Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Softwarerecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Entwurf einer KI-Verordnung: EU reguliert Einsatz künstlicher Intelligenz (2023)

    Entwurf einer KI-Verordnung: EU reguliert Einsatz künstlicher Intelligenz (2023)

    KI-Verordnung (KI-VO, auch AI-Act): Die EU möchte Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz regulieren. Hierzu liegt inzwischen ein Vorschlag für eine Verordnung über ein europäisches Konzept für Künstliche Intelligenz vor, wobei aus meiner Sicht zuvorderst besonders spannend die Frage sein dürfte, was man überhaupt unter künstlicher Intelligenz verstehen möchte.

    Im Übrigen ist es noch recht früh für eine umfassende Übersicht der KI-Verordnung. Wichtig ist: Es soll einen Katalog absolut verbotener Einsatz-Szenarien von KI geben, es soll eine „High-Risk“-KI geben, für die besondere Vorgaben gelten; darüber hinaus gibt es Transparenzpflichten bei eingesetzter KI.

    Update zum Stand der KI-Verordnung: Am 19.10.2022 hat die (tschechische) EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen, Ziel ist gegen Ende des Jahres 2022 eine Einigung für ein „KI-Gesetz“ zu finden. In dem 8. Vorschlag werden wesentliche Streitpunkte aufgegriffen. Am 11.5. wurde dann ein Kompromissvorschlag gefunden und beschlossen (der aber noch durch die weitere Gesetzgebung muss). Mehr dazu unten im Abschnitt „laufende Updates“.

    Hinweis: Hier geht es um den Entwurf einer Verordnung zur Regulierung von KI („KI-Verordnung“, auch „AI Act“). Dies ist nicht zu verwechseln mit dem zugleich laufenden Versuch der EU, zivilrechtliche Haftungsregelung für künstliche Intelligenz aufzustellen, dazu siehe beispielsweise den zwischenzeitlich beschlossenen Text hier.

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  • EuGH zur Zulässigkeit der Dekompilierung von Software

    EuGH zur Zulässigkeit der Dekompilierung von Software

    Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache Top System SA gegen État belge (C-13/20) eine grundlegende Entscheidung über die Zulässigkeit der Dekompilierung von Software gefällt. Obwohl sich das Urteil auf die alte Computerprogramm-Richtlinie 91/250/EWG bezieht, entfaltet es auch unter der seit 2009 geltenden Richtlinie 2009/24/EG seine Strahlkraft und wirft neue Fragen auf – nicht nur für das Urheberrecht, sondern auch für das Vertrags- und IT-Recht insgesamt.

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  • Kein WLAN: Anfechtung von Softwareüberlassungsvertrag wegen Irrtums

    Kein WLAN: Anfechtung von Softwareüberlassungsvertrag wegen Irrtums

    Digitale Vertragsbeziehungen, insbesondere im Bereich der Softwareüberlassung, zeichnen sich durch Komplexität, Standardisierung und hohe Informationsasymmetrie aus. Der Nutzer verlässt sich auf die technische Funktionalität, während der Anbieter seine Leistung präzise umrissen wissen will.

    Kommt es zu Missverständnissen über technische Voraussetzungen, stellt sich schnell die Frage, ob das Rechtsgeschäft Bestand hat – oder ob ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Zwei Entscheidungen – das Urteil des LG Kleve (1 O 166/22) und der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf (10 U 70/23) – zeigen eindrucksvoll, wie diese dogmatischen Fragen in der rechtlichen Praxis konkretisiert werden.

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  • Vertragsverhandlungen: Warum wir über das Falsche sprechen

    Vertragsverhandlungen: Warum wir über das Falsche sprechen

    Wenn Verträge verhandelt werden, geschieht das oft mit einer Mischung aus juristischer Akribie, unternehmerischem Kalkül – und einer ordentlichen Portion Misstrauen. Klauseln über Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz und Vertragsstrafen werden Seite um Seite durchgeackert, Formulierungen gefeilt, Rückversicherungen eingebaut. Schließlich will man für den Ernstfall gewappnet sein.

    Das Problem ist nur: Der Ernstfall tritt viel seltener ein als der Alltag. Und genau auf diesen Alltag – also auf die erfolgreiche Umsetzung eines Vertrags – sind viele Verträge erstaunlich schlecht vorbereitet, wie eine aktuelle WorldCC-Analyse zeigt.

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  • Beteiligungszuständigkeit von Stufenvertretung bei Software-Einführung?

    Beteiligungszuständigkeit von Stufenvertretung bei Software-Einführung?

    In seinem Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az.: 17 A 4454/23) hat das Verwaltungsgericht Hannover eine zentrale Frage des Personalvertretungsrechts entschieden: Wer ist bei der Einführung einer neuen Software mitbestimmungsberechtigt? Konkret ging es um die Software „FOLIO/ERM“, die in wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Niedersachsen eingeführt werden sollte. Der Hauptpersonalrat des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) beanspruchte ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung der Software.

    Das Gericht wies diesen Anspruch zurück und stellte fest, dass nicht die übergeordnete Stufenvertretung, sondern die örtlichen Personalräte der betroffenen Bibliotheken zuständig sind. Damit wurde eine bedeutsame Weichenstellung zur Kompetenzverteilung im Personalvertretungsrecht getroffen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine zentrale Softwareeinführung durch ein Ministerium automatisch die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats begründet.

