4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2017

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 27. September 2018: Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %).

Rund ein Drittel (33,8 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 %. Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 % betragen hatte. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken ist. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staats­anwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.

Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2017 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (26,0 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 57,2 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 % der Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und 22,6 % auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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