Arbeitsrecht: Schadenersatz wegen Dienstwagenschaden durch falschbetanken

Wer falsch tankt muss Schadenersatz leisten
Ein Beamter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Dienstherrn die durch die Fehlbetankung entstehenden Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen.

Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Trier im Fall eines Polizeibeamten, der seinen dieselbetriebenen Funkstreifenwagen mit Superbenzin betankt hatte. Den Fehler bemerkte er erst in der Dienststelle, als er an Hand des Tankbelegs das Fahrtenbuch ausfüllte. Infolge der falschen Betankung mussten Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, für die die Autowerkstatt dem Land 1.160 EUR in Rechnung stellte. In Höhe dieses Betrags verlangte das Polizeipräsidium Schadenersatz. Zu Recht befanden die Richter. Nach dem Landesbeamtengesetz sei ein Beamter schadenersatzpflichtig, wenn er die ihm obliegenden Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletze. Der Polizist habe gegen seine Verpflichtung, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Da die an der betreffenden Tankstelle für Dieselkraftstoff vorgesehenen Zapfpistolen und Schläuche schwarz, die übrigen Zapfpistolen und Schläuche hingegen blau gekennzeichnet seien, hätte dem Polizisten ohne weiteres auffallen müssen, dass er eine falsche Zapfpistole benutzt hatte (VG Trier, 1 K 1152/04.TR).
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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