Dass das Finanzamt faktisch einen Anspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft hat, Einsicht in laufende STrafakten zu nehmen, hat das BayObLG mit Beschluss vom 20.12.2021 (203 VAs 389/21) klargestellt: Das Finanzamt … als öffentliche Stelle hat gegenüber der Staatsanwaltschaft … einen Anspruch auf Auskunftserteilung gemäß § 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 13 Abs. 1 Ziffer 1…WeiterlesenEinsicht in Strafakte durch Finanzamt
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Amtshilfe
Unter Amtshilfe versteht man die Unterstützung einer Behörde oder Institution durch eine andere, um eine Aufgabe oder ein Ziel zu erreichen, das in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Amtshilfe ist ein wichtiger Grundsatz des deutschen Rechtssystems und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, z.B. im Strafrecht, im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht.
Im Strafrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Polizeidienststelle eine andere Polizeidienststelle oder eine andere staatliche Stelle, wie z.B. den Zoll, um Unterstützung bittet, um eine Straftat aufzuklären oder einen Verdächtigen festzunehmen.
Im Verwaltungsrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Behörde die Unterstützung einer anderen Behörde benötigt, um eine ihr übertragene Aufgabe zu erfüllen. Beispielsweise kann eine Baubehörde eine andere Behörde um Amtshilfe ersuchen, um eine bestimmte Baustelle zu überwachen oder eine Genehmigung zu prüfen.
Im Steuerrecht kann Amtshilfe bedeuten, dass eine Finanzbehörde die Unterstützung einer anderen Behörde benötigt, um Steuerhinterziehung oder -umgehung aufzudecken. Die Finanzbehörde kann z.B. die Polizei oder den Zoll um Amtshilfe bitten, um Informationen zu sammeln und Beweise zu sichern.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Dass eine verjährungsunterbrechende Wirkung mit § 33 Abs. 1 Ziff. 6 OWiG auch durch die gerichtliche Anfrage bei einer ausländischen Meldebehörde entstehen kann, hat das Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 26/22, betont.WeiterlesenUnterbrechung der Verjährung durch Untersuchungshandlung im Ausland
Das Budapester Übereinkommen („Cybercrime-Convention„, CCC) wurde 2001 angenommen und ist nach wie vor von großer Bedeutung und wird ständig weiterentwickelt. Mit dem im Jahr 2019 angestoßenen neuen 2. Zusatzprotokoll wird der Mechanismus des Budapester Übereinkommens weiterhin von großer Bedeutung sein. Er wird die Herausforderungen im Kontext der elektronischen Beweisführung in ausländischen, mehrfachen oder unbekannten Gerichtsbarkeiten…WeiterlesenZweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Convention
Zuletzt im Februar 2021 wurde in der Drucksache 19/26424 thematisiert, wie oft mobile Ermittlungsmaßnahmen durch Bundesbehörden zum Einsatz kamen. Dabei zeigt sich ein recht einhelliges Bild: WLAN-Catcher: Die Bundespolizei (BPOL) hat im Jahr 2020 keine WLAN-Catcher eingesetzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im fragegegenständlichen Zeitraum ebenfalls in keinem abgeschlossenen Gefahrenabwehrvorgang oder Ermittlungsverfahren einen WLAN-Catcher eingesetzt. Auch…WeiterlesenEinsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen 2020
Es ist keine Seltenheit, dass Akten eines Betreuungsgerichts von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angefordert werden – die Frage ist nur oft, wie hiermit umzugehen ist, zumal Betreuungsgerichte sich manchmal weigern, die Akten zu übersenden. Das BayOLG (1 VA 33/20) konnte hierzu einige Eckpunkte klarstellen.WeiterlesenAktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch Betreuungsgericht