Plantage – Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Betrieb einer Cannabis-Plantage

Betrieb einer Cannabis-Plantage – Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht ist immer wieder für Betroffene überraschend, wie ein aktueller Fall von mir zeigt: Es ging um fast 20 Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, mehrere Kilogramm Amphetamin und eine Cannabis-Plantage mit immerhin 1.500 Pflanzen, teilweise wurden laut Ermittlungsergebnis beträchtliche Mengen des Amphetamins über die Grenze nach Deutschland verbracht, was aber nicht zu konkretisieren war.

Die Sache liess sich sehr zielgerichtet verteidigen, man kam am Ende mit einem Verhandlungstag aus. Trotz der umfangreichen Anklage und der Vielzahl an Taten liess sich ein Strafmaß von knapp über 2 Jahren erarbeiten, was u.a. auch den einschlägigen Vorstrafen geschuldet war, die ein weiteres Absenken nicht ermöglicht haben. Dabei ging man von Einzelstrafen von etwa einem Jahr pro Tat aus, was gleichwohl am Ende zu einem “Gesamtergebnis” führte das bei idealeren Voraussetzungen sogar noch weiter abgesenkt hätte werden können.

Das BTM-Strafrecht ist, wie kaum ein anderer Bereich des Strafrechts, eng mit der Person des Angeklagten und dem hiermit einhergehenden Eindruck verbunden – etwas das Betroffene in gefährlicher Weise zu oft unterschätzen. Grundsätzlich ist Strafverteidigung etwas, das schon weit vor der Hauptverhandlung ansetzen muss, im BTM-Strafrecht gilt dies umso mehr.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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