Schlagwort: Strafbefehl

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Strafbefehl: Der Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren, um vor allem „kleinerer Kriminalität“ zu begegnen. Ausweislich §407 II StPO gibt es nur sehr begrenzte Strafen, die festzusetzen sind – am häufigsten ist die Geldstrafe, wohl gefolgt von  und/oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Möglich ist der Strafbefehl alleine bei Vergehen, also nicht bei Verbrechen (dazu §12 StGB: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind“).

Vorsicht, ein Strafbefehl kann auf den zweiten Blick erhebliche Konsequenzen haben. Etwa, wenn eine Einziehung im Raum steht oder der Verlust der Fahrerlaubnis. Nehmen Sie einen Strafbefehl niemals auf die leichte Schulter!

Informieren Sie sich hier bei uns über den Strafbefehl!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Rechtsanwalt für Fahrerflucht: Verteidigung bei Fahrerflucht

    Rechtsanwalt für Fahrerflucht und Verteidigung bei Fahrerflucht: Die Fahrerflucht (oder auch Unfallflucht, §142 StGB) gehört rein vom Strafrahmen her eher zu den milderen Normen im deutschen Strafrecht. Dabei handelt es sich bei der Fahrerflucht durch aus um ein Massenphänomen – was aber nicht entschuldigen kann und darf. Die Fahrerflucht ist aber, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen, insbesondere dem Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere ist das Risiko der Entziehung der Fahrerlaubnis zu sehen, was immer wieder unterschätzt wird. In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über mögliche Verteidigungsszenarien und auch die im Raum stehenden Strafen.

    Plötzlich steht die Polizei vor der Türe: Bei dem Vorwurf der Fahrerflucht kann es ganz überraschend kommen, nicht selten ist es so, dass plötzlich die Polizei vor der Haustüre steht, den PKW in Augenschein nimmt und schon erste Fragen stellt. Dabei ist genau dies die Situation, die entscheidend sein kann: Hier drauf los plappern kann am Ende den Führerschein kosten. Es gilt: Ruhe bewahren, nichts sagen und einen Strafverteidiger kontaktieren.

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  • Fahrlässige Tötung durch Schadsoftware im Krankenhaus?

    Fahrlässige Tötung durch Schadsoftware im Krankenhaus?

    Wer macht sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar, wenn ein Schadsoftware-Befall in einem Krankenhaus zu einem Todesfall führt? Hintergrund dieser Fragestellung ist ein Vorfall an der Düsseldorfer Uniklinik, der durch Verwicklungen im Ablauf der Behandlung einer Frau zu deren – wohl vermeidbaren – Tod führte weswegen aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.

    Dass der Befall des Krankenhauses dabei wohl unbeabsichtigt war, weil eigentliches Ziel die Universität war, verdeutlicht lediglich die Brisanz der Thematik. Und in der Tat ist es dringend notwendig, auf diesen Problembereich zu blicken.

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  • Dolmetscher im Strafprozess

    Dolmetscher im Strafprozess

    Dolmetscherkosten im Strafprozess: Es ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgehaltenes Recht eines jeden Angeklagten in einem Strafprozess, dass er unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher erhält, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht (Art.6 Abs.3 (e) EMRK). Die EMRK hat in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und gilt damit in allen Strafverfahren, so dass die Unterstützung durch Dolmetscher jedem Angeklagten unentgeltlich zur Verfügung steht.

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  • Sozialbetrug

    Ein Sozialbetrug ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Betrug, der zu Lasten der Sozialkassen begangen wird. Sprich: Durch eine Täuschung wird, in der Regel im Bereich des ALGII, unberechtigt eine Zahlung aus den Sozialkassen erreicht.

    Doch anders als viele Menschen denken, geht es hier gerade nicht zwingend um den böswilligen Betrüger, der sich die Taschen vollmacht; vielmehr sind bei mir die Fälle gehäuft, in denen Betroffene – durchaus nachvollziehbar – schildern, dass mit ihren Angaben geschludert wurde. Oder man war einfach Treudumm. Die Konsequenzen aus dem Sozialbetrug können dabei erheblich sein.

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  • Übersetzung von nicht rechtskräftigem Urteil für Angeklagten

    Endlich konnte der BGH klarstellen, dass ein Angeklagter grundsätzlich keinen Anspruch auf die schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Strafurteils hat. Dies jedenfalls, wenn er verteidigt ist, er und sein Verteidiger bei der Urteilsverkündung anwesend waren und dem Angeklagten die Urteilsgründe durch einen Dolmetscher mündlich übersetzt worden sind (insoweit siehe auch §187 Abs.2 GVG, am Ende des Absatzes). Weiter stellt der BGH fest, dass ein berechtigtes Interesse des Angeklagten an einer schriftlichen Übersetzung des Urteils nicht allein besteht, weil nach der Urteilsverkündung kein Kontakt zwischen ihm und seinem Verteidiger bestand.

