und ob Verstöße gegen entsprechende…WeiterlesenKein Wettbewerbsverstoß durch aromatisiertes Glycerin

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Steuerstrafrecht

Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

Tabaksteuer und Shisha-Tabak im Steuerstrafrecht: Die steigende Beliebtheit von Shisha-Bars und Wasserpfeifentabak hat nicht nur den Markt belebt, sondern auch das Interesse der Zollverwaltung geweckt. Mit der Einführung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes und verschärften Regelungen zur Tabaksteuer sieht sich die Branche erheblichen Herausforderungen gegenüber. Insbesondere die Steuerpflicht beim Mischen von Tabakkomponenten sowie die strengen Verpackungsvorschriften bergen erhebliche…WeiterlesenTabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

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Steuerstrafrecht Strafprozessrecht

Unversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern

Unversteuerte Zigaretten im Steuerstrafrecht: Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (BGH, 1 StR 479/18, 1 StR 679/18, 1 StR…WeiterlesenUnversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern

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Steuerrecht Steuerstrafrecht

Pflichtwidriges Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen

Entsprechend § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO macht sich strafbar, wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen unterlässt und dadurch Steuern verkürzt. Auf eine nachgelagerte – nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO strafbewehrte – Pflicht, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, um nachträglich die Tabaksteuer festzusetzen, kommt es dabei nicht mehr an (so BGH, 1…WeiterlesenPflichtwidriges Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen

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Steuerstrafrecht

Minder schwerer Fall bei hohem Steuerschaden

Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 136/21, hat hervorgehoben, dass auch ein hoher Gesamtsteuerschaden, bei einer Mehrzahl von Taten, nicht zwingend gegen einen minder schweren Fall spricht – und damit verdeutlicht, was ein Strafverteidiger im Steuerstrafrecht im Blick haben muss: Das Landgericht hat das Vorliegen eines minder schweren Falls der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei (§  374 Abs. 2…WeiterlesenMinder schwerer Fall bei hohem Steuerschaden

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Steuerrecht Steuerstrafrecht Strafrecht

Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel

Wird einfuhrabgabenpflichtige Ware („Schmuggelware“) mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen und ohne Gestellung gemäß Art. 40 Zollkodex in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, ist Verbringer im Sinne der Art. 38, 40 Zollkodex und damit Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) auch derjenige, der als Organisator des Transports…WeiterlesenSteuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel

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Steuerrecht

Besteuerung überlanger Zigaretten

Der Steuertarif des Tabaksteuergesetzes (TabStG) setzt sich für Zigaretten aus einem stückbezogenen und einem nach dem Kleinverkaufspreis ausgerichteten wertbezogenen Anteil zusammen. Der stückbezogene Anteil (derzeit 8,27 Cent je Stück) wird je begonnene 9 cm Länge des Tabakstrangs erhoben. Unter den Begriff der Zigarette fallen auch die seit Ende 1993 im Handel angebotenen überlangen Tabakstränge, die…WeiterlesenBesteuerung überlanger Zigaretten