BGH: Kein Beweisverwertungsverbot bei Encrochat-Daten

Sehr kurz macht es der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (6 StR 639/21):

Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN).

Es ist nur eine Randbemerkung im Rahmen einer verworfenen Revision – dass der BGH in dieser Art stillos mit einer der in diesem Jahrzehnt wohl bedeutendsten Fragen im Bereich internationaler Zusammenarbeit und Cybercrime umgehen würde, war schon zu erwarten.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort “Kryptomessenger”!

Dass man sich die Entscheidung des Kammergerichts als einzigen ausdrücklichen Verweis nimmt, mit der die einzige landgerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde, die ein Beweisverwertungsverbot sah, dürfte kaum Zufall ein.

Es ist seit Längerem ein geflügeltes Wort, dass man vom BGH kaum etwas erwarten dürfte und die ernst zu nehmende Musik erst bei BVerfG und EGMR gespielt wird. Der aktuelle Beschluss lässt übles schwanen, ich persönlich bin auch hinsichtlich des BVerfG eher skeptisch.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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