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Schlagwort: Steuerberater

Als Steuerberater können Sie oder Ihre Mandanten unerwartet mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. In solchen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. Ein qualifizierter Strafverteidiger kann Ihnen oder Ihrem Mandanten helfen, mit Ermittlungen oder Anklagen wegen Steuerhinterziehung, Betrug oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen umzugehen. Er kann Ihnen helfen, das Ausmaß der Anschuldigungen zu verstehen, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihnen bei der Aushandlung von Vergleichen oder bei der Vertretung vor Gericht behilflich sein. Steuerberater, die eher auf einen Konsens mit den Behörden ausgerichtet sind, profitieren in dieser Hinsicht von der Prozesserfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht.

Steuerberater können auch selbst strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein, und zwar aus verschiedenen Gründen, die je nach den in ihrem Land oder Staat geltenden Gesetzen und Vorschriften unterschiedlich sein können. Nachfolgend sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen Steuerberater strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein können:

Steuerhinterziehung: Wenn ein Steuerberater vorsätzlich falsche Angaben im Namen seines Mandanten macht oder falsche Dokumente erstellt, um Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden, kann er wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden.
Falsche Angaben: Wenn ein Steuerberater falsche oder irreführende Angaben im Namen seines Klienten macht, um eine Steuerermäßigung oder einen anderen Vorteil zu erlangen, kann er wegen Falschangaben angeklagt werden.
Fahrlässige Falschangaben: Wenn ein Steuerberater fahrlässig falsche Angaben im Namen seines Mandanten macht oder falsche Dokumente erstellt, kann er wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung oder anderer Straftaten angeklagt werden.
Verstöße gegen die Berufsethik: Verstößt ein Steuerberater gegen die Berufsethik oder andere berufsständische Normen, kann er disziplinarisch oder strafrechtlich belangt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass Steuerberater generell die berufliche Verantwortung haben, im besten Interesse ihrer Mandanten zu handeln und dabei alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Verstößt ein Steuerberater gegen seine berufliche Verantwortung oder handelt er rechtswidrig, kann er strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Eigenständigkeit steuerstrafrechtlicher Erklärungspflichten

    Eigenständigkeit steuerstrafrechtlicher Erklärungspflichten

    Zum Konkurrenzverhältnis bei Nichtabgabe von Feststellungs- und Steuererklärungen: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) betrifft eine grundlegende und bislang nicht in dieser Deutlichkeit geklärte Frage der Konkurrenzverhältnisse im Steuerstrafrecht: Wie sind die verschiedenen Erklärungspflichten – insbesondere die zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einerseits und zur Einkommensteuer andererseits – im Hinblick auf ihre strafrechtliche Eigenständigkeit zu beurteilen?

    Der Beschluss stellt klar, dass diese Erklärungspflichten auch dann eigenständige Taten im materiellen und prozessualen Sinne begründen, wenn sie dieselben Besteuerungsgrundlagen betreffen. Die Entscheidung steht in Kontinuität zur bisherigen Rechtsprechung, modifiziert sie jedoch in einem entscheidenden Punkt – mit erheblichen Konsequenzen für die Praxis der Steuerstrafverfolgung.

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  • Berufstypische Tätigkeiten im Schneeballsystem

    Berufstypische Tätigkeiten im Schneeballsystem

    Der BGH zur zivilrechtlichen Beihilfehaftung von Steuerberatern: Die Rolle von Steuerberatern in betrügerischen Kapitalanlagesystemen rückt zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung, insbesondere wenn deren Tätigkeit die Geschäftsabwicklung faktisch ermöglicht. In zwei bemerkenswerten Entscheidungen hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. April 2025 – III ZR 70/24 und vom 14. März 2024 – III ZR 23/24) mit der deliktsrechtlichen Haftung eines Steuerberaters befasst, der über Jahre hinweg für ein betrügerisches „Schneeballsystem“ tätig war. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen berufstypisch „neutrale“ Tätigkeiten zur zivilrechtlichen Haftung wegen Beihilfe zum Betrug oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung führen.

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  • Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Love Scamming: Keine Haftung bei Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder

    Zur zivilrechtlichen Einhegung des Geldwäschetatbestands im „Love-Scamming“-Kontext: In seinem Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2025 (Az. 13 U 146/24) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Empfänger und Weiterleiter betrügerisch erlangter Gelder unter engen Voraussetzungen weder deliktisch noch bereicherungsrechtlich haftet.

    Die Entscheidung betrifft ein Szenario, das zunehmend in der Praxis auftritt: sogenannte „Love-Scamming“-Fälle, bei denen Dritte – häufig ahnungslos – als Zwischenstation für Geldtransfers missbraucht werden. Das Gericht entwickelt die zivilrechtlichen Anforderungen an Leichtfertigkeit im Sinne von § 261 Abs. 5 StGB a.F. und die Grenzen des Bereicherungsrechts in diesem Kontext weiter.

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  • § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen Haftungs- und Organisationsrisikos.

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  • Kryptowährungen als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

    Kryptowährungen als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter

    FG Nürnberg bestätigt Steuerbarkeit trotz virtueller Abwicklung: Mit Urteil vom 22.01.2025 (Az. 3 K 760/22) hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg ein wegweisendes Urteil zur steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen gefällt. Das Gericht bestätigt nicht nur die grundsätzliche Steuerpflicht solcher Veräußerungsgewinne gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern setzt sich auch umfassend mit den Einwänden des Klägers auseinander – etwa zur angeblich fehlenden Wirtschaftsguteigenschaft von Tokens oder zur Verfassungswidrigkeit wegen struktureller Vollzugsdefizite.

