Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ enthielt.WeiterlesenKündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube
Schlagwort: YouTube
YouTube ist eine Video-Sharing-Website, auf der Nutzer Videos hochladen, bewerten, kommentieren und teilen können. Es wurde 2005 gegründet und 2006 von Google übernommen. Die Website bietet Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen eine Plattform für die Veröffentlichung und den Austausch verschiedenster Inhalte, von selbstgedrehten Filmclips über Musikvideos bis hin zu Fernsehsendungen und Dokumentarfilmen.
Bei der Erstellung und Verbreitung von Inhalten auf YouTube können verschiedene rechtliche Probleme auftreten:
- Urheberrechtsverletzungen: Wenn ein Nutzer ein Video mit Inhalten hochlädt, die nicht seine eigenen sind (z. B. Musik, Filmausschnitte, Fernsehsendungen usw.), kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. YouTube verfügt über ein System namens Content ID, das versucht, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu identifizieren und zu verwalten.
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Wenn in einem Video Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung abgebildet oder anderweitig dargestellt werden, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Dies kann auch für Videos gelten, die in Privatwohnungen oder auf Privatgrundstücken gedreht wurden.
- Hassreden und verleumderische Inhalte: YouTube hat strenge Regeln gegen Hassreden und verleumderische Inhalte. Nutzer, die gegen diese Regeln verstoßen, können rechtlich belangt und ihre Inhalte entfernt werden.
- Werberichtlinien: YouTube hat auch Richtlinien für Werbung und Monetarisierung, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Offenlegung von gesponserten Inhalten oder Partnerschaften und die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften für Werbung.
- Datenschutz: Wenn persönliche Daten von Personen in Videos dargestellt oder offengelegt werden, kann dies zu rechtlichen Problemen aufgrund von Datenschutzgesetzen führen.
- Jugendschutz: Inhalte, die für Minderjährige nicht geeignet sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
All diese rechtlichen Aspekte müssen YouTube-Nutzer bei der Erstellung und Verbreitung von Inhalten beachten. Eine Nichtbeachtung kann zur Löschung von Inhalten, zur Sperrung von Kanälen oder sogar zu rechtlichen Sanktionen führen.
Im Kontext der Verbreitung identifizierender Videos (hier: über die Videoplattform YouTube) konnte sich das Verwaltungsgericht Bremen (4 K 1338/21) in einer Entscheidung vom 10.10.22 zu den Befugnissen einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde äußern und klarstellen, dass eine DSGVO-Behörde das Werkzeug hat, um folgende Anordnungen zu treffen: Sowohl Videos als auch ein Screenshot, bereitgehalten auf einer Internetseite, sind…WeiterlesenBefugnisse datenschutzrechtlicher Aufsichtsbehörde bei unzulässiger Verbreitung von Videos
Urheberrechtsschutz im Internet
Der BGH (I ZR 135/18, „uploaded III“) hat entschieden: Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts führt der BGH aus: Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 – I ZR 20/17, GRUR…WeiterlesenUrheberrechtsschutz im Internet
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln (6 L 1277/21 und 6 L 1354/21) entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben.WeiterlesenVG Köln: Netzwerkdurchsetzungsesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
Beim OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 33/21) ging es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Herausgabe eines Mobiltelefons.WeiterlesenZur Rechtmäßigkeit polizeilicher Anordnung der Herausgabe von Mobiltelefon
Gerade Kleinkriminelle unterschätzen massiv die Bedeutung sozialer Medien für die Polizei: In meinen Akten ist es nichts Besonderes mehr, dass Identifizierungen von Verdächtigen anhand von Fotos erfolgen, die man etwa in sozialen Netzwerken hochlädt. Auch gibt es Opfer von Straftaten, die selber in sozialen Medien suchen und mit Ausdrucken dann zur Polizei laufen. Zudem spielen…WeiterlesenErmittlungen in sozialen Medien durch Polizei immer wichtiger
Die 2Faktor-Authentifizierung ist, das scheint mir inzwischen Usus zu sein, der „neue“ Standard sicherer Log-ins. Dabei kann ich in meiner Rolle als Verteidiger nur davor warnen, ich sehe erhebliche Gefahren für Individuen und die digitale Gesellschaft – aber in technischer Hinsicht auch einen Trend, der in ein paar Jahren die neue Version von „bitte ändern…WeiterlesenGefahr durch 2Faktor-Authentifizierung
Ein wenig länger hat es gedauert, aber das Video der deutschen Post zur Webkonferenz (Thema: ePost) ist nun endlich online, man kann es sich hier ansehen. Ich habe eben die Mail erhalten, in der der Link mitgeteilt wird und konnte noch nicht selber reinsehen, daher zur Zeit kein weiterer Kommentar. Ich kann nur empfehlen, es…WeiterlesenePost-Webkonferenz: Video nun online
Beim OLG Köln (6 U 206/11) sieht man in eingebundenen Inhalten, die über Frames („<frame>“) dynamisch via Javascript geladen werden, keine Urheberrechtsverletzung. Die Frage ist in höchstem Maße umstritten und höchstgerichtlich immer noch nicht geklärt. Mit der Entscheidung des OLG Köln liegt nun eine zweite aktuelle Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu der Frage vor, wobei sich…WeiterlesenOLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung bei Frames
Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Das hat am 20.04.2012 das Landgericht Hamburg (310 O 461/10) in einem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube entschieden.WeiterlesenLG Hamburg zu den Urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 505/13) hat wenig überraschend festgestellt: Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Für die Grenzziehung kommt es auf den Inhalt und…WeiterlesenArbeitsrecht: Kündigung des Arbeitnehmers wegen Youtube-Video
Man stelle sich vor, eine Altenpflegerin schreibt auf Facebook diesen Beitrag: „Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Wie geht man damit als Arbeitgeber um? Kann man sich als Arbeitgeber überhaupt wehren, wenn Arbeitnehmer in Ihrer Freizeit so genannte „Hasspostings“…WeiterlesenArbeitsrecht: Kündigung bei „Hasspostings“ & Hetze auf Facebook
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den verbundenen Rechtssachen C‑682/18 und C‑683/18 über die Haftung von Plattformbetreibern bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer entschieden. Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob Plattformbetreiber wie YouTube oder Sharehoster wie Uploaded für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, die von Nutzern begangen werden. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkung auf das…WeiterlesenEUGH zu Haftung von Plattformbetreibern bei Urheberrechtsverletzungen
Ermittlungen wegen Zoom-Bombing: Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg berichtet, gegen einen 21-jährigen wegen so genannten Zoom-Bombings im Rahmen von Online-Schulunterricht zu ermitteln. Hinweis: Hier liegt eine Besonderheit vor, da wohl die Aktionen gefilmt und auf Youtube hochgeladen wurden, was den Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zumindest eröffnet. Wie immer in diesem Bereich kommt es stark…WeiterlesenErmittlungen wegen Störung des Online-Unterrichts in einer Schule
Der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, I ZR 153/17) hat entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. WeiterlesenUmfang der von „YouTube“ geschuldeten Auskunft über Benutzer