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  • EuGH-Entscheidung zum Softwarerecht: Auswirkungen auf öffentliche IT-Beschaffungen und den Softwaremarkt

    EuGH-Entscheidung zum Softwarerecht: Auswirkungen auf öffentliche IT-Beschaffungen und den Softwaremarkt

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist von zentraler Bedeutung für die Regulierung des europäischen Binnenmarkts, insbesondere im Bereich des Vergaberechts und der Softwarelizenzen. In einem aktuellen Urteil befasste sich der EuGH mit der Frage, ob ein Vertrag zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern über die kostenfreie Überlassung einer Software als entgeltlicher öffentlicher Auftrag einzustufen ist. Die Entscheidung ist speziell mit Blick auf die IT-Beschaffungspraxis öffentlicher Stellen und die Wettbewerbsbedingungen auf dem Softwaremarkt von Interesse.

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  • EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

    EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

    Die Bestimmung des Erfüllungsorts spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welches Gericht für einen grenzüberschreitenden Vertrag zuständig ist. Gerade im Bereich des Softwarerechts, wo digitale Dienstleistungen oftmals länderübergreifend erbracht werden, führt die gerichtliche Zuständigkeit regelmäßig zu Streitigkeiten.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 28. November 2024 in der Rechtssache C-526/23 (VariusSystems digital solutions GmbH gegen GR, Inhaberin des Unternehmens B & G) diese Problematik aufgegriffen und zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) Stellung genommen.

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  • Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag

    Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag

    In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 10 U 201/22) vom 19. Dezember 2024 ging es um einen zentralen Konflikt bei IT-Dienstleistungen: die Abgrenzung zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag. Dabei ging es um die Entwicklung von Schnittstellen innerhalb eines größeren Softwareprojekts und die Frage, ob der Anbieter für einen konkreten Erfolg oder lediglich für ein sorgfältiges Tätigwerden haftet. Diese Entscheidung ist für Unternehmen von erheblicher Relevanz, da sie Leitlinien für die Vertragsgestaltung und die rechtliche Absicherung bei Softwareprojekten liefert.

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  • Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

    So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

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  • Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

    Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

    Am 17. Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-159/23 über zentrale Fragen des Urheberrechtsschutzes von Computerprogrammen. Die Entscheidung beleuchtet, ob Eingriffe in den Arbeitsspeicher eines Computers, um Gameplay-Elemente zu verändern, eine unzulässige Umarbeitung im Sinne der Richtlinie 2009/24/EG darstellen. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Hersteller von Computerspielen, Entwickler von Zusatzsoftware sowie die Gaming-Community.

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  • Entscheidende Fragen der Bilanzierung und Aktivierung bei Software

    Entscheidende Fragen der Bilanzierung und Aktivierung bei Software

    Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Software und den damit verbundenen Implementierungs- und Einführungskosten ist ein zentraler Punkt des Unternehmensrechts. Das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2021 (Az. 10 K 3084/19) bietet dazu wichtige Einblicke. Es thematisiert die Frage, wie Aufwendungen für die Einführung und Implementierung von Software bilanziell und steuerlich zu behandeln sind. Dabei werden grundlegende Begriffe wie Anschaffungskosten, Nutzungsrechte und immaterielle Wirtschaftsgüter erörtert.

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  • Herausforderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen: Juristische Fallstricke für Softwareentwickler

    Herausforderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen: Juristische Fallstricke für Softwareentwickler

    In der heutigen digitalen Welt sind künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen mehr als nur Schlagworte – sie sind technologische Treiber, die in vielen Branchen transformative Auswirkungen haben. Für Softwareentwickler, die an der Spitze dieser Bewegung stehen, eröffnen sich neue Möglichkeiten, aber auch komplexe Herausforderungen.

    Besonders juristische Fallstricke können den Entwicklungsprozess erschweren und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zentralen Probleme und Unwägbarkeiten, die sich bei der Programmierung von KI-Systemen aus rechtlicher Sicht ergeben.

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  • Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung

    Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung

    Die Verwendung von KI-Assistenten in der Programmierung bietet zahlreiche Vorteile, wie die Effizienzsteigerung und Automatisierung von Code-Generierung und Fehlersuche. Allerdings sind damit auch rechtliche Herausforderungen verbunden, die bei der Implementierung solcher Systeme unbedingt beachtet werden sollten.

    Im Folgenden werden von mir die wichtigsten rechtlichen Aspekte erörtert, die bei der Nutzung von KI-Assistenten in der Programmierung relevant sind. Zudem werden konkrete Beispiele genannt und Best Practices vorgestellt, die Unternehmen helfen können, rechtliche Risiken zu minimieren.

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  • OLG Frankfurt: Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für rechtswidrige Cookie-Speicherung

    OLG Frankfurt: Anbieter von Unternehmenssoftware haftet für rechtswidrige Cookie-Speicherung

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (27.06.2024, Az. 6 U 192/23) setzt einen wichtigen Meilenstein im Bereich des Datenschutzes und der Verantwortlichkeit für Cookies auf Webseiten. Es stellt klar, dass ein Anbieter von Unternehmenssoftware auch dann haftet, wenn seine Software Cookies ohne Zustimmung speichert, selbst wenn nach den AGB die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Diese Besprechung beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Tragweite der Entscheidung.

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  • Aktuelle Hinweise zur Gestaltung „sicherer“ Software

    Aktuelle Hinweise zur Gestaltung „sicherer“ Software

    Leitfaden zur Vermeidung von Sicherheitslücken: Sicherheitsvorfälle sind oft das Resultat komplexer Wechselwirkungen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichen Entscheidungen.

    Um dem entgegenzuwirken, ist es entscheidend, dass Softwarehersteller Sicherheit von Beginn an in ihre Entwicklungsprozesse integrieren. In diesem Beitrag werden die Best Practices und die Schritte beleuchtet, die zur sicheren Softwareentwicklung und -bereitstellung beitragen, wobei Grundlage zwei CISA-Dokumente sind.

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