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  • Cum/Ex-ähnliche Steuergestaltung: OLG Frankfurt lässt Anklage wegen Steuerhinterziehung zu

    Cum/Ex-ähnliche Steuergestaltung: OLG Frankfurt lässt Anklage wegen Steuerhinterziehung zu

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 3 Ws 231/24) entschieden, dass das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im Kontext einer komplexen Steuergestaltung gegen mehrere Angeschuldigte eröffnet werden muss. Die Entscheidung erging auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hin, nachdem das Landgericht Wiesbaden die Eröffnung zunächst abgelehnt hatte. Der Fall wirft ein scharfes Licht auf die Frage, welche Anforderungen an die steuerrechtliche Offenlegung bei sog. Steuervermeidungsmodellen zu stellen sind – insbesondere in der Nähe zur Cum/Ex-Problematik.

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  • Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Mit Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 StR 501/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Strafurteil wegen Steuerhinterziehung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Anlass war kein Freispruch in der Sache selbst, sondern ein gravierender formeller Fehler: Die angeklagte Tat entsprach nicht derjenigen, die letztlich verurteilt wurde. Dieses Urteil betont die verfassungsrechtlich verankerte Bedeutung der Anklageschrift als Fundament eines jeden Strafverfahrens und stellt klar, dass eine Verurteilung jenseits ihres Rahmens unzulässig ist – und zwar selbst dann, wenn die materiellen Vorwürfe schwer wiegen.

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  • Berufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Bundesgerichtshof zur Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen

    Berufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Bundesgerichtshof zur Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen

    Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2024 (Az. III ZR 79/23) und vom 23. Januar 2025 (Az. III ZR 371/23) geben Anlass zur vertieften Auseinandersetzung mit der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung von Berufsträgern, deren Tätigkeiten typischerweise „neutral“ erscheinen, im konkreten Einzelfall aber eine strafrechtliche Relevanz entfalten können.

    Im Fokus steht dabei die schwierige Abgrenzung zwischen sozialadäquater Berufsausübung und strafbarer Beihilfe zu fremdem Unrecht. Beide Entscheidungen zeichnen eine differenzierte, zugleich aber strenge Linie: Die bloße Berufsausübung schützt nicht vor straf- und haftungsrechtlicher Verantwortlichkeit, wenn der Akteur sich mit einem fremden Tatplan solidarisiert oder zumindest dessen Durchführung mit bedingtem Vorsatz unterstützt.

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  • Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Januar 2024 (Az.: X R 7/22) behandelt wesentliche Fragen zur Verjährungsunterbrechung und Ablaufhemmung in steuerlichen Verfahren, insbesondere durch Durchsuchungsanordnungen. Die Entscheidung betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Anforderungen an solche Anordnungen und bietet wichtige Leitlinien für Finanzbehörden, Steuerberater und betroffene Steuerpflichtige.

    Im Zentrum stehen vier zentrale Aspekte, die sich mit den Verjährungs- und Ablaufhemmungsvorschriften sowie den Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse beschäftigen.

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  • Steuerstraftaten durch Steuerberater

    Steuerstraftaten durch Steuerberater

    Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Februar 2024 (Az.: 18 StL 4/23) setzt ein starkes Signal für Steuerberater: Steuerstraftaten haben nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen. Das Gericht stellte klar, dass Steuerberater besonders hohe Anforderungen an berufliches Verhalten erfüllen müssen, da ihr Beruf auf öffentlichem Vertrauen basiert. Im Folgenden geht es um die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung – und Einblicke, was Steuerberater beachten müssen, um berufsrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

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  • Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Dezember 2024 (III ZR 421/23) befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung einer ehemaligen Steuerberaterin und Buchhalterin eines Schneeballsystems. Dabei setzt sich der BGH mit grundlegenden Fragen des Beweiswertes eines Geständnisses in einem Strafverfahren auseinander und beleuchtet die juristischen Kriterien zur Erkennbarkeit eines betrügerischen Geschäftsmodells.

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  • Notwendige Feststellungen in Steuerstrafverfahren

    Notwendige Feststellungen in Steuerstrafverfahren

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2024 (1 StR 170/24) konkretisiert der 1. Strafsenat die Anforderungen an die Feststellungen in Steuerstrafverfahren. Der Beschluss hebt die Bedeutung detaillierter Tatsachenfeststellungen hervor, um eine rechtsfehlerfreie Prüfung der Steuerverkürzung und der strafrechtlichen Bewertung zu gewährleisten.

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  • Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

    Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

    Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und dynamisches Feld, das nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe und Einzelpersonen betreffen kann. Die Verteidigung in solchen Verfahren stellt nicht nur hohe Anforderungen an die juristische Expertise, sondern erfordert auch ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der individuellen Umstände des Betroffenen.

    In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die verteidigungstaktischen Herausforderungen und die häufigsten Themen, die zu Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht führen. Außerdem beleuchten wir aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

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  • Steuerstrafrecht

    Steuerstrafrecht

    Das Steuerstrafrecht ist ein komplexer Bereich des deutschen Rechts, der sich mit der strafrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen steuerrechtliche Pflichten befasst. Es bildet die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und ist vor allem in der Abgabenordnung (AO) geregelt, insbesondere in den §§ 369 ff. AO.

    Das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO definiert ist. Im Folgenden gebe ich einen verständlichen Überblick über die Grundzüge des Steuerstrafrechts.

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  • Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Kann es überhaupt eine Durchsuchung bei Verdacht einer Steuerhinterziehung geben? Die kurze Antwort: Ja, das kann es! Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können die Ermittlungsbehörden durchaus eine Hausdurchsuchung anordnen. Doch wie läuft das genau ab und welche Rechte und Pflichten haben Betroffene?

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