Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz?

Im letzten Jahr gab es – im Zuge diverser Vorfälle im Bereich der Datenverarbeitung von Arbeitnehmern – einen vielbeachteten und kritisierten Anlauf der Bundesregierung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz, dass das Bundesdatenschutzgesetz mit Blick auf Arbeitsverhältnisse reformieren sollte. Um das Thema ist es inzwischen wieder etwas stiller geworden.

Aktuell ist festzustellen, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz in der Regierungsvorlage Ende Februar 2011 im Bundestag in der ersten Lesung beraten wurde (Infos dazu hier). Auf Grund der schon im Vorhinein gelaufenen erheblichen Kritik von Opposition und Arbeitnehmerverbänden kam es dort erwartungsgemäß zu einer heftigen Diskussion, in deren Verlauf dann auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP bekannt gab, dass man sich wohl selber noch die ein oder andere Änderung an dem Entwurf wünsche. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion ist wohl nicht mit einem Schnellschuss zu rechnen. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil aktuell der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mit Kritik an diesem Entwurf nicht geizte (dazu ein Bericht hier). Auf der aktuellen Tagesordnung des Bundestags im Mai ist es jedenfalls kein Thema.

Somit bleibt das öffentlich weiterhin so beachtete Thema des Arbeitnehmerdatenschutzes erst einmal “in der Schwebe”. Dennoch sollten gerade Arbeitgeber das laufende Gesetzgebungsverfahren im Auge haben und sich auf die zu erwartenden Änderungen bereits vorbereiten – zumal, wenn weitere Änderungen am Entwurf noch auftreten, davon auszugehen ist, dass sich damit eher mehr als weniger Aufgaben für Betriebe erheben.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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