Arbeitnehmer kann Entfernung zu Unrecht erteilter Abmahnung aus Personalakte verlangen

Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 26.08.2011 (6 Ta 164/11) nochmals festgehalten:

Im Übrigen gilt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten aus der verlangen kann (BAG 22.02.2001 – 6 AZR 3/99 = EzBAT BAT § 11 Nr. 10 BAG 27.11.2008 – 2 AZR 675/07). Für das Beseitigungsverlangen genügt, das die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen entfällt oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG 22.02.2001 – 6 AZR 398/99 = EzBAT BAT § 11 Nr. 10).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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