Hinweis: “Abmahnungen” wegen Speicherung der IP-Adresse?

Eine neue “Abmahnwelle” läuft seit einigen Tagen und es gibt erste aufgeregte Berichte in Foren: Manche Webmaster erhalten eine Email, in der mitgeteilt wird, man speichere laut eigenen Angaben die IP-Adresse der Besucher der eigenen Webseite – dies sei unzulässig und es wird aufgefordert, die Summe von 128,50 Euro zu zahlen sowie eine “Unterlassungserklärung” abzugeben.

Inhaltlich nur kurz: Rechtlich ist das Thema umstritten und eine Grauzone. Heute dürfte nicht eindeutig festzustellen sein, ob es noch eine herrschende Meinung dazu gibt, ob IP-Adressen unbedingt personenbezogen sind, oder nur unter Umständen. Ich selbst bin Vertreter der Auffassung, das IP-Adressen in jedem Fall personenbezogen sind – bin aber der Auffassung, dass die Speicherung in Webserver-Logfiles dennoch zulässig ist, da ich den §11 III TMG anwende. Dies hier aber nur als kurzer Hinweis zur Umstrittenheit des Themas.

So wie diese Mail sich darstellt, liegt es Nahe, die ersten Einschätzungen (“Nicht ernst nehmen”) zu teilen. Es wirkt sehr deutlich wie der Versuch, durch Angst Geld einzunehmen. Eine kurze Suche zeigte dabei, dass der angebliche “Betreff” den man bei der Zahlung angeben soll und der der Identifizierung dienen soll, scheinbar überall gleich ist. Ich habe sogar einen älteren Versuch dieser Art (mit angeblichen Werbemails) gefunden, bei dem der gleiche Betreff genutzt wurde. der im übrigen auf eine Kreditkarte hinweist.

Hinweis: Die vorliegende Mail ist schon sehr eindeutig, dennoch gilt das Credo: Im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, speziell beim Thema Abmahnungen. Während der Lektüre verschiedener Foreneinträge bin ich wieder einmal, in großer Masse, über fehlerhafte und fragwürdige Rechtseinschätzungen gestolpert, die teilweise mit enormer Vehemenz behauptet werden. Verbraucher sollten dabei daran denken, auch bei Verbraucherzentralen eine erste Hilfe erhalten zu können, wenn eine “Abzocke” vermutet wird.

Links dazu:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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