    Dazu auch: Übersetzung des Strafbefehls

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  • Einziehung des PKW

    Einziehung des PKW im Strafverfahren: In Strafverfahren kann der PKW eingezogen werden, insbesondere die Einziehung als Tatmittel ist inzwischen als erheblicher Risikofaktor bei diesen Taten zu sehen:

    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Illegale Kraftfahrzeugrennen
    • Beihilfe zum Handeltreiben mit BTM, etwa als Kurierfahrer

    In all diesen Fällen war ich bereits als Verteidiger tätig und konnte teilweise schlimmeres verhindern – musste aber auch mitunter zusehen, wie vollkommen unnötig die Sache nur verschlimmert wurde.

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  • Pflichtverteidiger: Dauer der Beiordnung

    Pflichtverteidiger: Dauer der Beiordnung

    Die Dauer der Beiordnung des Pflichtverteidigers ist inzwischen in §143 StPO definiert und endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Das bedeutet, grundsätzlich sind mehrere Instanzen von der Pflichtverteidigung umfasst.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Pflichtverteidigung bei Strafbefehl: Anhörung des Betroffenen erforderlich

    Pflichtverteidigung bei Strafbefehl: Anhörung des Betroffenen erforderlich

    Wenn ein Strafbefehl in laufender Hauptverhandlung oder auch unmittelbar auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt der eine Freiheitsstrafe zur Bewährung vorsieht, ist es immer noch Usus in der Justiz, kurzerhand einen Verteidiger auszuwählen ohne den Betroffenen anzuhören. Insoweit ist kurz darauf zu verweisen, dass der Gesetzgeber das so nicht will – und zwar ausdrücklich, nachdem er den §408b StPO geändert hat

    Die derzeit umstrittene Verpflichtung des Gerichts, dem Beschuldigten auch im Strafbefehlsverfahren zunächst selbst die Aus- wahl eines Verteidigers zu ermöglichen, ist sachgerecht. Denn auch im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls, der eine Freiheitsstrafe als Rechtsfolge vorsieht, ist die Möglichkeit zur Beratung durch den Verteidiger des Vertrauens zu gewährleisten.

    Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, dort Seite 57

    Also: Es ist nunmehr endlich immer erst der Betroffene anzuhören. Wenn man dann in der Hauptverhandlung sitzt und die StA gegen den ausgebliebenen Angeklagten den Erlass eines Strafbefehls beantragt, dann gibt es wohl nur noch ein „sauberes“ Vorgehen: Antrag ins Protokoll aufnehmen, festhalten dass das Gericht dem Antrag zu folgen gedenkt und Erlass des Strafbefehls nach Anhörung des Angeklagten zur Auswahl eines Verteidigers seines Vertrauens folgen wird. Ist mehr Arbeit, aber dafür nun (endlich) umso sauberer.

    Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

    • Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
    • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.

    Übrigens: Ebenso hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers je nach Einzelfall fortwirkt nach Einspruch gegen den Strafbefehl.

  • Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Sie suchen den „besten Strafverteidiger in Aachen”? Wir von der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir feststellen, dass Menschen bei Google nach „Bester Strafverteidiger Aachen” oder „Wer ist der beste Strafverteidiger” suchen. Aus der Sicht eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht ist diese Frage abstrus, aber es ist auch nachvollziehbar, dass man „den Besten“ im Strafrecht sucht, wenn es um die eigene Freiheit geht.

    Mit diesem Beitrag möchten wir als Strafverteidiger einige Hinweise aus ganz persönlicher Sicht für die eigene Suche nach einem Strafverteidiger geben. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen aus hunderten – und nicht immer friedlichen – Strafverteidigungen einfließen. Vorab sei gesagt: Wir glauben, dass Mandant und Strafverteidiger zueinanderpassen müssen, was nicht immer der Fall ist. Und dass die meisten Kriterien, die Menschen heute anwenden, nur Probleme bereiten.

    Statt leerer Versprechen und Schlagworte wie „Starverteidiger“ erhalten Sie bei uns eine ehrliche Einschätzung, eine klare Verteidigungsstrategie und einen Verteidiger, der sich Zeit nimmt – damit Sie realistisch wissen, was im Strafverfahren auf Sie zukommt. Der Beitrag wurde im Januar 2026 aktualisiert.

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  • Bußgeldbescheid bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung

    Abgrenzungs- und Informationsfunktion des Bußgeldbescheides nach illegaler Arbeitnehmerüberlassung: Ein Bußgeldbescheid, der eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ahnden möchte, darf nicht zu Abstrakt formuliert sein, sondern muss die vorgeworfenen Taten in Form der Arbeitnehmer-Einsätze konkret bezeichnen.

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  • Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer – selbst in geringer Menge – führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Siehe dazu auch hier.

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  • SGB II: Trunkenheitsfahrt ist kein sozialwidriges Verhalten

    Hat die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss den Verlust von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz zur Folge, hat dies keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung seiner Hilfebedürftigkeit. Sie löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten aus.

