Der Bundesgerichtshof (5 StR 490/21) konnte sich nochmals zur Strafbarkeit des Verkaufs von CBD äußern, dabei im Kern aber nur das festhalten, was man als gefestigte Rechtsprechung betrachten darf.
(mehr …)Schlagwort: cannabis
Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!
Cannabis
Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.
Cannabidiol
Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.
Vernichtung eines Gegenstandes ist keine Geldwäsche
Erschreckend ist, wofür die – angeblich so überlasteten – Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet Zeit aufbringen können. Heute: Eigene Strafbarkeit durch das Vernichten krimineller Güter.
(mehr …)Einziehung von Kaufgeld für Drogen
Ein Angeklagter hat durch den Erhalt von ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts „für“ die Tat erlangt, sodass auch nichts eingezogen werden kann – denn das würde voraussetzen, dass er einen darüber hinaus gehenden Tatlohn erhalten hätte (vgl. BGH, 5 StR 331/21 und 4 StR 25/11).
Denn: Mit §73 StGB sind „durch“ eine rechtswidrige Tat diejenigen Vermögenswerte erlangt, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also seine Beute. „Für“ die Tat erlangt ist dagegen das, was der Tatbeteiligte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt bekommt und dessen Erhalt nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruht. Der BGH macht nun deutlich, dass hier sehr sauber zu differenzieren ist:
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts hat der Angeklagte diese Geldbeträge aber auch nicht „durch“ die Tat erlangt. Soweit die Antragsschrift insoweit auf eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Abnehmern und dem Angeklagten abstellt, in deren Rahmen die Zahlungen der Vorfinanzierung des Ankaufs des Cannabis gedient hätten, kann sich aufgrund ihrer Nichtigkeit (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 15. April 2021 – 5 StR 371/20, NJW 2021, 1966, 1967 mwN) aus einer solchen Vereinbarung nichts zur Begründung dieser Auffassung ergeben.
Der Angeklagte hat die ihm vorab zur Verfügung gestellten Geldbeträge zudem nicht „durch“ die Abgabe, sondern zur Herstellung von deren Voraussetzungen – der Beschaffung der Betäubungsmittel – von seinen Auftraggebern erhalten. Die Überlegungen des Generalbundesanwalts, die Zahlungen seien dem Angeklagten „in einer Phase des Tatablaufs“ zugeflossen, weil der Erwerb des Cannabis, der Besitz daran und dessen anschließende Veräußerung ein einheitliches Geschehen bildeten, das als Bewertungseinheit zu beurteilen sei, nehmen nicht in den Blick, dass nach den bisher getroffenen Feststellungen dem Angeklagten die Geldbeträge zum Ankauf der Betäubungsmittel naheliegender Weise vor dem Erwerb und damit vor den als einheitliches Tatgeschehen angesehenen Vorgängen übergeben wurden; sie sind ihm mithin gerade nicht während des Tatablaufs zugeflossen.
BGH, 5 StR 331/21
ANOM-Ermittlungen schreiten voran
Das Bundeskriminalamt teilt mit, dass der ANOM-Dienst ein voller Erfolg für die Ermittlungsbehörden war: So wurden laut BKA bei über 90 Verfahren polizeiliche Einsatzmaßnahmen wie Festnahmen, Sicherstellungen und Durchsuchungen durchgeführt und es wurden
- knapp 140 Haftbefehle vollstreckt,
- knapp 1.300 Kilogramm Cannabis, über 1.500 Kilogramm synthetische Drogen, vier Kilogramm Heroin, 20 Kilogramm Kokain sowie fünf Labore zur Herstellung von Rauschgift sichergestellt,
- rund 55 Schusswaffen und über 2.400 Schuss Munition aus dem Verkehr gezogen sowie
- Vermögen im Wert von über 1,8 Millionen Euro vorläufig gesichert.
