Schlagwort: Änderungskündigung

Rechtsanwalt für Änderungskündigung: Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zwar kündigt, dem Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig anbietet, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Es handelt sich also nicht um eine vollständige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern um den Versuch, Vertragsinhalte – etwa Arbeitsort, Arbeitszeit oder Vergütung – einseitig zu verändern.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, dieses Angebot anzunehmen, abzulehnen oder unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG anzunehmen und gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage einzureichen, um gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Änderungen sozial gerechtfertigt sind. Eine Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sie – wie eine normale Kündigung – sozial gerechtfertigt ist und das Änderungsangebot zumutbar ist.