Der Bundesgerichtshof (6 StR 461/21) hat zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“) hervorgehoben, dass trotz einer fehlenden âVertatbestandlichungâ der nicht geringen Menge in § 4 NpSG dem Maà einer etwaigen Grenzwertüberschreitung des jeweiligen psychoaktiven Stoffs für die Strafzumessung â wie im Betäubungsmittelgesetz â auch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz überragende Bedeutung zukommt. Dazu bei uns: Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“)WeiterlesenStrafzumessung bei Verstoss gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“)
Schlagwort: Legal Highs
Kräutermischungen und Legal Highs im Rahmen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes („NpSG“): Unsere Kanzlei ist im BTM-Strafrecht tätig und Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner vertritt auch im Bereich Kräutermischungen und Legal Highs, also rund um das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes („NpSG“).
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Der Bundesgerichtshof konnte sich zum Grenzwert der nicht geringen Menge für 5F-ADB und AMB-FUBINACA äussern, dabei am Rande nochmals die (gefestigten) Regularien zur Bestimmung nicht geringer Menge Cannabinoide festhalten.WeiterlesenNicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide 5F-ADB und AMB-FUBINACA
Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem ganz aktuellen Verfahren, in dem neue psychoaktive Stoffe („NPSG“) umfangreich im Internet bestellt wurden, konnte nun endlich die wohlverdiente Einstellung erreicht werden – ohne Geldauflage versteht sich. Dabei ging es um eine zwar recht hohe Anzahl von Bestellungen, aber immer in einem jeweils äuÃerst überschaubaren Umfang.…Weiterlesen37-mal neue psychoaktive Stoffe bestellt: Einstellung
Ermittlungsverfahren wegen NPS und BtMG: Wieder einmal gibt es umfangreiche Ermittlungsverfahren wegen Kauf von Drogen und VerstöÃen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz: Hintergrund ist ein aus dem Raum Dortmund und Recklinghausen stammendes, umfangreiches Verfahren wegen VerstöÃen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) und BtMG. Hierbei ging es um den Handel mit verbotenen Stoffen…WeiterlesenNPS & BtMG: Ermittlungsverfahren wegen Kauf psychaktiver Stoffe im Internet
Die so genannten „Legal Highs“ (auch „Herbal Highs“, im Handel häufig unter der Produktbezeichnung „Explosion“ bzw. „Popper“ angeboten) sind bereits seit einiger Zeit ein Problem: Hierbei handelt es sich um neuartige psychoaktive Substanzen, die jedenfalls nicht ausdrücklich (bisher) dem Betäubungsmittelgesetz unterfallen. Im Regelfall handelt es sich hierbei um (synthetische) Derivate, also Ableitungen, von bereits bekannten…WeiterlesenLegal Highs: Bundesregierung stellt sich dem Wettlauf
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat zusammen mit EUROPOL eine kaum beachtete und hoch interessante Untersuchung des Darknet-Ãkosystems erstellt, die erhebliche Einblicke in die Situation der Marktplätze im Darknet gibt. Insbesondere durch die Schliessung grösserer Darknet-Markplätze (Silk Road, Alphabay, Hansa, Pandora, Silk Road 2.0, Black Market, Blue Sky, Tor Bazaar, Topix, Hydra, Cloud…WeiterlesenDarknet-Ökosystem: Drogenabsätze von Darknet-Marktplätzen
In Deutschland gilt inzwischen das „Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz“, mit dem der Markt für sogenannte „Legal-High“ „ausgetrocknet“ werden soll. Das Problem dabei ist, dass das bisherige gesetzliche System darauf basiert, dass konkrete chemische Zusammensetzungen verboten werden und jede noch so kleine Abweichung bei neu hergestellten Substanzen von dem Verbot dann nicht mehr erfasst ist.WeiterlesenNeue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Das Oberverwaltungsgericht NRW (4 A 955/13) stellt zum Verkauf von Kräutermischungen („legal highs“) fest: Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kann durch den Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden an Minderjährigen begründet werden, auch wenn diese Produkte mit dem Hinweis „zum menschlichen Konsum nicht geeignet“ versehen sind. Bei der Beurteilung, ob eine Person gewerberechtlich unzuverlässig im Sinne von…WeiterlesenGewerberecht: Zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bei Verkauf von Kräutermischungen
Im Mai 2013 hat der Bundesgerichtshof (3 StR 437/12) dem EuGH (Câ358/13 und Câ181/14) die Frage vorgelegt, ob man Betäubungsmittel die alleine einen Rauschzustand hervorrufen als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes auffassen kann. Am 5.11.2015 hat sich dann auch der BGH zu dieser Frage geäuÃert. Später konnte der BGH klarstellen, dass nach einer Ãnderung des…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: „Legal Highs“ unterfallen nicht dem Arzneimittelgesetz