Wie die Berufung (vgl. § 318 StPO) kann auch die Revision gemäß § 344 Abs. 1 StPO beschränkt eingelegt werden. Damit hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer eine prozessuale Gestaltungsbefugnis eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist. Eine Beschränkung der Revision ist wirksam, wenn sie sich auf solche Beanstandungen bezieht, die nach…WeiterlesenBeschränkung des Rechtsmittels in der Revision
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Beschränkung des Rechtsmittels
Beschränkung des Rechtsmittels: Beiträge zur Beschränkung des Rechtsmittels im Strafprozess
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Das Oberlandesgericht Köln (1 RVs 101/22) hat hervorgehoben, dass eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam sein kann, sofern die amtsgerichtlichen Feststellungen die Strafbarkeit einer von zwei tateinheitlichen Verurteilungen nicht belegen können. Das – durchaus unliebsame – Ergebnis für die Verteidigung ist damit, dass das Paket wieder vollständig zu öffnen ist.WeiterlesenStPO: Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch
Der Bundesgerichtshof (2 StR 511/21) konnte klarstellen, dass eine staatsanwaltschaftliche Revision auch gegen den eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann: Zwar hat die Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründungsschrift keine ausdrückliche Beschränkung erklärt und beantragt, das Urteil insgesamt aufzuheben. Dieser umfassende Revisionsantrag steht jedoch mit dem übrigen Inhalt der Revisionsbegründungsschrift nicht in Einklang. Diese wendet sich ausschließlich gegen…WeiterlesenKonkludente Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
Eine Berufungsbeschränkung, gerichtet auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur formell (§§ 302 Abs. 2, 303 StPO), sondern auch materiell wirksam, wie das OLG Brandenburg (1 OLG 53 Ss 65/22) hervorhebt.WeiterlesenBerufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung
Wenn die Revision auf die Rechtsfolgen beschränkt wurde, ist der Schuldspruch einer Korrektur durch das Revisionsgericht entzogen. Das Rechtsmittelgericht kann und darf grundsätzlich diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Überprüfung von keiner Seite begehrt wird (BGH, 5 StR 206/19 und 3 StR 412/21).WeiterlesenBeschränkung der Revision auf Rechtsfolgen und Korrektur des Tenors
Das Kammergericht (3 Ss 28/21, (3) 161 Ss 61/21 (28/21) hat hinsichtlich des interessanten Zusammenspiels aus Schuldfähigkeit und Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch entschieden, dass wenn ein Angeklagter seine Berufung auf die Rechtsfolgenen beschränkt hat, das Berufungsgericht an die Feststellung gebunden ist, dass der Angeklagte bei der Tatbegehung schuldfähig war!WeiterlesenBeweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung
Auch das Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 11/21, konnte sich nochmals zur Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch äussern und festhalten, dass die dem Rechtsmittelberechtigten durch § 318 StPO eingeräumte Verfügungsmacht im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist. Das bedeutet, das Berufungsgericht kann, wenn es bei einer auf den Strafausspruch beschränkten Berufung im Rahmen der Prüfung der…WeiterlesenBerufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
Bei einer wirksamen Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch sind der Schuldspruch und die Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage einschließlich des Schuldumfangs betreffen, in Rechtskraft erwachsen und damit der Überprüfung durch das Berufungsgericht entzogen. Das soll aber auch bei so genannten doppelrelevanten Tatsachen gelten.WeiterlesenBindungswirkung bei Berufungs-Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch
Das Oberlandesgericht Köln (1 RVs 207/18) hat entschieden, dass wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, sowie der Angeklagte sein Rechtsmittel auf die Aussetzungsfrage beschränkt hat, die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ihr Rechtmittel nach Aufhebung im Strafausspruch und Zurückverweisung noch wirksam zurücknehmen kann: Die dem Rechtsmittelführer eingeräumte Dispositionsfreiheit gebietet es, den in…WeiterlesenRücknahme des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft nach Zurückverweisung
Auch bei einem Bußgeldbescheid kann das Rechtsmittel wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt werden: Die dem Rechtsmittelberechtigten in § 67 Abs. 2 OWiG eingeräumte Verfügungsmacht über den Umfang der Anfechtung gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlichen Möglichen zu respektieren. Das Rechtsmittelgericht kann und darf daher regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht…WeiterlesenOrdnungswidrigkeitenrecht: Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen bei Bußgeldbescheid
Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam: Noch einmal umfangreich konnte sich der Bundesgerichtshof (4 StR 547/16) mit der Frage der Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch beschäftigen. Grundsätzlich gilt dabei: Mit der Möglichkeit der Beschränkung des Rechtsmittels (siehe nur § 344 Abs. 1 StPO und §318 StPO) hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelberechtigten mit dem BGH eine…WeiterlesenWirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
Das OLG Köln hält nochmals fest, dass auch bei einer Berufungsbeschränkung auf die Rechtsfolgen durch das Gericht ausreichende Feststellungen getroffen werden müssen.WeiterlesenRevision erfolgreich: Feststellungen im Urteil müssen auch bei Beschränkung der Berufung ausreichend gefasst sein