Wer falsch tankt muss Schadenersatz leisten
Ein Beamter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Dienstherrn die durch die Fehlbetankung entstehenden Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen.
Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Trier im Fall eines Polizeibeamten, der seinen dieselbetriebenen Funkstreifenwagen mit Superbenzin betankt hatte. Den Fehler bemerkte er erst in der Dienststelle, als er an Hand des Tankbelegs das Fahrtenbuch ausfüllte. Infolge der falschen Betankung mussten Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, für die die Autowerkstatt dem Land 1.160 EUR in Rechnung stellte. In Höhe dieses Betrags verlangte das Polizeipräsidium Schadenersatz. Zu Recht befanden die Richter. Nach dem Landesbeamtengesetz sei ein Beamter schadenersatzpflichtig, wenn er die ihm obliegenden Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletze. Der Polizist habe gegen seine Verpflichtung, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Da die an der betreffenden Tankstelle für Dieselkraftstoff vorgesehenen Zapfpistolen und Schläuche schwarz, die übrigen Zapfpistolen und Schläuche hingegen blau gekennzeichnet seien, hätte dem Polizisten ohne weiteres auffallen müssen, dass er eine falsche Zapfpistole benutzt hatte (VG Trier, 1 K 1152/04.TR).
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