Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. So entschied es nun das Bundesarbeitsgericht (4 AZR 83/21).WeiterlesenVerlängerung einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag
Schlagwort: leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen „ausgeliehen“ werden, um dort für eine begrenzte Zeit zu arbeiten. Diese Art der Beschäftigung stellt in Deutschland eine rechtlich komplexe Situation dar und wirft häufig Fragen auf, bei deren Beantwortung ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein kann.
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Leiharbeitnehmern ist das Arbeitsstrafrecht. Hier geht es um die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Mindestlohnbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften. In diesen Bereichen kommt es bei Leiharbeitnehmern häufig zu Konflikten, die rechtliche Konsequenzen haben können. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann hier helfen, die Rechte der Leiharbeitnehmer zu wahren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit Leiharbeitnehmern ist die Frage der Haftung. Verursacht ein Leiharbeitnehmer während seines Einsatzes in einem anderen Unternehmen einen Schaden, kann dies schwierige rechtliche Fragen aufwerfen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann in solchen Fällen die Rechtslage klären und die Interessen des Leiharbeitnehmers vertreten.
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Deutschland stellt sich somit als komplexe Rechtslage dar. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann hier helfen, die rechtlichen Fragen zu klären und die Interessen des Leiharbeitnehmers zu vertreten.
Das LAG München hat entschieden, dass die Probezeitkündigung eines Leiharbeitnehmers wirksam war. Da es während der Probezeit keiner sozialen Rechtfertigung der Kündigung bedarf,wäre die Kündigung im vorliegenden Fall nur dann unwirksam gewesen, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) verstoßen hätte.WeiterlesenWirksame Kündigung eines Leiharbeitnehmers während der Probezeit
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (5 Sa 113/21 und 4 Sa 107/21) konnte sich zur verbotenen Arbeitnehmerüberlassung äußern und einen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben. So werden mit der Definition in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung dann überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.WeiterlesenVerbotene Arbeitnehmerüberlassung
Kündigung wegen „Stalking“
Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.WeiterlesenKündigung wegen „Stalking“
Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 883/13) hält an seiner Rechtsprechung zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages im Rahmen des AÜG fest: Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der…WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis bei Verstoß gegen AÜG
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen…WeiterlesenArbeitsrecht und Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
Wenn der Zoll vor der Türe steht und der Vorwurf eines Verstosses gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Raum steht ist der Schock gross – umso Wichtiger, ruhig zu bleiben und die Situation nicht noch zu verschlimmern.WeiterlesenUnerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Hausdurchsuchung wegen Verstoss gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist.WeiterlesenLeiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand (BAG, Urteil vom 12. 1. 2006 – 2 AZR 126/05).WeiterlesenArbeitsrecht: Änderungskündigung zur Entgeldreduzierung
Ein Leiharbeitnehmer, der trotz mehrerer schriftlicher Abmahnungen seine Erkrankung oder anderweitige Arbeitsverhinderung lediglich dem Entleiher, nicht jedoch seinem Arbeitgeber mitteilt, muss mit einer fristlosen Kündigung und einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen.WeiterlesenKrankheit: Leiharbeitnehmer muss Krankheit beim Entleiher und beim Arbeitgeber melden
Ein Arbeitgeber muss zunächst den bisher fortlaufend beschäftigten Leiharbeitskräften kündigen. Erst dann darf er den Stammbeschäftigten aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Hält er sich nicht an diese Vorgehensweise, sind betriebsbedingte Kündigungen unwirksam. So entschied es jetzt das Landesarbeitsgericht Köln (5 Sa 14/20).WeiterlesenErst Leiharbeitnehmer kündigen, dann stammmitarbeiter
Wenn ein Überlassungsvertrag bei einer Arbeitnehmerüberlassung nicht in der zwingend vorgeschriebenen Schriftform (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG) vereinbart wurde, ist dieser gemäß § 125 BGB nichtig.WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: Überlassungsvertrag bedarf Schriftform
Abgrenzungs- und Informationsfunktion des Bußgeldbescheides nach illegaler Arbeitnehmerüberlassung: Ein Bußgeldbescheid, der eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ahnden möchte, darf nicht zu Abstrakt formuliert sein, sondern muss die vorgeworfenen Taten in Form der Arbeitnehmer-Einsätze konkret bezeichnen.WeiterlesenBußgeldbescheid bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung: Es gibt verschiedene Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes die voneinander abzugrenzen sind. Diese Abgrenzung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wobei nicht jeder drittbezogene Arbeitseinsatz eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist.WeiterlesenWann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor – zur AÜG-Abgrenzung
Seit dem 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrs mitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007).…WeiterlesenSteuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen