Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C…WeiterlesenFirmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: erste tätigkeitsstätte
Wird eine Niederlassung eines international tätigen Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet, ist nicht allein deswegen von einer dauerhaften Zuordnung durch den Arbeitgeber zu dieser Niederlassung auszugehen. Die Niederlassung stellt nach Ansicht des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (3 K 6/20, Revision beim BFH: VI R 27/21) in diesen Fällen also keine erste Tätigkeitsstätte für den…WeiterlesenErste Tätigkeitsstätte bei einem angestellten Bauleiter
Die Entfernungspauschale kann auch ohne erste Tätigkeitsstätte relevant sein. Betroffen sind die Fälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Festlegungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen muss. Mit den Voraussetzungen hat sich der Bundesfinanzhof (VI R 6/19) nun (erstmals) näher befasst.WeiterlesenHier gilt für Steuerpflichtige die Entfernungspauschale
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 25.11.2020 neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung beschlossen, die in allen noch offenen Fällen gelten. Hintergrund: Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung).WeiterlesenNeue Vereinfachungsregelungen zur doppelten Haushaltsführung 2021
Viele Steuerpflichtige arbeiten wegen der Coronakrise von zu Hause aus. Ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer scheidet dabei wegen der strengen Voraussetzungen oft aus. Infolgedessen hat der Gesetzgeber für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Hinsichtlich deren Anwendung haben sich nun einige Fragen ergeben. Antworten zur Homeoffice-Pauschale liefern ein Erlass des Finanzministeriums (FinMin)…WeiterlesenDie neue Homeoffice-Pauschale und ihre Auswirkungen
Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (S 2334-355-St 215) hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.WeiterlesenBesteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Werbungskosten: Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tätigkeitsstätte, wenn sie nur im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird. Die Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs (VI R 24/18): Die Fahrtkosten sind nur in Höhe der Entfernungspauschale absetzbar.WeiterlesenErste Tätigkeitsstätte: Keine Reisekosten bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12.2.2020, VI R 42/17).WeiterlesenEntfernungspauschale: Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen
Das Finanzgericht Niedersachsen (9 K 209/18) hat kürzlich zu den gesetzlichen Anforderungen der „finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ bei einer doppelten Haushaltsführung Stellung genommen.WeiterlesenDoppelte Haushaltsführung: Beteiligung an den laufenden Kosten am Haupthausstand?
Seit dem 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrs mitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007).…WeiterlesenSteuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen