Unversteuerte Zigaretten im Steuerstrafrecht: Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (BGH, 1 StR 479/18, 1 StR 679/18, 1 StR…WeiterlesenUnversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
Schlagwort: Tabaksteuer
Rechtsanwalt für Tabaksteuer: Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Tabakwaren erhoben wird, um den Konsum zu reduzieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Zu den Tabakwaren zählen Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Tabak zum Drehen und Feinschnitt.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen rund um die Tabaksteuer!
Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Tabaksteuer sind beispielsweise der Schmuggel von unversteuerten Tabakwaren oder die Fälschung von Steuerzeichen auf Tabakprodukten. Beides stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Darüber hinaus können auch Verstöße gegen die Meldepflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Handel von Tabakwaren strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Entsprechend § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO macht sich strafbar, wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen unterlässt und dadurch Steuern verkürzt. Auf eine nachgelagerte – nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO strafbewehrte – Pflicht, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, um nachträglich die Tabaksteuer festzusetzen, kommt es dabei nicht mehr an (so BGH, 1…WeiterlesenPflichtwidriges Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 136/21, hat hervorgehoben, dass auch ein hoher Gesamtsteuerschaden, bei einer Mehrzahl von Taten, nicht zwingend gegen einen minder schweren Fall spricht – und damit verdeutlicht, was ein Strafverteidiger im Steuerstrafrecht im Blick haben muss: Das Landgericht hat das Vorliegen eines minder schweren Falls der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 2…WeiterlesenMinder schwerer Fall bei hohem Steuerschaden
Wird einfuhrabgabenpflichtige Ware („Schmuggelware“) mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen und ohne Gestellung gemäß Art. 40 Zollkodex in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, ist Verbringer im Sinne der Art. 38, 40 Zollkodex und damit Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) auch derjenige, der als Organisator des Transports…WeiterlesenSteuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel
Besteuerung überlanger Zigaretten
Der Steuertarif des Tabaksteuergesetzes (TabStG) setzt sich für Zigaretten aus einem stückbezogenen und einem nach dem Kleinverkaufspreis ausgerichteten wertbezogenen Anteil zusammen. Der stückbezogene Anteil (derzeit 8,27 Cent je Stück) wird je begonnene 9 cm Länge des Tabakstrangs erhoben. Unter den Begriff der Zigarette fallen auch die seit Ende 1993 im Handel angebotenen überlangen Tabakstränge, die…WeiterlesenBesteuerung überlanger Zigaretten