Hinweis: „Abmahnungen“ wegen Speicherung der IP-Adresse?

Eine neue „Abmahnwelle“ läuft seit einigen Tagen und es gibt erste aufgeregte Berichte in Foren: Manche Webmaster erhalten eine Email, in der mitgeteilt wird, man speichere laut eigenen Angaben die der Besucher der eigenen Webseite – dies sei unzulässig und es wird aufgefordert, die Summe von 128,50 Euro zu zahlen sowie eine „“ abzugeben.

Inhaltlich nur kurz: Rechtlich ist das Thema umstritten und eine Grauzone. Heute dürfte nicht eindeutig festzustellen sein, ob es noch eine herrschende Meinung dazu gibt, ob IP-Adressen unbedingt personenbezogen sind, oder nur unter Umständen. Ich selbst bin Vertreter der Auffassung, das IP-Adressen in jedem Fall personenbezogen sind – bin aber der Auffassung, dass die Speicherung in Webserver-Logfiles dennoch zulässig ist, da ich den §11 III TMG anwende. Dies hier aber nur als kurzer Hinweis zur Umstrittenheit des Themas.

So wie diese Mail sich darstellt, liegt es Nahe, die ersten Einschätzungen („Nicht ernst nehmen“) zu teilen. Es wirkt sehr deutlich wie der Versuch, durch Angst Geld einzunehmen. Eine kurze Suche zeigte dabei, dass der angebliche „Betreff“ den man bei der Zahlung angeben soll und der der Identifizierung dienen soll, scheinbar überall gleich ist. Ich habe sogar einen älteren Versuch dieser Art (mit angeblichen Werbemails) gefunden, bei dem der gleiche Betreff genutzt wurde. der im übrigen auf eine Kreditkarte hinweist.

Hinweis: Die vorliegende Mail ist schon sehr eindeutig, dennoch gilt das Credo: Im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, speziell beim Thema Abmahnungen. Während der Lektüre verschiedener Foreneinträge bin ich wieder einmal, in großer Masse, über fehlerhafte und fragwürdige Rechtseinschätzungen gestolpert, die teilweise mit enormer Vehemenz behauptet werden. Verbraucher sollten dabei daran denken, auch bei Verbraucherzentralen eine erste Hilfe erhalten zu können, wenn eine „Abzocke“ vermutet wird.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.