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  • Kein Betrug wenn Kaufpreis nach Widerrufserklärung nicht erstattet wird

    Ich bin inzwischen durchaus abstruse Vorwürfe von Staatsanwaltschaften gewohnt – dass aber allen ernstes nach einer misslungenen Rückabwicklung auf Grund eines Widerrufs der Vorwurf des Betruges erhoben wird ist mal was ganz neues:

    Dass das dogmatisch nicht funktionieren kann sollte relativ schnell auf der Hand liegen: Betrug setzt eine Täuschung voraus. Der Widerruf dagegen basiert auf einer willkürlichen Entscheidung des Verbrauchers, basierend auf gesetzlicher Möglichkeit. Nachdem also Kaufpreis und Waren – wie vorliegend – ausgetauscht wurden; wie will eine Täuschung geschweige denn Irrtumserregung denn hier bitte aussehen bei einer Widerrufserklärung? Die Staatsanwaltschaft beantragte trotz dieser recht naheliegenden und sich durchaus aufdrängenden Gedanken einen Strafbefehl – im späteren Verhandlungstermin dann ging es allerdings schnell: Innerhalb von 10 Minuten konnten wir mit einem Freispruch den Saal verlassen.

    Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass man mit allem rechnen muss, gerade im Bereich Fernabsatz laufen vermeintlich geprellte Käufer inzwischen nach meiner Wahrnehmung geradezu vorschnell zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Wenn man dann noch auf eine Staatsanwaltschaft trifft, die zügig einen Strafbefehl beantragt und man sich dann nicht rechtzeitig wehrt ist man flugs vorbestraft.

  • Architektenrecht: Löschung aus der Architektenliste wegen Steuerhinterziehung

    Ein wegen Steuerhinterziehung und Bestechung verurteilter Architekt kann aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden Unzuverlässigkeit aus der Architektenliste gelöscht werden: Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW, Urteil vom 22.3.2018, 4 B 790/17) im Fall eines Architekten. Dieser war wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in Tateinheit mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 EUR verurteilt worden.

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  • Vertretung durch gesetzlich bestellten Betreuer im Strafverfahren

    Kann ein gesetzlich bestellter Betreuer den Angeklagten im Strafverfahren vertreten: Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob ein nach § 1902 BGB bestellter Betreuer selbst rechtsmittelbefugt ist, wobei von dieser Frage auch die hochgradig praktisch relevante Frage abhängt, ob ein Betreuer Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen kann. Hierzu gibt es insbesondere zwei Strömungen:

    • Aufgabenbereich muss konkret bezogen sein: Vielfach wird vertreten, eine Vertretungbefungnis sei nur gegeben, wenn der Aufgabenbereich des Betreuers sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung im Straf- oder Vollstreckungsverfahren beziehe (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 – 1 StR 369/13; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2015 – 21 Ss 734/14; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 – 4 Ws 209/07). Allein eine Bestimmung des Aufgabenkreises dahingehend, dass die Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten umfasst sei, umfasst demnach nicht die Befugnis zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 – 2 Ws 23/13; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2012 – 32 Ss 8/12).
    • Behördlicher Aufgabenkreis ist ausreichend: Eine andere Rechtsprechung hält den Betreuer, insbesondere bei einem Behördenangelegenheiten umfassenden Aufgabenkreis, für rechtsmittelbefugt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 1993 – 1 Ws 461/92; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 – 1 Ws 516/95; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2000 – 2 Ws 313/00; KG Berlin, Beschluss vom 21. März 2001 – 1 AR 239/01).

    Die Diskussion wirkt auf mich mitunter sehr befremdlich und ist aus meiner Sicht dogmatisch nicht tragbar, sondern vielmehr von den Bestreben getragen, Rechtsmittel über Gebühr zu erschweren. Tatsächlich ist daran zu erinnern, dass zum einen entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB in der strafrechtlichen Terminologie Gerichte zu den Behörden gezählt werden und somit der Aufgabenkreis der Behörden die Gerichte mit erfassen dürfte (so auch ausdrücklich Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 370/16).

    Darüber hinaus mag man sich als Gericht auch Fragen lassen, inwieweit man ernsthaft vertreten möchte, dass jemand zwar unfähig oder zumindest einschränkt fähig ist gegenüber Behörden Erklärungen abzugeben (wozu bereits Alltäglichkeiten wie die Beantragung eines Personalausweises gehören), während derart lebenseinschneidende Maßnahmen wie ein Rechtsmittelverzicht oder ein Einspruch gegen den Strafbefehl dann problemlos möglich sein sollen. Der Vorwurf, hier schlicht nur Arbeitsschonend arbeiten zu wollen liegt auf der Hand. Tatsächlich verstehe ich die aktuelle Rechtsprechung des BGH hier auch nicht zwingend anders.

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