(mehr …)Weitere Details aus der Pressemitteilung
Basis des Ermittlungskomplexes sind Daten zu rund 2.700 Nutzern mit Deutschlandbezug des Kryptohandy-Anbieters „ANOM“, die von US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden im Wege internationaler Rechtshilfeverfahren der ZIT übermittelt wurden. „ANOM“ wurde als Kommunikationskanal genutzt, um kriminelle Aktivitäten zu koordinieren – vom internationalen Drogen- und Waffenhandel bis hin zum Auftragsmord. In den Chats wurde offen über die Planung und Durchführung der Straftaten kommuniziert. So erhielten die Behörden Informationen über Lokalitäten, Preisabsprachen, Modi Operandi und zahlreiche Bilder der gehandelten Ware. Vor der Abschaltung waren rund 12.000 Endgeräte in über 90 Ländern in Asien, Südamerika und Europa aktiv.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Eine besondere Herausforderung bei den Ermittlungen war und ist die Auswertung und Aufbereitung der umfangreichen Daten. Das Bundeskriminalamt hat daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer sogenannten „Besonderen Aufbauorganisation“ (BAO) zusammengezogen – neben Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten auch Expertinnen und Experten für digitale Spuren und die Auswertung von Massendaten. Bisher wurden in intensiver Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Länder in Deutschland knapp 1.000 Nutzer identifiziert, über 280 Ermittlungsverfahren eingeleitet und über 130 bereits bestehende Ermittlungsverfahren mithilfe der aus „ANOM“ stammenden Informationen unterstützt.
Vorladung: BtMG
Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das BtMG erhalten? In vielen Fällen werden Sie bereits wissen, wo der Vorwurf herkommt oder eine dunkle Ahnung haben. Das verführt dazu, zur Polizei zu gehen und mit einigen – vermeintlich harmlosen – Sätzen die Angelegenheit zu „entschärfen“. Tatsächlich ist es gerade im Bereich des BtMG aber so, dass man durch wenige (dumme) Sätze viel schlimmen Schaden anrichten kann.
(mehr …)Wir verteidigen Sie umfassend im BtMG-Strafrecht, mit einem Notruf unter 0175 1075646, und bieten zudem weitere Beiträge zum Thema Mengen im BtMG-Strafrecht bei uns im Blog:
CBD-Tropfen sind Funktionsarzneimittel
Das Verwaltungsgericht Köln (7 K 954/20) hat entschieden, dass CBD-Tropfen als Funktionsarzneimittel einzustufen sind. Das bedeutet, dass man sich nunmehr entweder im Bereich der Novel-Food-Verordnung bewegt oder im Bereich des Arzneimittelgesetzes – oder im Umfeld des TabakerzG.
(mehr …)Zum Thema Arzneimittel auch bei uns:
- Was ist ein Arzneimittel (AMG)
- Abgrenzung Lebensmittel – Arzneimittel
- Abgrenzung Medizinprodukt – Arzneimittel
- Wann ist ein Medikament Zulassungspflichtig
- Legal-High (Spice) unterfallen nicht dem AMG
- CBD-Tropfen sind Funktionsarzneimittel
- Arzneimittel aus dem Urlaub im Ausland mit nach Deutschland bringen?
Einziehung des Wertes von Tatmitteln bei BTM
Der Bundesgerichtshof (2 StR 444/21) hat nochmals daran erinnert, dass die Einziehung des Wertes von Tatmitteln schon mit dem Wortlaut von § 74c Abs. 1 StGB nur möglich ist, wenn der Angeklagte die Einziehung der ihm zustehenden Tatmittel vereitelt hat. Die bestimmungsgemäße Verwendung von Tatmitteln kann dabei nicht zugleich als Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB angesehen werden. Denn in diesem Fall macht schließlich erst die funktionale Verwendung das Geld zum Einziehungsgegenstand.
