Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum. Das nunmehr neu gefasste UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität regelt im…WeiterlesenUN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024)
Schlagwort: Amtshilfe
Unter Amtshilfe versteht man die Unterstützung einer Behörde oder Institution durch eine andere, um eine Aufgabe oder ein Ziel zu erreichen, das in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Amtshilfe ist ein wichtiger Grundsatz des deutschen Rechtssystems und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, z.B. im Strafrecht, im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht.
Im Strafrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Polizeidienststelle eine andere Polizeidienststelle oder eine andere staatliche Stelle, wie z.B. den Zoll, um Unterstützung bittet, um eine Straftat aufzuklären oder einen Verdächtigen festzunehmen.
Im Verwaltungsrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Behörde die Unterstützung einer anderen Behörde benötigt, um eine ihr übertragene Aufgabe zu erfüllen. Beispielsweise kann eine Baubehörde eine andere Behörde um Amtshilfe ersuchen, um eine bestimmte Baustelle zu überwachen oder eine Genehmigung zu prüfen.
Im Steuerrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Finanzbehörde die Unterstützung einer anderen Behörde benötigt, um Steuerhinterziehung oder -umgehung aufzudecken. Die Finanzbehörde kann z.B. die Polizei oder den Zoll um Amtshilfe bitten, um Informationen zu sammeln und Beweise zu sichern.
Eurojust teilt mit, erstmals eine von EPPO geleitete Operation gegen Karussell-Mehrwertsteuerbetrug unterstützt zu haben. Die Aktion verdeutlicht, wie sich zunehmend auf europäischer Ebene eine leitende Strafverfolgung entwickelt, auch wenn auf nationaler Ebene am Ende die „Behörden vor Ort“ tätig werden. Die Verzahnung von nationaler und europäishcer STaatsanwaltschaft ist dabei klar geregelt, u.a. in der RISTBV…WeiterlesenKarussell-Mehrwertsteuerbetrug: Gemeinsame Aktion von Eurojust und Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO)
Dass das Finanzamt faktisch einen Anspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft hat, Einsicht in laufende STrafakten zu nehmen, hat das BayObLG mit Beschluss vom 20.12.2021 (203 VAs 389/21) klargestellt: Das Finanzamt … als öffentliche Stelle hat gegenüber der Staatsanwaltschaft … einen Anspruch auf Auskunftserteilung gemäß § 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 13 Abs. 1 Ziffer 1…WeiterlesenEinsicht in Strafakte durch Finanzamt
Dass eine verjährungsunterbrechende Wirkung mit § 33 Abs. 1 Ziff. 6 OWiG auch durch die gerichtliche Anfrage bei einer ausländischen Meldebehörde entstehen kann, hat das Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 26/22, betont.WeiterlesenUnterbrechung der Verjährung durch Untersuchungshandlung im Ausland
Das Budapester Übereinkommen („Cybercrime-Convention„, CCC) wurde 2001 angenommen und ist nach wie vor von großer Bedeutung und wird ständig weiterentwickelt. Mit dem im Jahr 2019 angestoßenen neuen 2. Zusatzprotokoll wird der Mechanismus des Budapester Übereinkommens weiterhin von großer Bedeutung sein. Er wird die Herausforderungen im Kontext der elektronischen Beweisführung in ausländischen, mehrfachen oder unbekannten Gerichtsbarkeiten…WeiterlesenZweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Convention
Wie oft greift der Staat auf Kommunikationsdaten zu? Es gibt eine Berichtspflicht, die durch das Bundesamt der Justiz aufbereitet wird. Hier ergeben sich Informationen dazu, wie sehr der Staat auf Telekommunikation und digitale Dienste zugreift, um Ermittlungen vorzunehmen.WeiterlesenEinsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen
Es ist keine Seltenheit, dass Akten eines Betreuungsgerichts von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angefordert werden – die Frage ist nur oft, wie hiermit umzugehen ist, zumal Betreuungsgerichte sich manchmal weigern, die Akten zu übersenden. Das BayOLG (1 VA 33/20) konnte hierzu einige Eckpunkte klarstellen.WeiterlesenAktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch Betreuungsgericht