Erste Stellungnahmen zum geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Das nunmehr ernsthaft avisierte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (das eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes anstrebt), führt (erwartungsgemäß) zu Kritik aus den verschiedenen Richtungen, aber auch zu Lob: Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigt sich erst einmal erfreut, auch wenn eine detaillierte Stellungnahme wohl noch nicht zu sehen ist. Kritik gibt es natürlich ansonsten aus allen Richtungen: Die Arbeitgeber meinen, es ginge teilweise zu weit, der deutsche Anwaltverein sieht systematische Fehler im Gesetz (Stellungnahmen: Arbeitsrechtsausschuss und Ausschuss Informationsrecht) und Prantl sieht eine “komplizierte, unübersichtliche, kaum Anwendbare Regelung.”

Ich selbst sehe mich bei Prantl (aber auch bei anderen) somit in meiner ersten Analyse & Kritik von gestern bestätigt – wobei die versteckt normierte Pflicht (siehe meinen Artikel, Punkt 9), dass Betriebe einen Datenschutzbeauftragten in Zukunft noch früher bestellen müssen, bisher wohl noch nicht die Runde gemacht hat.

Die Kritik wird sicherlich nicht leiser werden, bis das Gesetz endlich – in welcher Fassung auch immer – beschlossen ist. Für mich bleibt letzten Endes die große Frage, wie Arbeitnehmer in der Praxis vorhandenen Verstößen begegnen wollen. Allzu blauäugig dürfte es sein, hier wirklich immer damit zu rechnen, dass der jeweilige Arbeitnehmer sich in jedem Fall wehren wird. Ich schätze ein, dass zumindest in größeren Betrieben die Gewerkschaften sich in der Lebenswirklichkeit als Ansprech- und Schutzpartner etablieren können. Bleibt abzuwarten, ob diese Rolle auch wirklich erkannt wird.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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