Schlagwort: Homeoffice

Das Thema Home-Office gewinnt in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus einige rechtliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf das IT-Arbeitsrecht. Einige dieser Fragen sind

Datenschutz: Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass personenbezogene Daten von Arbeitnehmern im Home Office geschützt sind? Welche technischen Maßnahmen können ergriffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten?
Arbeitszeiterfassung: Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Beschäftigten im Homeoffice erfassen? Gibt es besondere Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice?
Arbeitsmittel: Wer stellt die notwendigen Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Software zur Verfügung? Wer trägt die Kosten für diese Arbeitsmittel und wer ist für deren Wartung und Reparatur zuständig?
Arbeitsunfälle: Sind Beschäftigte im Homeoffice bei Arbeitsunfällen versichert? Wie sind die genauen Bedingungen und welche Versicherung muss dafür abgeschlossen werden?
Arbeitsschutz: Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitsschutz auch im Homeoffice gewährleistet ist? Welche Vorschriften sind zu beachten?
Haftungsfragen: Wer haftet für Schäden, die durch die Arbeit im Homeoffice entstehen? Ist es der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Um diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Homeoffice rechtssicher zu klären, kann es sinnvoll sein, einen auf IT-Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Unsere Kanzlei berät ausschließlich Unternehmen, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung im Homeoffice und des IT-Arbeitsrechts.

  • Trojanische Pferde in Unternehmen

    Trojanische Pferde in Unternehmen

    Unsichtbare Bedrohung durch nordkoreanische Hacker

    Eine der gravierendsten modernen Cyberrisiken ist die Gefahr durch nordkoreanische IT-Arbeiter, die sich als trojanische Pferde in Unternehmen auf der ganzen Welt einschleichen. Derart hochqualifizierte Hacker agieren verdeckt, tarnen ihre wahre Identität und dringen so in die Netzwerke von Firmen ein, um enorme Summen zu generieren – Gelder, die letztlich das nordkoreanische Waffenprogramm finanzieren. Im Folgenden kurz dazu, wie diese Hacker vorgehen, welche Risiken sie darstellen und warum es unerlässlich ist, funktionierende Verifikationsprozesse für externe IT-Remote-Arbeiter zu etablieren.

    Updates: Im Oktober 2024 hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine entsprechende Warnung herausgegeben, die hier aufgenommen wurde. Im Dezember 2025 wurden ein Erfahrungsbericht von Amazon sowie weitere aktuelle Daten in den Beitrag aufgenommen. Und im Juni 2026 habe ich nochmals um aktuelle Entwicklungen erweitert.

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  • BGH zur Gewerbesteuerverkürzung in der Maskenaffäre

    BGH zur Gewerbesteuerverkürzung in der Maskenaffäre

    Steuertricks, Strippenzieher und Steuerstrafrecht: Die COVID-19-Pandemie war nicht nur eine medizinische und gesellschaftliche Herausforderung, sondern auch ein Katalysator für wirtschaftliche Schattenwirtschaft. Inmitten dieser Umbruchszeit entstand ein besonders lukratives Geschäftsmodell: die Vermittlung von Schutzausrüstung an staatliche Stellen. Dass dabei nicht nur medizinische, sondern auch steuerliche Interessen bedient wurden, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2025 (1 StR 238/24), der sich mit einem besonders kreativen wie rechtswidrigen Steuersparmodell befasste – und dabei einige klärende Worte zur gewerbesteuerlichen Betriebsstättenfiktion fand.

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  • OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    Immer weiter wird um Bewertungen von Arbeitgebern auf Bewertungsplattformen gestritten: Nunmehr konnte sich mit dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 6 W 12/24 e) ein weiteres OLG zur Frage postieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Betreiberinnen und Betreibern von Arbeitgeberbewertungsportalen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können.

    Das Gericht stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) nicht dazu dient, die Identität von Bewertenden ohne weiteres offenzulegen. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Bewertenden und den Persönlichkeitsrechten des bewerteten Unternehmens erforderlich.

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  • Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt, geprägt von technologischen Fortschritten und globalen Disruptionen, stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor der Herausforderung, sich kontinuierlich anzupassen. Die Studie „Decoding Global Talent 2024„, durchgeführt von der Boston Consulting Group in Zusammenarbeit mit The Network und The Stepstone Group, beleuchtet die aktuellen Präferenzen und Erwartungen von Arbeitnehmern weltweit. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Rolle der Fortbildung und der Nutzung von Generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) in der Arbeitswelt.

