§13 I UWG stellt klar: Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig. Wie ist das nun, wenn man eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgegeben hat – und die Vertragsstrafe verwirkt? Die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte liegt durchaus nahe wenn man auf den Zweck…WeiterlesenLandgerichtliche Zuständigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Schlagwort: Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einer Person oder einem Unternehmen abgegeben wird, die oder das wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten abgemahnt wurde. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Instrument im Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, da sie es dem Rechteinhaber ermöglicht, schnell und effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht ab oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben.
Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen im digitalen Umfeld helfen und den Abgemahnten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.
Rechtlich gar nicht so einfach ist der Umgang mit Urheberrechtsverletzungen durch eine Schule. Damit ist nicht der Fall gemeint, dass eine Urheberrechtsverletzung über eine Schule (etwa den Internetanschluss) begangen wird, sondern tatsächlich durch die Schule selber. Hier ist dann die Frage, wer eigentlich Anspruchsgegner ist, wer also etwa (stellvertretend für wen) die Unterlassungserklärung abgibt oder…WeiterlesenUrheberrecht: Wer ist Anspruchsgegner bei einer Urheberrechtsverletzung durch eine Schule?
Eine neue „Abmahnwelle“ läuft seit einigen Tagen und es gibt erste aufgeregte Berichte in Foren: Manche Webmaster erhalten eine Email, in der mitgeteilt wird, man speichere laut eigenen Angaben die IP-Adresse der Besucher der eigenen Webseite – dies sei unzulässig und es wird aufgefordert, die Summe von 128,50 Euro zu zahlen sowie eine „Unterlassungserklärung“ abzugeben.…WeiterlesenHinweis: „Abmahnungen“ wegen Speicherung der IP-Adresse?
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.WeiterlesenUmgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Beim OLG Frankfurt (6 U 39/14) ging es um einen Klassiker: Die Kollision zwischen Domain und Unternehmenskennzeichen bei lokal agierenden Unternehmen (hier: Arztpraxen). Dabei musste das OLG an den alten Grundsatz erinnern: Unterlassungsansprüche aus dem Unternehmenskennzeichen gem. §§ 15 Abs. 4, 5 MarkenG sind ebenfalls nicht gegeben. Bei Unternehmen, deren Geschäftszweck und Zuschnitt nur lokal…WeiterlesenMarkenrecht: Unternehmenskennzeichen begründet für Arztpraxis nur regionalen Schutz
Beim Landgericht Bielefeld (10 O 40/14) ging es um den Klassiker: Jemand gibt eine Unterlassungserklärung ab, verstösst dagegen und möchte dann die Vertragsstrafe nicht zahlen. Was nun den Schuldner geritten hat, bei einem doch recht überschaubaren Markenrechtlichen Verstoss eine Vertragsstrafe von zwingend 25.000 Euro zu versprechen ergab sich aus der Entscheidung nicht. Die Verteidigung des…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Zur schuldhaften Verwirkung einer Vertragsstrafe
Das OLG Köln (6 U 4/11) hat festgestellt, wie hoch eine nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe bei unverlangten Werbe-E-Mails sein kann, die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nach „Hamburger Modell“ zugestellt wurde. Dazu von mir: Newsletter und SPAM – Übersicht über rechtliche VorgabenWeiterlesenZur höhe der verwirkten Vertragsstrafe bei SPAM-Mails
Der Verkauf von Software und Lizenzen geht mit vielen Tücken einher, alleine deswegen sind Abmahnungen bei Softwarehäusern und Softwareverkäufern ein dauerndes Thema. Gerade wer zwar geschäftlich aber nicht professionell agiert, begeht schnell Fehler, weil er mit laienhaften Verständnis Dinge falsch interpretiert. So möchte ich einleitend zusammenfassen, was aus meiner Sicht am Ende möglicherweise zu einer…WeiterlesenAbmahnung von Microsoft – Verkauf von Product Keys oder CoA
Der Bundesgerichtshof (IX ZR 180/13) hat sich zur Schenkungsanfechtung im Rahmen der Insolvenz geäußert und festgestellt, dass im Fall des Unterwerfens eines Markenverletzes die Abgabe in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weder die für den Fall einer Zuwiderhandlung übernommene Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe noch deren Zahlung eine unentgeltliche Leistung des Verletzers darstellt: Das Berufungsgericht hat die…WeiterlesenInsolvenz: Schenkungsanfechtung und Unterlassungserklärung
Es ist der Standardspruch unter jedem Hinweis von Rechtsanwälten zu Abmahnungen: „Die Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst (…) Nicht unterschreiben! (…) Viel zu teuer! (…)“. Das inzwischen so eingeübte Ritual hat durchaus seine Berechtigung, denn der Rechtsanwalt des Abmahnenden ist seinerseits gut beraten, durchaus „zu viel“ zu verlangen. Als Interessenvertreter muss er das Optimum herausholen…WeiterlesenAbmahnung: Unterlassungserklärung zu weit gefasst und Vertragsstrafe zu hoch
Das OLG Köln hat sich beim Thema Filesharing-Abmahnungen weiter mit „klarer Kante“ postiert und stellte u.a. klar, dass man – wenn man gar keine Vorkehrungen gegen Rechtsbrüche trifft – für volljährige Kinder im Zuge der Störerhaftung als Anschlussinhaber voll haftet. WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Haftung für volljährige Kinder
Wer eine Filesharing-Abmahnung erhält und sich einen Rechtsanwalt sucht, der ihn berät, der muss diesen Bezahlen. Die Kosten für diese Beratung sind von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt unterschiedlich, in einer persönlichen Analyse habe ich ein Spektrum von 100 Euro bis 300 Euro als Durchschnitt ausgemacht, wobei festzuhalten ist, dass manche Anwälte neben der Beratung auch schon…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung: Kosten des eigenen Anwalts und 3.000 Euro Streitwert bei einem Album
Wer von einer fremden Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Ein kartographischer Verlag, der Stadt – und Landkreiskarten herstellt, unterhielt auch eine eigene Homepage, auf…WeiterlesenLizenzgebühr bei unerlaubter Verwendung von Karten auf Webseiten
Es gab in den letzten Wochen weitere Urteile in Sachen „Filesharing-Abmahnungen“, die hier kurz dargestellt werden sollen. Da ich weiterhin keine neuen allgemeinen Tendenzen sehe, beschränkte ich mich wieder einmal auf eine Übersicht und behalte mir längere Artikel für wirkliche Neu-Entwicklungen vor.WeiterlesenFilesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen (2011)
Erst kürzlich wurde heiss diskutiert, dass man via eingebundener RSS-Feeds in die Störerhaftung purzeln kann – das Landgericht Berlin sah dies bei einem Webmaster gegeben, der Inhalte via RSS-Feed eingebunden hatte und deswegen abgemahnt wurde, ich hatte hier etwas dazu geschrieben. Mit etwas ähnlichem wurde im Februar 2010 der Konzern Google vor dem Landgericht München…WeiterlesenLG München: Privilegien für Google bei der Störerhaftung?