Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, diskutieren derzeit vor allem Datenschutz, Urheberrecht und die kommende EU‑KI‑Verordnung. Weit weniger im Blick ist dagegen eine Rechtsmaterie, die der Nutzung bestimmter KI‑Modelle ganz handfest im Weg stehen kann: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) … und auch der generelle ethische Einsatz. Denn: Menschen wurden und werden ausgebeutet beim Training von KI – und wir wissen das doch längst.
Das LkSG zwingt in meiner folgenden Überlegung dazu, die menschenrechtliche „Vorgeschichte“ eines Modells mitzudenken – und zwar auch dann, wenn dieses nur als fertiges Produkt eingekauft oder als Open‑Source‑Gewicht von Hugging Face heruntergeladen wird.
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