Ein Hersteller von Aluminiumrädern, der in der Produktwerbung einen exklusiven Sportwagen abbildet, der mit seinen u.a. für diesen Fahrzeugtyp bestimmten Rädern ausgerüstet ist, verletzt die auf dem abgebildeten Fahrzeug angebrachte Marke des Sportwagenherstellers nicht, wenn die Abbildung des Sportwagens den für den Verkehr erkennbaren Zweck hat, das Produkt in seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu zeigen. Wird…WeiterlesenWerberecht: Vergleichende Werbung und Markenschutz
Schlagwort: Werberecht
Das Werberecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung. Es soll sicherstellen, dass Werbung fair, wahr und nicht irreführend ist und keine unlauteren Wettbewerbsvorteile verschafft. Im digitalen Raum sind insbesondere folgende Rechtsfragen betroffen:
- Kennzeichnungspflicht: Im digitalen Raum muss Werbung klar und eindeutig als solche erkennbar sein. Daher besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung, z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Datenschutz: Bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. In der Regel ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich.
- Wettbewerbsrechtliche Grenzen: Werbetreibende müssen auch im digitalen Raum die Grenzen des Wettbewerbsrechts beachten. So dürfen beispielsweise keine irreführenden oder unzulässigen Vergleiche zwischen eigenen und fremden Produkten gezogen werden.
- Influencer Marketing: Influencer Marketing ist eine besondere Form der Werbung, bei der Personen mit hoher Reichweite in sozialen Medien für Produkte werben. Hier bestehen besondere Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht und die Offenlegung der Zusammenarbeit zwischen Influencer und Unternehmen.
- Geotargeting: Durch den Einsatz von Geotargeting können Werbetreibende ihre Werbung gezielt an Nutzer in bestimmten geografischen Regionen richten. Allerdings sind auch hier datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
- Verbraucherrechte: Auch im digitalen Raum haben Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Rechte, zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Werbung darf diese Rechte nicht beeinträchtigen oder einschränken.
Insgesamt gibt es im Werberecht im digitalen Raum viele Rechtsfragen, die es zu beachten gilt, um rechtssicher und fair zu werben.
Marke in Title- oder Meta-Tag genutzt? Man glaubt gar nicht, wie oft man sich um diesen Punkt streiten darf: Da wird ein fremder Name oder Firmenname in einem Meta-Tag oder dem Title-Tag („WeiterlesenNutzung von Marke in Title- oder Meta-Tag
Negative Bewertung im Internet: Sie sind längst allgegenwärtig, auch wir hier sind davon betroffen und wenn man ehrlich ist, irgendwie schon ein zwingendes Produkt des Internet – Bewertungen und Bewertungsportale. Man kann alles und jeden einer Bewertung unterziehen und während früher noch Foren besonders beliebt waren, haben sich – speziell im gastronomischen Bereich und bei…WeiterlesenNegative Bewertung im Internet
Die Werbeaussage „50 Cent Sofort-Rabatt auf den gesamten Einkauf bei Rückgabe von Leergut“ ist irreführend, wenn der Nachlass nur gewährt wird, falls der Kunde auch neue Getränke im Laden erwirbt. So sieht es das Oberlandesgericht Nürnberg (3 U 86/20).WeiterlesenPreiswerbung: Auch für Kleinbeträge gelten Regeln
Influencer: Ein Instagram-Influencer muss seine Postings nicht explizit als Werbung kennzeichnen. Vielmehr kann sich der kommerzielle Charakter bereits aus den näheren Umständen ergeben. So hat es das Oberlandesgericht Hamburg (15 U 142/19) entschieden.WeiterlesenInfluencer-Postings nicht stets explizit als Werbung zu kennzeichnen
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig in täuschender Weise mit Selbstverständlichkeiten zu werben: Beim Bundesgerichtshof (I ZR 185/12 und I ZR 34/13) ging es um die sogenannte „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Derartiges ist jedenfalls dann eine unzulässige geschäftliche Handlung wenn die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks erfolgt, gesetzlich bestehende Rechte würden eine Besonderheit des Angebots…WeiterlesenWerbung mit Selbstverständlichkeiten
Werden die Einnahmeursprungsaufzeichnungen fehlerhaft geführt, ist dies für sich allein genommen noch nicht ausreichend, um einen „schweren“ Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften anzunehmen, um damit eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen.WeiterlesenUnzuverlässigkeit bei Fehlern in Einnahmeursprungsaufzeichnungen?
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes (1 K 732/19) hat klargestellt, dass das Double-Opt-In-Verfahren zum Nachweis der Einwilligung des Anschlussinhabers in die Nutzung der genutzten Rufnummer für Werbeanrufe ungeeignet ist.WeiterlesenDouble-Opt-in-Verfahren bei Telefonwerbung
Darf man Merkmale prominenter Personen für Werbung nutzen? Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt – selbstverständlich – auch vermögenswerte Interessen der Person. Dies vor dem Hintergrund, dass der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit (wie etwa der Stimme) ein beträchtlicher wirtschaftlicher Wert zukommen kann – der im allgemeinen auf der Bekanntheit und dem Ansehen der…WeiterlesenDas allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Werbung
Wenn wirklich alles schief gelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potential zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden.WeiterlesenGewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Das Landgericht Karlsruhe (13 O 38/18) konnte sich zur Schleichwerbung durch so genannte Influencer äussern. Dabei stellte das Gericht – im Hinblick auf die bestehende Rechtsprechung zum Thema wenig überraschen – klar, dass wenn ein Foto mit eingebetteten Tags inklusive Verlinkung zu Marken-Herstellerseiten im Internet veröffentlich wird (hier: auf Instagram), dies eine geschäftliche Handlung im…WeiterlesenSocial Media Recht & Influencer: Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos
Wenn im Internet auf einer Plattform wie Instagram Bilder veröffentlicht werden, mit denen Produkte von Unternehmen – ggfs. mit einem Link zu deren Homepage -versehen sind, ohne dass kenntlich gemacht wird, dass es sich hierbei um Werbung handelt, handelt man unlauter. Denn wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser…WeiterlesenLG Hagen: Influencer muss kommerzielle Links kennzeichnen
Dass eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts vorliegt, kann auch anzunehmen sein, wenn man kein Entgelt für sein Handeln erhält. Dies hatte auch das LG Hagen zusammengefasst; Die Beklagte hat eine geschäftliche Handlung (…) vorgenommen. Geschäftliche Handlung ist nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG jedes Verhalten einer Person zu…WeiterlesenWann handelt ein Influencer geschäftlich im Sinne des UWG
Der 5. Zivilsenat des Kammergerichts hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2019 Vorgaben gemacht, wann Blogger und Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen.WeiterlesenKammergericht: Blogger und Influencer müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten
Nach der heute verkündeten Entscheidung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) hat eine Influencerin ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen. Das Gericht folgt damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen.WeiterlesenInfluencer: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung