Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (sog. Handyverstoß) schuldig machen kann, auch wenn er eine sog. „Handyspange“ benutzt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.08.2021, 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20).WeiterlesenHandyverbot für Fahrzeugführer: „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht
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Handverbot im Auto: Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf, Aachen), Profi im Verkehrsrecht – Telefoniert im Auto, Handyverbot im Auto. Die StVO sieht vor, dass beim Telefonieren beim Autofahren ein Bußgeld fällig wird. Sie finden im Folgenden ausgewählte Urteile und Entwicklungen zum Thema von Rechtsanwalt Ferner.
Dabei zählt heute, ob das genutzte Gerät ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO ist. So sieht diese Norm vor, der derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen darf, wenn er es nicht hält, es nur sehr kurzzeitig nutzt oder per Spracheingabe bedient. Dabei ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob es ein Handy war – erfasst sind sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Das BayObLG München (201 ObOWi 1507/21) hat entschieden, dass eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten auch dann zu bejahen ist, wenn das Mobiltelefon zwar nicht mit bzw. in der Hand gehalten, aber auf dem Oberschenkel abgelegt wird.WeiterlesenHalten von Mobiltelefon durch Ablegen auf Oberschenkel
Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt auch, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand…WeiterlesenMobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets
Das Amtsgericht Sonthofen (144 Js 5270/10) hat entschieden, dass die Benutzung eines „Walki-Talki“ im Auto eine verbotene Nutzung von Mobiltelefonen im Strassenverkehr darstellt. Die vollkommen abwegige Entscheidung wird heftig diskutiert, etwa wenn RA Melchior zu Recht meint „Hauptsache Funk„, Udo Vetter analysiert die Norm richtig und begründet zutreffend kurz, warum die Entscheidung falsch ist und…WeiterlesenEin „Walki-Talki“ ist kein Mobiltelefon
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in…WeiterlesenHandyverbot am Steuer – bei ausgeschaltetem Motor?
Das BVerfG (2 BvR 901/09) hat heute die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt, in der sich ein Fahrlehrer dagegen gewehrt hat, wegen des Telefonierens mit dem Handy sanktioniert zu werden (wobei der Fahrlehrer während der Fahrt der Fahrschülerin nicht selber gefahren ist). Dazu das BVerfG: Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro…WeiterlesenBVerfG: Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz
Es liegt keine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Kraftfahrzeugführer mit ausgeschaltetem Motor vor einer Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage steht und auf seinem Handy telefoniert.WeiterlesenHandyverbot im Straßenverkehr: Handy-Nutzung vor Ampel bei ausgeschaltetem Motor
Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält.WeiterlesenMobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung
Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu verstehen, soweit sie noch im weitesten Sinn mit Kommunikation zu tun haben. Die Frage der Benutzung beurteilt sich allein danach, ob…WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Benutzen eines Mobiltelefons vor der roten Ampel: Ordnungswidrig handelt, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampel wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Ohne Belang ist dabei, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird. Dies musste sich ein Autofahrer sagen lassen, der vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das…WeiterlesenHandyverbot an roter Ampel
Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen (OLG Hamm, 2 Ss OWI 177/05)WeiterlesenWas bedeutet „Benutzen“ eines Handys am Steuer?
Um „Nutzung“ eines Autotelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO handelt es sich, wenn der Fahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Nutzung der Freisprechanlage eines Autotelefons
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Köln deutlich und wies deshalb die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers zurück. Dieser war zuvor wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 EUR verurteilt worden. Auch sein Argument, er habe das Handy…WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt auch vor, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um vom Display des Telefons eine dort gespeicherte Telefonnummer abzulesen.WeiterlesenHandyverbot: Auch das Ablesen einer Telefonnummer ist beim Fahren verboten
Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät: Die „Benutzung eines Mobiltelefons“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.WeiterlesenHandyverbot und Nutzung als Diktiergerät