Was ist eine strafprozessuale Revision

Die Revision ist ein zentrales Rechtsmittel im Strafprozess. Sie ermöglicht es, ein bereits ergangenes Urteil auf Rechtsfehler zu überprüfen. Anders als die Berufung, bei der auch neue Tatsachen und Beweise eingeführt werden können, beschränkt sich die Revision auf die Überprüfung des Urteils auf rein rechtlicher Ebene. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die rechtlichen Vorgaben korrekt angewendet wurden – ein essenzieller Baustein für die Wahrung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.

Kein „zweiter Prozess“

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Revision kein „zweiter Prozess“ ist. Das bedeutet: Es werden keine neuen Beweismittel erhoben, und das Revisionsgericht befasst sich nicht mit der Frage, „was wirklich passiert ist“. Der Fokus liegt allein darauf, ob die rechtlichen Regeln und Verfahrensvorschriften in der vorangegangenen Instanz korrekt angewandt wurden. Der Sachverhalt, wie ihn das Gericht in seinem Urteil festgestellt hat, wird grundsätzlich als gegeben angenommen. Nur wenn die Feststellungen des Gerichts wegen eines Rechtsfehlers nicht tragfähig sind, kann eine Zurückverweisung erfolgen.


Was wird in einer Revision geprüft?

Eine Revision kann entweder die Sachrüge oder die Verfahrensrüge betreffen.

  1. Die Sachrüge hinterfragt, ob das Gericht das materielle Recht – also die inhaltliche Bewertung der Tat und des Strafmaßes – korrekt angewandt hat. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn ein rechtliches Tatbestandsmerkmal missverstanden oder ein falscher Strafrahmen angewendet wurde.
  2. Die Verfahrensrüge richtet sich gegen Fehler im Prozessablauf, die das Urteil beeinflusst haben könnten. Solche Fehler könnten z. B. darin bestehen, dass die Verteidigung nicht ordnungsgemäß angehört, Beweisanträge unbegründet abgelehnt oder gesetzliche Verfahrensvorschriften wie das Recht auf das letzte Wort des Angeklagten nicht eingehalten wurden. Verfahrensrügen erfordern eine präzise und detaillierte Darstellung der gerügten Fehler, da sie nur dann Erfolg haben können, wenn sie den strengen formellen Anforderungen genügen.

Häufige Fehler, die zu erfolgreichen Revisionen führen

Bestimmte Fehler treten in der Praxis immer wieder auf und können – wie auch aus den zugrunde liegenden Aufsätzen hervorgeht – zu erfolgreichen Revisionen führen:

  • Fehlerhafte Besetzung des Gerichts: Etwa wenn ein Richter mitwirkt, der hätte abgelehnt werden müssen, oder wenn die Vorgaben zur Geschäftsverteilung nicht eingehalten wurden.
  • Verletzung der Anwesenheitspflichten: Etwa wenn ein notwendiger Verteidiger während eines wesentlichen Teils der abwesend ist.
  • Fehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen: Ein Klassiker ist die unbegründete Ablehnung eines Alibi-Zeugen unter der Behauptung, der Beweis sei bereits erbracht.
  • Verfahrensfehler bei der Zeugenvernehmung: Dazu zählen unterlassene Belehrungen über Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte.
  • Unzureichende Urteilsbegründung: Wenn das Gericht seine Feststellungen nicht nachvollziehbar darlegt, etwa indem wesentliche Elemente des Tatbestandes fehlen.

Diese Beispiele zeigen, wie zentral es ist, die Verfahrensregeln genau zu kennen und einzuhalten. Fehler in diesen Bereichen können dazu führen, dass ein Urteil im Revisionsverfahren aufgehoben wird.

Welche Möglichkeiten bietet die Revision?

Der Revisionsführer, in der Regel der Angeklagte, kann mit diesem Rechtsmittel verschiedene Ziele verfolgen. Denkbar ist etwa, das Urteil vollständig aufzuheben und an eine andere Instanz zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen. Ebenso kann beantragt werden, das Revisionsgericht möge selbst eine neue Entscheidung treffen, etwa einen Freispruch aussprechen, falls sich der Fehler eindeutig aus der Aktenlage ergibt.

Was ist eine strafprozessuale Revision - Rechtsanwalt Ferner

Ich bin in Revisionen oft mit zwei schlechten Grundvoraussetzungen konfrontiert: Mandanten mit überzogenen Erwartungen und Gerichten, die sich maßlos in ihrer Fähigkeit, Urteile zu schreiben, überschätzen. Jährlich führe ich mehrere erfolgreiche strafprozessuale Revisionen – was daran liegt, dass ich zu Beginn klar und ehrlich analysiere, ob auch wirklich etwas zu gewinnen ist. Ich bin Autor in einem -Kommentar, publiziere regelmäßig und bilde für das OLG-Köln im Revisionsrecht aus, damit bringe ich mit, dass man von mir erwarten darf, nicht nur für die Show irgendeinen Unsinn zu machen (oder fürs Geld).

Fazit: Die Revision als Schutzmechanismus

Die Revision ist kein „zweiter Prozess“, sondern ein rechtliches Kontrollinstrument. Sie schützt den Angeklagten vor Fehlurteilen, die aus rechtlichen oder verfahrensbezogenen Fehlern resultieren könnten. Gleichzeitig stärkt sie das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit, indem sie sicherstellt, dass strafrechtliche Urteile den hohen Anforderungen der Gesetze entsprechen.

Die sorgfältige Vorbereitung einer Revision ist anspruchsvoll und erfordert juristisches Geschick sowie präzises Arbeiten. Für die Verteidigung bedeutet sie eine letzte, aber oft entscheidende Möglichkeit, die Interessen des Mandanten durchzusetzen.


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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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