Erste Stellungnahmen zum geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Das nunmehr ernsthaft avisierte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (das eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes anstrebt), führt (erwartungsgemäß) zu Kritik aus den verschiedenen Richtungen, aber auch zu Lob: Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigt sich erst einmal erfreut, auch wenn eine detaillierte Stellungnahme wohl noch nicht zu sehen ist. Kritik gibt es natürlich ansonsten aus allen Richtungen: Die Arbeitgeber meinen, es ginge teilweise zu weit, der deutsche Anwaltverein sieht systematische Fehler im Gesetz (Stellungnahmen: Arbeitsrechtsausschuss und Ausschuss Informationsrecht) und Prantl sieht eine „komplizierte, unübersichtliche, kaum Anwendbare Regelung.“

Ich selbst sehe mich bei Prantl (aber auch bei anderen) somit in meiner ersten Analyse & Kritik von gestern bestätigt – wobei die versteckt normierte Pflicht (siehe meinen Artikel, Punkt 9), dass Betriebe einen Datenschutzbeauftragten in Zukunft noch früher bestellen müssen, bisher wohl noch nicht die Runde gemacht hat.

Die Kritik wird sicherlich nicht leiser werden, bis das Gesetz endlich – in welcher Fassung auch immer – beschlossen ist. Für mich bleibt letzten Endes die große Frage, wie Arbeitnehmer in der Praxis vorhandenen Verstößen begegnen wollen. Allzu blauäugig dürfte es sein, hier wirklich immer damit zu rechnen, dass der jeweilige Arbeitnehmer sich in jedem Fall wehren wird. Ich schätze ein, dass zumindest in größeren Betrieben die Gewerkschaften sich in der Lebenswirklichkeit als Ansprech- und Schutzpartner etablieren können. Bleibt abzuwarten, ob diese Rolle auch wirklich erkannt wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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