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Schlagwort: Steuerberater

Als Steuerberater können Sie oder Ihre Mandanten unerwartet mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. In solchen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Ein qualifizierter Strafverteidiger kann Ihnen oder Ihrem Mandanten helfen, mit Ermittlungen oder Anklagen wegen Steuerhinterziehung, Betrug oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen umzugehen. Er kann Ihnen helfen, das Ausmaß der Anschuldigungen zu verstehen, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihnen bei der Aushandlung von Vergleichen oder bei der Vertretung vor Gericht behilflich sein. Steuerberater, die eher auf einen Konsens mit den Behörden ausgerichtet sind, profitieren in dieser Hinsicht von der Prozesserfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht.

Steuerberater können auch selbst strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein, und zwar aus verschiedenen Gründen, die je nach den in ihrem Land oder Staat geltenden Gesetzen und Vorschriften unterschiedlich sein können. Nachfolgend sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen Steuerberater strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein können:

Steuerhinterziehung: Wenn ein Steuerberater vorsätzlich falsche Angaben im Namen seines Mandanten macht oder falsche Dokumente erstellt, um Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden, kann er wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden.
Falsche Angaben: Wenn ein Steuerberater falsche oder irreführende Angaben im Namen seines Klienten macht, um eine Steuerermäßigung oder einen anderen Vorteil zu erlangen, kann er wegen Falschangaben angeklagt werden.
Fahrlässige Falschangaben: Wenn ein Steuerberater fahrlässig falsche Angaben im Namen seines Mandanten macht oder falsche Dokumente erstellt, kann er wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung oder anderer Straftaten angeklagt werden.
Verstöße gegen die Berufsethik: Verstößt ein Steuerberater gegen die Berufsethik oder andere berufsständische Normen, kann er disziplinarisch oder strafrechtlich belangt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass Steuerberater generell die berufliche Verantwortung haben, im besten Interesse ihrer Mandanten zu handeln und dabei alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Verstößt ein Steuerberater gegen seine berufliche Verantwortung oder handelt er rechtswidrig, kann er strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • EUGH stärkt anwaltliche Verschwiegenheit

    EUGH stärkt anwaltliche Verschwiegenheit

    In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, C‑623/22) die Bedeutung und Grenzen der anwaltlichen Verschwiegenheit beleuchtet. Diese Entscheidung ist von besonderer Relevanz, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und die schützenswerte Position von Anwälten in der Europäischen Union betont. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, inwiefern die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht im Kontext der EU-Richtlinien zur Meldung potenziell aggressiver Steuerplanungsstrategien (DAC 6) geschützt ist.

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  • Entscheidungen des LG Nürnberg-Fürth: Durchsuchungsbeschluss und Zeugnisverweigerung

    Entscheidungen des LG Nürnberg-Fürth: Durchsuchungsbeschluss und Zeugnisverweigerung

    In zwei richtungsweisenden Entscheidungen des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 1/24 und Az. 12 Qs 2/24) wurden wesentliche Fragen des Strafprozessrechts im Zusammenhang mit der Zeugnisverweigerung von Berufsgeheimnisträgern und den Voraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses geklärt. Diese Beschlüsse beleuchten die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und bieten wertvolle Einblicke in die Handhabung von Durchsuchungen und Zeugenrechten im strafrechtlichen Kontext.

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  • BFH-Urteil zur internationalen Konteninformation

    BFH-Urteil zur internationalen Konteninformation

    In einem aktuellen Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 36/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfassungsmäßigkeit des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten entschieden. Dieses Thema hat weitreichende Bedeutung für Steuerpflichtige mit Konten im Ausland.

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  • Schneeballsystem

    Schneeballsystem

    Ein Schneeballsystem ist eine Form des Betrugs, die auf einem Geschäftsmodell beruht, bei dem die Einnahmen der ursprünglichen Investoren durch die Investitionen neuer Teilnehmer und nicht durch den Verkauf eines tatsächlichen Produkts oder einer Dienstleistung erzielt werden.

