Ein Rechtsanwalt für Vermögensarrest erklärt: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf das Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. So können beispielsweise Konten oder Arbeitslohn gepfändet werden, wodurch schnell eine existenzbedrohende Lage eintreten kann. Die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes sind erschreckend schnell geschaffen, da der Staat leichtfertig auf Vermögenswerte zugreifen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel















