Dass das Finanzamt faktisch einen Anspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft hat, Einsicht in laufende STrafakten zu nehmen, hat das BayObLG mit Beschluss vom 20.12.2021 (203 VAs 389/21) klargestellt: Das Finanzamt … als öffentliche Stelle hat gegenüber der Staatsanwaltschaft … einen Anspruch auf Auskunftserteilung gemäß § 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 13 Abs. 1 Ziffer 1…WeiterlesenEinsicht in Strafakte durch Finanzamt
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Steuergeheimnis
Das Steuergeheimnis ist eine gesetzliche Verpflichtung, die es den Finanzbehörden verbietet, Informationen über Steuerpflichtige an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt oder der Steuerpflichtige hat eingewilligt.
Das Steuergeheimnis ist in § 30 Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach sind alle Personen, die amtlich mit steuerlichen Angelegenheiten befasst sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Bediensteten der Finanzbehörden, sondern auch für alle anderen Personen, die mit steuerlichen Angelegenheiten befasst sind, wie z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche Konsequenzen haben und zu empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht sind nur in engen Grenzen möglich und müssen durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss zugelassen werden.
Das Steuergeheimnis ist ein wichtiger Schutzmechanismus für die Privatsphäre der Steuerpflichtigen und stellt sicher, dass vertrauliche Informationen nicht in falsche Hände geraten. Gleichzeitig können die Steuerbehörden aber auch rechtmäßig auf Informationen zugreifen, die zur Durchsetzung der Steuergesetze erforderlich sind. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Das Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 653/20, konnte zur Beteiligungsfähigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren klarstellen: Eine Beiladung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit scheidet schon deshalb aus, weil sie nach § 61 VwGO als Landesbehörde im Sinne von § 25 DSG NRW in Nordrhein-Westfalen gar nicht fähig ist, am Verfahren beteiligt…WeiterlesenBeteiligungsfähigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Die Frage der Vereinbarkeit der Übermittlung von Steuerrückständen durch das Finanzamt an die Ordnungsbehörde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Gewerbeuntersagung mit dem Steuergeheimnis und der Datenschutz-Grundverordnung konnte das Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1168/20, thematisieren. Bedenken sieht das OVG dabei nicht.WeiterlesenÜbermittlung von Steuerrückständen durch Finanzamt an Ordnungsamt
Das Oberlandesgericht Hamm (5 Ws 541/17) konnte sich zum Akteneinsichtsrecht des Verletzten äussern und feststellen: Die Entscheidung über die Akteneinsicht des Verletzten ist nach § 406e Absatz 1 Satz 1 und 4 Satz 1 und 4 StPO in Verbindung mit § 304 StPO anfechtbar. Bei der Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung…WeiterlesenAkteneinsichtsrecht: Akteneinsicht durch den Verletzten im Strafprozess
Einige Bürger in NRW haben auf sich Aufmerksam gemacht mit einer Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister. Es geht um den Erwerb der so genannten „Steuer-CDs“ und die Vermutung, dass hierbei Straftatbestände verwirklicht worden sein könnten, da hier eine Form von illegalem Datenhandel vorliegen könnte. Ausweislich der veröffentlichten Strafanzeige geht es den Anzeigenstellern vor allem um die…WeiterlesenWas ist dran: Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister in Sachen Steuer-CD