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  • IT-Sicherheit und Arbeitsrecht – Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen

    IT-Sicherheit und Arbeitsrecht – Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen

    In der heutigen digitalen Arbeitswelt spielt IT-Sicherheit die entscheidende Rolle. Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die IT-Sicherheit in ihrem Betrieb zu gewährleisten, und Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, welche Konsequenzen drohen, wenn sie die Sicherheit des Unternehmens gefährden. Im Folgenden geht es um die wichtigsten Aspekte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Arbeitsrecht beachten müssen.

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  • Rückkehr ins Büro: Notwendige Veränderung oder Rückfall in alte Muster?

    Rückkehr ins Büro: Notwendige Veränderung oder Rückfall in alte Muster?

    In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt signifikant verändert, besonders durch die Einführung von Homeoffice-Regelungen während der COVID-19-Pandemie. Viele Unternehmen haben erkannt, dass flexible Arbeitsmodelle nicht nur machbar, sondern auch vorteilhaft sein können.

    Doch mit dem Abklingen der Pandemie setzen einige Firmen wieder verstärkt auf Präsenzarbeit. In einer Studie der University of Pittsburgh unter der Leitung von Yuye Ding und Mark Ma wird diese Entwicklung kritisch betrachtet. Die Forschung bietet wertvolle Einblicke, welche Konsequenzen die Rückkehr ins Büro für Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensleistung hat.

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  • Einziehung bei leichtfertiger Geldwäsche

    Einziehung bei leichtfertiger Geldwäsche

    Ein Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Oktober 2023 (Az.: 25 NBs 5/23) behandelt den Fall der leichtfertigen Geldwäsche in einem scheinbaren Arbeitsverhältnis. Es hebt die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichts Alfeld auf und verurteilt die Angeklagte wegen vier Fällen von leichtfertiger Geldwäsche, während sie verwarnt wird und die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 € vorbehalten bleibt. Zudem wird die Einziehung des Werts des Erlangten in Höhe von 17.324,25 € gesamtschuldnerisch angeordnet. Eben das ist auch der schmerzhafte Teil.

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  • Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice

    Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice

    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 28. September 2023 (Aktenzeichen 5 Sa 15/23) wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Homeoffice sowie der damit verbundenen Darlegungs- und Beweislast getroffen.

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  • Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

    Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

    Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 4 K 311/22) entschieden.

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  • Einführung elektronischer Zeiterfassung: Müssen alle nun „zurück zur Stechuhr“?

    Einführung elektronischer Zeiterfassung: Müssen alle nun „zurück zur Stechuhr“?

    Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (hier: § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) verpflich­tet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann:

    Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat.

    Leitsatz, BAG 1 ABR 22/21

    Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat desweiteren die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungs­stelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist. Das hat jetzt das Bundes­arbeitsgericht (1 ABR 22/21) entschieden.

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  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Reise ins Hochrisikogebiet

    Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG (Infektionsschutzgesetz) findet keine Anwendung. Dies hat  das Arbeitsgericht Kiel am 27. Juni 2022 entschieden (5 Ca 229 f/22).

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  • Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

    Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

    Das LAG München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

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  • Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich

    Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001). Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.

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  • Cybersicherheit in kleinen Unternehmen

    Cybersicherheit in kleinen Unternehmen

    Cybersicherheit ist längst im Fokus der Unternehmen: Zu lange wurde die IT-Sicherheit im Kontext der Digitalisierung, sei es aus Kostengründen, sei es aus Unwissenheit, vernachlässigt. Während nun größere Unternehmen „aufrüsten“, in Infrastruktur und Schulung investieren, scheuen kleine und kleinste Unternehmen die Kosten. Es entsteht eine gefährliche Schieflage und fernab der juristischen Debatte möchte ich hier einen Einblick geben in – aus hiesiger Sicht sehr einfache – Maßnahmen zum Schutz des eigenen Betriebes.

    Unsere Kanzlei hat dabei vorgesorgt, wir sollten zeitweilig bei einem längeren Stromausfall für Sie nahtlos weiter tätig sein können (siehe unten). Wir haben zudem inzwischen einen Notsorgeplan, um unsere Erreichbarkeit sicher zu stellen, wenn elektronische Kommunikationsmittel nicht verfügbar sind.

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  • Das häusliche Arbeitszimmer in der Corona-Pandemie

    Werbungskosten: Wegen der Coronapandemie arbeiten viele Arbeitnehmer in ihrem häuslichen Arbeitszimmer. Hier stellt sich die Frage, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehbar sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Sonderregelungen bekannt gegeben.

    Dazu: unser Beitrag zur Einführung der Corona-Homeoffice-Pauschale

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