Kein Betrug wenn Kaufpreis nach Widerrufserklärung nicht erstattet wird

Ich bin inzwischen durchaus abstruse Vorwürfe von Staatsanwaltschaften gewohnt – dass aber allen ernstes nach einer misslungenen Rückabwicklung auf Grund eines Widerrufs der Vorwurf des Betruges erhoben wird ist mal was ganz neues:

Kein Betrug wenn Kaufpreis nach Widerrufserklärung nicht erstattet wird - Rechtsanwalt Ferner

Dass das dogmatisch nicht funktionieren kann sollte relativ schnell auf der Hand liegen: setzt eine Täuschung voraus. Der Widerruf dagegen basiert auf einer willkürlichen Entscheidung des Verbrauchers, basierend auf gesetzlicher Möglichkeit. Nachdem also Kaufpreis und Waren – wie vorliegend – ausgetauscht wurden; wie will eine Täuschung geschweige denn Irrtumserregung denn hier bitte aussehen bei einer Widerrufserklärung? Die Staatsanwaltschaft beantragte trotz dieser recht naheliegenden und sich durchaus aufdrängenden Gedanken einen – im späteren Verhandlungstermin dann ging es allerdings schnell: Innerhalb von 10 Minuten konnten wir mit einem Freispruch den Saal verlassen.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass man mit allem rechnen muss, gerade im Bereich Fernabsatz laufen vermeintlich geprellte Käufer inzwischen nach meiner Wahrnehmung geradezu vorschnell zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Wenn man dann noch auf eine Staatsanwaltschaft trifft, die zügig einen Strafbefehl beantragt und man sich dann nicht rechtzeitig wehrt ist man flugs vorbestraft.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.