Das Landgericht Lübeck hat sich mit der Haftung für einen Brand durch unbeaufsichtigtes Laden einer E-Bike-Batterie beschäftigt: Dieses Urteil hat erhebliche Implikationen für die Risikobewertung im Bereich der E-Mobilität und für mietrechtliche sowie deliktsrechtliche Haftungskonstellationen.
Das LG Lübeck (5 O 26/23) entschied in dem Fall, bei dem der Brand einer Halle auf das unbeaufsichtigte Laden einer E-Bike-Batterie zurückzuführen war, zu Gunsten der Eigentümer des Gebäudes: Die Klage zielte auf Schadensersatz gegen den Mieter der Halle ab, der die Batterie des E-Bikes geladen hatte. Kernfragen betrafen die Sorgfaltspflichten beim Betrieb von Elektrogeräten, insbesondere im gewerblichen Umfeld, und die Zurechnung solcher Gefahren. Hierbei wurde – unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – festgestellt, dass der Ladevorgang von Akkumulatoren bei Fahrzeugen zum Betrieb gehört, was eine weite Haftung eröffnet; wobei das LG sich auch postieren konnte, wann ein e-Bike als Fahrzeug im Sinne des StVG einzustufen ist.
(mehr …)



