Deutsche und litauische Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmen Vermögenswerte im Wert von 1 Million Euro und zerschlagen ausgeklügelte Fälscherwerkstätten, meldet Europol (im Folgenden die Meldung): Eine enge Zusammenarbeit zwischen litauischen und deutschen Behörden sowie die Unterstützung von Europol und Eurojust haben zur Zerschlagung eines internationalen kriminellen Netzwerks von Autodieben geführt. Maßgeblich beteiligt waren die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Heilbronn,…WeiterlesenCybercrime mal anders: Diebe von 28 Luxusautos gefasst
Schlagwort: Keyless
„Keyless“ bezeichnet eine Technologie, bei der ein Fahrzeug über eine Funkverbindung automatisch geöffnet und gestartet wird, ohne dass ein physischer Schlüssel benötigt wird. Diese Technologie wird immer populärer, wirft aber auch rechtliche Fragen auf, die sich insbesondere im IT-Recht und im Strafrecht in Deutschland stellen.
Im Bereich des IT-Rechts ist die Frage der Datensicherheit bei der Übertragung der Funksignale ein wichtiges Thema. Cyberkriminelle könnten die Funksignale abfangen und das Auto unbemerkt öffnen oder starten. Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann hier helfen, die rechtlichen Anforderungen an eine sichere Datenübertragung zu erfüllen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Strafrechtlich relevant ist insbesondere die Frage des Diebstahlrisikos. Da die Fahrzeuge ohne physischen Schlüssel gestartet werden können, könnten Diebe diese Technik ausnutzen, um die Fahrzeuge zu stehlen. Im Falle eines Diebstahls muss geklärt werden, wer haftet und welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann hier helfen, die rechtlichen Fragen im Falle eines Diebstahls oder anderer strafrechtlicher Delikte zu klären und die Interessen des Mandanten zu vertreten.
In der Gesamtschau ist es daher wichtig, dass sich Hersteller von „Keyless“-Technologien der rechtlichen Anforderungen bewusst sind und sich umfassend beraten lassen, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein auf IT-Recht und Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen, die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit „Keyless“-Technologien zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Bundesgerichtshof (4 StR 52/22) konnte sich endlich klarstellen zur Frage äußern, ob ein Diebstahl vorliegt, wenn ein Funksignal eines Keyless-Systems „verlängert“ wird und somit genutzt wird, um einen PKW zu entwenden. Die Frage bejaht der BGH nun am Rande und es zeigt sich, dass es juristisch einen Unterschied macht, ob das Signal aktiv verwendet…WeiterlesenBGH: Besonders schwerer Diebstahl durch Verlängerung von Keyless-System
Die Auslegung von Versicherungsvertragsbedingungen ist oft komplex und nicht so ein deutig, wie sich die Versicherungsnehmer wünschen. Mitunter kann es in Streitfällen zu überraschenden gerichtlichen Entscheidungen kommen, wie kürzlich in Fällen des Amtsgerichts München (274 C 7752/19) und des Oberlandesgerichts Hamm (20 U 4/20).WeiterlesenVersicherungsbedingungen: Auf den Wortlaut kommt es an
Die Auslegung von Versicherungsvertragsbedingungen ist oft komplex und nicht so eindeutig, wie sich die Versicherungsnehmer wünschen. Mitunter kann es in Streitfällen zu überraschenden gerichtlichen Entscheidungen kommen, wie kürzlich das Amtsgericht München (274 C 7752/19, bestätigt durch das LG München I) bezüglich des Hackerangriffs auf ein Auto klarstellte.WeiterlesenHackerangriff auf PKW ist kein Einbrechen