Da das deutsche Strafverfahrensrecht keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt kennt, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich: Ob ein solches eingreift, ist insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.WeiterlesenKein Beweisverwertungsverbot, weil Waage nicht geeicht war
Schlagwort: beweisverwertungsverbot
Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein Beweismittel, das möglicherweise rechtswidrig oder unzulässig erlangt wurde, nicht zum Nachweis einer Straftat oder zur Begründung einer Verurteilung verwendet werden darf.
Das Strafverfahrensrecht kennt allerdings keinen allgemeinen Grundsatz, wonach jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt. Ob ein solches eingreift, ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
Ein Beweisverwertungsverbot kann sich daher letztlich aus verschiedenen Gründen ergeben, z.B. wenn ein Beweismittel unter Verletzung der grundrechtlich geschützten Privatsphäre oder anderer strafprozessualer Vorschriften, z.B. unter Verletzung des rechtlichen Gehörs, erlangt wurde. In solchen Fällen kann das Beweismittel zwar relevant sein und zum Nachweis der Schuld des Beschuldigten beitragen, es darf aber dennoch nicht im Strafverfahren verwendet werden.
Ein Beweisverwertungsverbot hat zur Folge, dass das betreffende Beweismittel nicht als Grundlage für eine Entscheidung im Strafverfahren herangezogen werden darf. Dies kann im Einzelfall zum Freispruch des Angeklagten oder zur Einstellung des Verfahrens führen, wenn die verbleibenden Beweismittel nicht ausreichen, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.
In Rheinland-Pfalz wurden Monocams zur Überwachung der Handy-Nutzung am Steuer eingesetzt. Diese Kameras verwenden KI-Bilderkennung, um Handys und typische Handhaltungen zu identifizieren, die auf Telefonnutzung beim Fahren hinweisen könnten. In einer Testphase wurden 1.268 Verstöße festgestellt. Allerdings war und ist die Rechtsgrundlage für diese Praxis umstritten.WeiterlesenMonocams und Rechtsunsicherheit
In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschließlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäußert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich…WeiterlesenVerhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 624/22, ging es um die Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufnahme in einem Arbeitsgerichtsprozess. Die Entscheidung macht deutlich, wie die Rechtsprechung mit der Verwertung von solchen – möglicherweise rechtswidrigen – Dashcam-Aufnahmen umgeht, wobei es hier vor allem darum ging, ob die Dashcam im PKW eine Tonaufnahme vorgenommen hat. Hier drohen insbesondere erhebliche Mehrkosten.…WeiterlesenVerwertbarkeit von Dashcam-Aufnahme im Arbeitsrecht
Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RBs 155/22, hebt hervor, dass es nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wenn Messdaten bei standardisierten Messverfahren nicht gespeichert werden: Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespeicherter Messdaten abhängt (vgl.…WeiterlesenKein Beweisverwertungsverbot bei mangelnden Rohmessdaten
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH B 57/21) konnte sich zur Frage äußern, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, die nicht Teil der Akte geworden sind. Theoretisch würde das Akteneinsichtsgesuch leer laufen, wenn die Behörden durch die Hinzunahme zur Akte frei entscheiden könnten, was man erhält und was nicht. Hintergrund dieser…WeiterlesenAnspruch auf außerhalb der Akte liegende, urteilsrelevante Informationen
Im Zuge der aktuellen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der EUGH (C-339/20 und C-397/20) in einem weiteren Verfahren geäußert zu einer bestimmten Handhabung in Frankreich. Was vordergründig nach einer reinen Vorratsdatenspeicherungs-Problematik aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als möglicherweise richtungsweisende Entscheidung für den deutschen Strafprozess.WeiterlesenEUGH: Verwertungsverbot bei mangelhafter Verteidigungsmöglichkeit
Zumindest kurz hebt der 6. Senat hervor, was man mitteilen muss, wenn man basierend auf dem Widerspruch in der Hauptverhandlung gegen die Verwertung von Encrochat-Daten vorgehen möchte: Im Rahmen der Rüge einer Verwertung von – inhaltlich ebenfalls nicht näher dargestellten – Inhalten erfolgter Kommunikation über „EncroChat“ teilt der Beschwerdeführer seinen Widerspruch „gegen die Anordnung“ des…WeiterlesenAnforderung an Begründung in Revision bei Streit um Encrochat-Verwertung
Der Bundesgerichtshof (5 StR 332/21) hat nochmals bekräftigt, dass das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO absolut und auch zugunsten von Mitbeschuldigten gilt. Das führt dann mit dem BGH dazu, dass eine unverwertbare Aussage, in der andere belastet wurden, auch nicht teilweise verwertet werden kann, um in den Genuss des §31 BtMG…WeiterlesenVerwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO und §31 BtMG
ANOM-Ermittlungen schreiten voran
Das Bundeskriminalamt teilt mit, dass der ANOM-Dienst ein voller Erfolg für die Ermittlungsbehörden war: So wurden laut BKA bei über 90 Verfahren polizeiliche Einsatzmaßnahmen wie Festnahmen, Sicherstellungen und Durchsuchungen durchgeführt und es wurdenWeiterlesenANOM-Ermittlungen schreiten voran
Das Landgericht Darmstadt (18 KLs 1200 Js 83736/21) hat sich im Rahmen einer Entscheidung über einen Haftbefehl zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert. Dabei ging das Gericht von einer Verwertbarkeit aus. Zum einen wurden keine Umstände gesehen, die einer Verwertbarkeit entgegenstehen. Zum anderen hält es aber die gebotene Prüfung, ob die Erlangung der Anom-Kommunikation durch die…WeiterlesenANOM-Chats verwertbar (LG Darmstadt)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RBs 25/22, hat hervorgehoben, dass wenn bei einem standardisierten Messverfahren Messdaten nicht gespeichert werden, dies nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Die Verwertbarkeit des Messergebnisses hängt nicht von der Rekonstruierbarkeit des Messvorgangs anhand gespeicherter Messdaten ab (hier: PoliScan FM1, Softwareversion 4.4.9): Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der…WeiterlesenKein Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Speicherung von Messdaten
Sehr kurz macht es der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (6 StR 639/21): Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN). Es ist nur eine Randbemerkung…WeiterlesenBGH: Kein Beweisverwertungsverbot bei Encrochat-Daten
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation: der 1. Strafsenat (1 StR 197/21) hat über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden, die vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Dabei konnte sich der BGH nochmals umfassend zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation äußern, wobei die Rechtsprechung hier stark vom EGMR geprägt ist.WeiterlesenRechtsstaatswidrige Tatprovokation: BGH zum Agent Provocateur
In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten. Update: Der Beitrag wurde um aktuelle Erkenntnisse erweitert.WeiterlesenKann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?