Keinesfalls so simpel wie es aussieht, ist die Frage, wann eine Abmahnung vorliegt – die Frage kann bei einem Streit um Kosten relevant sein. Das LG Hamburg (312 O 469/10) hat jedenfalls entschieden, dass bei Geltendmachung eines Unterlassungsbegehrens in Kombination mit den Worten, man behalte sich juristische Schritte vor, keine wirksame Abmahnung darstellt. Anders aber,…WeiterlesenWann liegt eine Abmahnung vor?
Schlagwort: Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einer Person oder einem Unternehmen abgegeben wird, die oder das wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten abgemahnt wurde. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Instrument im Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, da sie es dem Rechteinhaber ermöglicht, schnell und effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht ab oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben.
Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen im digitalen Umfeld helfen und den Abgemahnten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.