Negative Bewertung im Internet: Sie sind längst allgegenwärtig, auch wir hier sind davon betroffen und wenn man ehrlich ist, irgendwie schon ein zwingendes Produkt des Internet – Bewertungen und Bewertungsportale. Man kann alles und jeden einer Bewertung unterziehen und während früher noch Foren besonders beliebt waren, haben sich – speziell im gastronomischen Bereich und bei…WeiterlesenNegative Bewertung im Internet
Schlagwort: Schleichwerbung
Rechtsanwalt für Schleichwerbung: Schleichwerbung bezeichnet Werbepraktiken, bei denen kommerzielle Inhalte in redaktionelle Kontexte eingebettet werden, ohne dass der werbliche Charakter für den Zuschauer klar erkennbar ist. Dies kann beispielsweise in Form von Produktplatzierungen in Filmen, Fernsehsendungen oder auf Social-Media-Plattformen geschehen. Rechtlich problematisch ist Schleichwerbung, weil sie gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt verstößt und die Unabhängigkeit und Objektivität von Medieninhalten in Frage stellt.
In vielen Ländern, so auch in Deutschland, ist Schleichwerbung gesetzlich verboten oder zumindest stark reglementiert. Rechtlich klar geregelt ist, dass alle Formen kommerzieller Kommunikation eindeutig als solche zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus besteht das Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, u.a. Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Darüber hinaus kann Schleichwerbung das Vertrauen der Verbraucher in Medien und Marken untergraben, was sich langfristig negativ auf das Geschäft auswirken kann.
Influencer: Ein Instagram-Influencer muss seine Postings nicht explizit als Werbung kennzeichnen. Vielmehr kann sich der kommerzielle Charakter bereits aus den näheren Umständen ergeben. So hat es das Oberlandesgericht Hamburg (15 U 142/19) entschieden.WeiterlesenInfluencer-Postings nicht stets explizit als Werbung zu kennzeichnen
Das Landgericht Karlsruhe (13 O 38/18) konnte sich zur Schleichwerbung durch so genannte Influencer äussern. Dabei stellte das Gericht – im Hinblick auf die bestehende Rechtsprechung zum Thema wenig überraschen – klar, dass wenn ein Foto mit eingebetteten Tags inklusive Verlinkung zu Marken-Herstellerseiten im Internet veröffentlich wird (hier: auf Instagram), dies eine geschäftliche Handlung im…WeiterlesenSocial Media Recht & Influencer: Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos
Nach der heute verkündeten Entscheidung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) hat eine Influencerin ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen. Das Gericht folgt damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen.WeiterlesenInfluencer: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung
Schleichwerbung und Influencer: Grundsätzlich gilt im Werberecht eine Kennzeichnungspflicht von Werbung dahin gehend, dass ein werbender Charakter nicht verschleiert werden darf. Etwa §5a Abs.6 UWG macht bereits deutlich: Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist,…WeiterlesenSchleichwerbung & Influencer: Kennzeichnungspflicht von Werbung – Hashtag reicht nicht zwingend
Auch in Youtube-Werbefilmchen hat man Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten – so möchte ich in Kürze und verallgemeinert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (6 U 177/14) zusammenfassen. Konkret geht es um Pflichtangaben entsprechend der PKW-EnVKV, die bei der Bewerbung von Automodellen – etwa zum CO2-Ausstoss – gemacht werden müssen. Dabei gibt es diverse Punkte, die…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Werberechtliche Pflichten bei einem Youtube-Werbefilm (hier: PKW-EnVKV)
Wer geschäftliche Handlungen vornimmt – also solche Handlungen die dazu dienen, den Absatz eines Unternehmens zu fördern – und den werbenden Charakter solcher Handlungen verschleiert, verstößt gegen das UWG (§4 Nr.3 UWG, umgangssprachlich „Schleichwerbung„). Nun zu erkennen, dass solche „Schleichwerbung“ auf Wikipedia rechtswidrig wäre, wäre wenig überraschend und nichts neues. Dennoch lohnt sich ein Blick…WeiterlesenSchleichwerbung auf Wikipedia: Unternehmen müssen Vorsichtig sein!
Schleichwerbung ist fester (unschöner) Bestandteil des Internet-Alltags, speziell rund um sogenannte Influencer. Das OLG Köln (19 U 3/10) hat sich im Juli letzten Jahres mit einem „Schleichwerbungs-Vertrag“ beschäftigt. Solche Verträge sind nichts Besonderes, es geht u.a. darum, dass jemand gegen Geld verspricht, in Foren und Blogs für seinen Vertragspartner Links zu dessen Angeboten zu platzieren.…WeiterlesenOLG Köln zum Lohnanspruch aus Schleichwerbungs-Vertrag