Verteidigung im BTM-Strafrecht: 300 Gramm Gras eingeführt

Der Mandant schwitzte Blut und Wasser: Er hatte gute 300 Gramm Gras aus den Niederlanden dabei, als er vom hochgenommen wurde. Auf Grund einschlägiger Erfahrungen in Bayern ging er von einer nicht mehr zu vermeidenden Haftstrafe aus, was ich ihm frühzeitig ausreden konnte um Ängste zu nehmen.

Verteidigungstaktik

Am Tatvorwurf war nicht viel zu bestreiten, allerdings war das mangelhaft. Weiterhin konnte darauf verwiesen werden, dass es eben nicht um ein Handeltreiben ging, sondern um Vorrat für eine „Party“ angesichts einer bestandenen Abschlussprüfung. Das Gericht meinte zwar flapsig, dass sich das nicht auf die Straferwartung auswirkt, da gleichwohl der Besitz und das Einführen übrig bleiben – hier konnte ich allerdings erfolgreich darauf verweisen, dass sehr wohl (gerade im BTM-Strafrecht) ein spürbarer Unterschied bei geringerer Anzahl tateinheitlich verwirklichter Delikte bestehen muss.

Die Entscheidung

Das Gesetz sieht eine Strafe von 2 Jahren mindestens vor, wenn wie hier eine Betäubungsmittel eingeführt wird. Allerdings konnte erfolgreich ein minder schwerer Fall vertreten werden, wobei das Gericht dann am Ende von einer von 6 Monaten ausging, die natürlich zur ausgesetzt wurden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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