Kauf von Drogen über das Internet, welche Strafe droht: Jedenfalls seit 2017 war ich – in Wellen – in einer Mehrzahl von Fällen des Kaufs von Drogen über das Internet bzw. Darknet tätig. Betroffene interessiert natürlich als erstes, was sie als Strafmaß erwartet, regelmässig gegoogelt wird auch nach „Kauf Drogen Internet Strafe“. Dabei zeigt sich, dass mit zielgerichteter Verteidigung viel erreicht werden kann, Existenzängste sind unnötig, gleichwohl drohen empfindliche Strafen wenn man unvorbereitet das Thema angeht.
Dazu auch bei uns:
In meinen Fällen lief es immer nach einem recht vorhersehbaren Schema, das mitunter nach einiger Diskussion mit der Staatsanwaltschaft einzuhalten war:
- Bei weichen Drogen bis zum mittleren Grad (Cannabis & Ecstasy-Tabletten) in überschaubarer Menge waren Einstellungen möglich, teilweise mit Geldbeträgen entsprechend einer Summe analog einer zu bildenden Strafe deutlich unter 90 Tagessätzen.
- In sonstigen Fällen verblieb es bei einem Strafbefehl, hier kam man immer mit einer Geldstrafe aus, die Höhe war natürlich abhängig von der Art und Menge der Drogen, aber auch der zuständigen Staatsanwaltschaft.
- Hässlich war es, wenn je nach Staatsanwaltschaft abhängig von der Menge oder Mischung der bestellten Drogen dann eine Hausdurchsuchung veranlasst wurde und hierbei weitere Drogen oder gar „Plantagen“ gefunden wurden – diese Fälle sind aber mit den üblichen Bestell-Fällen nicht zu vergleichen.
- In den Jahren 2018 und 2019 konnte ich am Ende jedes mir übergebene Verfahren it einer Einstellung ohne Auflage oder bei Geldzahlung erledigen.
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