(mehr …)Strafbare Beihilfe durch anwaltliche Vertragserstellung
Eine recht unerfreuliche Entscheidung, die Folgefragen aufwirft, hat das LG Nürnberg-Fürth (18 Qs 24/21) getroffen: Es geht darum, ob ein Rechtsanwalt strafbare Beihilfe zu einer Unterschlagung leistet, wenn er den zivilrechtlichen Vertrag für die Überlassung von Gegenständen aufsetzt.
Update: Zu dem Thema zur Vertiefung empfohlen wird Sommerer in NZWiSt 2022, 261, die vor dem Hintergrund der Cum/Ex-Geschäfte die Türe der Strafbarkeit anwaltlicher Berater noch weiter öffnet.
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Europol Analyse-Projekte
Die Europol Analyse-Projekte („Europol Analysis Projects„) sind nach eigener Erklärung von EUROPOL „Teil des Europol-Analysesystems“. Hierbei geht es um ein Informationsverarbeitungssystem, das auf die enormen Datenmengen von EUROPOL zurückgreift. Die Projekte konzentrieren sich auf bestimmte Kriminalitätsbereiche.
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Nicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide 5F-ADB und AMB-FUBINACA
Der Bundesgerichtshof konnte sich zum Grenzwert der nicht geringen Menge für 5F-ADB und AMB-FUBINACA äussern, dabei am Rande nochmals die (gefestigten) Regularien zur Bestimmung nicht geringer Menge Cannabinoide festhalten.
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Hausdurchsuchung wegen Drogen
Hausdurchsuchung wegen Drogen: Wegen Drogen kann schneller eine Hausdurchsuchung stattfinden, als vielen klar ist – der richterliche Schutz der eigenen vier Wände ist in den letzten Jahren nochmals deutlich löchriger geworden, als man es ohnehin schon wahrgenommen hat. Die Umstände, die zu einer Hausdurchsuchung führen können, reichen dabei von obskur bis zu grenzwertig.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Erste umfangreiche Ermittlungen wegen SkyECC
Es ist so weit, gestern wurde bekannt gegeben, dass das erste wirklich umfangreiche Ermittlungsverfahren im Umfeld von Sky-ECC-Nutzern geführt wurde. Strafverteidiger hatten sich dabei schon gewundert, dass nach Encrochat nur sehr zögerlich und vereinzelt Ermittlungsverfahren wegen Sky ECC Nutzungen aufgeploppt sind. Dies dürfte sich nun ändern.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
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Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Konkurrenzen & Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Konkurrenzen: Wann liegt Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Immer wieder in BTM-Strafverfahren sehen sich nicht spezialisiert im BTM-Recht erfahrene Gerichte damit konfrontiert, wie man nun die Anzahl der Taten beim Handeltreiben richtig bestimmt. Naturgemäß ist das Handeltreiben gerade bei längerem Zeitraum mit mehreren Erwerbs- und Veräußerungshandlungen kombiniert. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass zwingend mehrere Taten vorliegen.
Dazu auch bei uns:
(mehr …)Kauf von Hanfsamen im Internet
Hanfsamen im Internet zu kaufen, erfreut sich seit Jahren erheblicher Beliebtheit, zumal man regelmäßig liest, dass dies straflos sein soll. Hintergrund ist die Formulierung in der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz, die auf den ersten Blick Hanfsamen aus dem Bereich der Betäubungsmittel ausnimmt. Allerdings gibt es eine Gegen-Ausnahme:
Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen (…) ausgenommen (…) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist (…)
Der letzte Teil wird von Laien grundsätzlich falsch eingeschätzt.
(mehr …)Rechtsstaatswidrige Tatprovokation: BGH zum Agent Provocateur
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation: der 1. Strafsenat (1 StR 197/21) hat über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden, die vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Dabei konnte sich der BGH nochmals umfassend zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation äußern, wobei die Rechtsprechung hier stark vom EGMR geprägt ist.
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