    Ein solches System basiert im Ergebnis also hauptsächlich auf der Anwerbung neuer Mitglieder, die Geld in das System einzahlen. Diese Einzahlungen werden verwendet, um die Gewinne früherer Mitglieder zu finanzieren, ohne dass ein echter Produktverkauf oder eine Dienstleistung im Vordergrund steht, man kann diese Systeme so zusammenfassen:

    1. Hauptfokus auf Anwerbung: Das Einkommen der Teilnehmer basiert hauptsächlich auf der Anwerbung neuer Mitglieder, nicht auf dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
    2. Geringer oder kein Produktverkauf: Es gibt keine oder nur minimal getarnte Produkte, die oft von geringer Qualität oder überteuert sind.
    3. Struktur: Die Struktur des Systems erfordert eine exponentielle Anwerbung neuer Mitglieder, um das Einkommen der bestehenden Mitglieder zu gewährleisten.

    Mit einem Schneeballsystem sind eine Vielzahl juristischer Probleme verbunden.

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  • Umsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers

    Umsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers

    Beim OLG Karlsruhe (1 (4) Ss 560/14) ging es um die Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, die an einem „Umsatzsteuerkarussell“ beteiligt war. Das Amtsgericht hatte den Geschäftsführer noch freigesprochen, weil ihm der notwendige Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.

    Er hatte sich damit verteidigt, dass die Steuererklärung über den Steuerberater erfolgte und dass er selber nicht gemerkt habe, für das Umsatzsteuerkarussel instrumentalisiert worden zu sein. Das OLG führt hierzu aus

    Wird die Umsatzsteuervoranmeldung durch einen Steuerberater beim Finanzamt eingereicht, bedarf es näherer Feststellungen zur Rollenverteilung zwischen Auftraggeber und Steuerberater und zu dessen Kenntnisstand, ohne die eine rechtliche Beurteilung der Beteiligung des Steuerpflichtigen bzw. der für ihn handelnden Organe (hier: Vorstand einer GmbH) nicht möglich ist.

    und hob den Freispruch auf.

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  • Rückforderung von Corona-Soforthilfen war in NRW rechtswidrig

    Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben, so das OVG NRW. Das Land hat sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken.

    Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Ergebnis bestätigt.

    Hinweis: Die Entscheidung wurde aufgenommen mit Blick auf eventuelle Auswirkungen im Bereich des Vorwurfs eines Subventionsbetruges!

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  • Strafverfahren wegen Kryptowährungen

    Strafverfahren wegen Kryptowährungen

    Dass es zu Strafverfahren wegen Kryptowährungen kommt, ist längst keine Besonderheit mehr. Viele Steuerberater nehmen sich des Themas an und werben um Mandanten – doch wer nur mit dem Blick des Steuerrechts denkt, kann seinen Mandanten sehr viel Geld kosten. In den vergangenen Jahren bin ich regelmäßig verteidigend in Strafverfahren wegen Kryptowährungen tätig gewesen – und kann nur zur Vorsicht mahnen.

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  • Corona-Soforthilfen nicht zurückzuzahlen

    Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig. Den gegen diese Schlussbescheide gerichteten Klagen dreier Zuwendungsempfänger gegen das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22) jetzt stattgegeben.

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  • Steuerstrafverfahren und Verkäufe auf Amazon Marketplace

    Steuerstrafverfahren sind schon Ärgernis genug – besonders ärgerlich wird es aber, wenn man durch ungünstige Umstände und schludriges Arbeiten letztlich ohne Not Besuch von der Steuerfahndung erhält. Ein unsachgemäßer Umgang mit den Zahlen bei Amazon Marketplace kann da durchaus beitragen.

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  • Versand von USB-Stick per Post

    Versand von USB-Stick per Post

    Dass das Versenden von elektronischen Dokumenten auf einem USB-Stick per Post – ohne gesonderte Schutzmaßnahmen keinen grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet, hat das Landgericht Essen, 6 O 190/21, hervorgehoben. Insbesondere sah das Gericht keinen Verstoß gegen Art. 24, 25 Abs. 1, 32 DSGVO.

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  • Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Insolvenzantragstellung

    Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Insolvenzantragstellung

    Der Bundesgerichtshof (IX ZR 204/12) konnte zur verspäteten Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig nicht erkannter insolvenzrechtlicher Überschuldung der Gesellschaft durch den mit der Erstellung der Steuerbilanz betreuten Steuerberater festhalten:

    • Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung.
    • Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung im Vergleich zu ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt des tatsächlich gestellten Antrags.
    • Wird der Insolvenzantrag einer GmbH infolge einer fehlerhaften Abschlussprüfung verspätet gestellt, trifft die Gesellschaft mit Rücksicht auf ihre Selbstprüfungspflicht in der Regel ein Mitverschulden an dem dadurch bedingten Insolvenzverschleppungsschaden.
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  • Werberecht: BVerfG erlaubt Bezeichnung „Zahnärztehaus“

    Es tut sich etwas: Schon wieder hat sich das BVerfG (1 BvR 407/11) mit den strikten Werbe-Einschränkungen für Zahnärzte beschäftigt und festgestellt, dass ein grundsätzliches Verbot, eine Gemeinschaftspraxis als „Zahnärztehaus“ zu bewerben, nicht hinnehmbar ist (ein solches Verbot existierte in der Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, die Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein kennt eine solche Einschränkung nicht). Das BVerfG stellt dazu klar:

    Die Formulierung „Zahnärztehaus“ für eine Mehrzahl von Zahnärzten, die in der Art und Weise, wie dies bei den Beschwerdeführern der Fall ist, gemeinsam in einem Gebäude tätig sind, ist auch sachlich angemessen, insbesondere weder marktschreierisch noch übertrieben anpreisend. Dass die Verwendung des Ausdrucks sonstige Gemeinwohlbelange verletzten könnte, ist ebenfalls nicht zu sehen und wird in den berufsgerichtlichen Entscheidungen auch nicht nachvollziehbar behauptet.

    Es ist also weiterhin zu bemerken, dass Zahnärzte (so wie Rechtsanwälte und zunehmend auch Steuerberater) mehr und mehr auf „offene Ohren“ stoßen mit ihrem berechtigten Verlangen, sich ordentlich auf dem Markt zu präsentieren.

    Zum Thema:

  • Kündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit

    Dem Arbeitnehmer steht kein Sonderkündigungsrecht nach dem Kündigungsschutzgesetz zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat.

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  • Kündigungsrecht: Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung

    Erteilt ein Arbeitgeber über seinen Steuerberater dem Arbeitnehmer oder der Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung, in der angegeben ist, das Arbeitsverhältnis ende durch Arbeitgeberkündigung, ist dies keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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  • Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Hausdurchsuchung wegen Verstoss gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Hausdurchsuchung wegen Verstoss gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    Es ist – angesichts der recht verbreiteten Praxis, Gegenseitig Arbeitnehmer zu überlassen, recht überraschend – relativ unbekannt, dass es ein „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ gibt, wobei der, mit Ausnahmen versehene, Grundsatz im §1 lautet:

    Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis.

    Die Frage in der Praxis wird schnell sein, ob eine echte oder unechte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt – Fakt ist aber, dass wenn einmal der Zoll vor der Türe steht und Unterlagen beschlagnahmt, diese Frage die Betroffenen nur am Rande interessiert. Auch wenn es hier letztlich um Ordnungswidrigkeiten geht, die nach §16 mit Bussgeldern u.U. bis zu 30.000 Euro belegt sind, sollte man das Thema keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie tatsächlich Arbeitnehmer „überlassen“, sollten Sie hier vorbeugend die bisherige Praxis prüfen lassen.

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