Schlagwort: IT-Arbeitsrecht

Blog zum IT-Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Jens Ferner, der Profi im IT-Arbeitsrecht bloggt hier zur digitalen Fragen im Arbeitsrecht – Das „IT-Arbeitsrecht“ beinhaltet arbeitsrechtliche Fragen mit informationstechnologischem Bezug, insbesondere bei Beschäftigtendatenschutz & Mitarbeiterüberwachung oder Internetnutzung am Arbeitsplatz. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in diesem Bereich ganz speziell aktiv und bietet hier rechtliche Beratung sowie ausgewählte Blog-Beiträge rund um das IT-Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Ferner berät Unternehmen im digitalen Arbeitsrecht bzw. IT-Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Die digitale Überwachung durch Spionage-Apps wirft einen dunklen Schatten auf den technologischen Fortschritt. Ursprünglich als Werkzeuge für besorgte Eltern beworben, die das Online-Verhalten ihrer Kinder im Blick behalten möchten, hat sich ein lukrativer Markt für heimliche Überwachung entwickelt – häufig mit verheerenden Folgen für Opfer, insbesondere Frauen in Beziehungen. Netzpolitik konnte einen Blick auf das konkrete Geschäftsmodell werfen – und es sollte eine Mahnung für alle sein, ihre Smartphones besser im Griff zu haben (dazu auch der Bericht bei Tagesschau).

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  • IT-Forensik bei Cybervorfällen: Leitfaden für das Management

    IT-Forensik bei Cybervorfällen: Leitfaden für das Management

    Cybervorfälle, sei es durch externe Angreifer oder durch eigene Mitarbeiter, stellen Unternehmen vor immense Herausforderungen. Neben der Sicherstellung der Geschäftsprozesse ist insbesondere die forensische Aufarbeitung solcher Vorfälle essentiell, um Schäden zu minimieren, Täter zu identifizieren und rechtssichere Beweise zu sammeln. Die IT-Forensik bewegt sich jedoch in einem hochkomplexen rechtlichen Umfeld. Unternehmen müssen rechtliche Anforderungen und technische Möglichkeiten eng verzahnen, um nicht nur Sicherheitslücken zu schließen, sondern auch in möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen bestehen zu können.

    Die drängenden Fragen lauten: Wie können Vorfälle aufgeklärt, Täter identifiziert und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden? Die IT-Forensik bietet hier wesentliche Werkzeuge, ist aber keine rein technische Disziplin. Vielmehr erfordert sie ein präzises Zusammenspiel von Technik, Recht und organisatorischen Maßnahmen. Vor allem das Management steht in der Verantwortung, ein Umfeld zu schaffen, in dem IT-forensische Maßnahmen effektiv und rechtssicher umgesetzt werden können – idealerweise bevor der Ernstfall eintritt. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte der IT-Forensik von der Bedrohungsanalyse bis zur gerichtsfesten Beweissicherung.

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  • Datenschutzstrafrecht: Strafbarkeit nach § 42 BDSG

    Datenschutzstrafrecht: Strafbarkeit nach § 42 BDSG

    Die Vorschrift des § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine zentrale Norm des Datenschutzstrafrechts in Deutschland. Sie unterstreicht den Schutz personenbezogener Daten durch Sanktionsmaßnahmen und schafft eine Grundlage für die Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten. Insbesondere im Arbeitsverhältnis, wo der Umgang mit personenbezogenen Daten alltäglich ist, spielt die Norm eine erhebliche Rolle.

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  • Zulässige Offenbarung privater Korrespondenz durch ein Betriebsratsmitglied

    Zulässige Offenbarung privater Korrespondenz durch ein Betriebsratsmitglied

    In einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn (5 Ca 663/24) wurde die Frage untersucht, inwieweit ein Betriebsratsmitglied berechtigt ist, teilweise private Korrespondenz eines Mitarbeiters an die Personalabteilung weiterzugeben. Diese Entscheidung ist insbesondere im Anwendungsbereich des § 84 Abs. 1 BetrVG und § 13 AGG von Bedeutung, da sie datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte abwägt.

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  • Crowdworking-Richtlinie: EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern 2024

    Crowdworking-Richtlinie: EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern 2024

    Crowdworking-Richtlinie: In den letzten Jahren hat die Digitalisierung das Arbeitsleben in vielfältiger Weise verändert. Eine dieser Veränderungen ist die rasante Zunahme der Plattformarbeit, bei der Millionen von Menschen Dienstleistungen über digitale Plattformen anbieten. Sei es das Fahren für eine Mitfahr-App, die Essenslieferung oder das Erledigen kleinerer Aufgaben über Crowdworking bzw. Crowdsourcing-Plattformen – die sogenannte Plattformarbeit ist nicht nur vielfältig, sondern stellt auch bestehende arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen vor Herausforderungen.

    Um auf diese Entwicklungen zu reagieren, hat die EU eine neue Richtlinie verabschiedet, die maßgebliche Verbesserungen für Plattformarbeiter und -arbeiterinnen vorsieht.

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  • Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer nach Spoofing-Angriff?

    Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer nach Spoofing-Angriff?

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 334/17) beschäftigt sich mit einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem „Spoofing“-Betrug und der Frage, ob der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, was eine Haftung begründen würde. Hierbei wurde im konkreten Fall die grobe Fahrlässigkeit verneint.

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  • Datenschutzverstöße durch E-Mail-Weiterleitung: Haftungsrisiken für Geschäftsführer

    Datenschutzverstöße durch E-Mail-Weiterleitung: Haftungsrisiken für Geschäftsführer

    In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (7 U 351/23 e) wurde erneut die schwerwiegende Problematik des unsachgemäßen Umgangs mit sensiblen Daten und die damit verbundenen Haftungsrisiken für Geschäftsführer thematisiert. Das Urteil verdeutlicht, wie entscheidend es für Geschäftsführer ist, sich der strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bewusst zu sein und sicherzustellen, dass alle unter ihrer Führung agierenden Organe und Mitarbeiter datenschutzkonforme Prozesse einhalten.

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  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen: Arbeitsrecht

    Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen: Arbeitsrecht

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bringt viele Chancen mit sich, wirft aber auch erhebliche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts. Unternehmen, die KI implementieren, müssen sicherstellen, dass die Nutzung dieser Technologien mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte zusammengefasst, die bei der Einführung von KI im Unternehmen zu beachten sind.

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  • Google-Recherche durch den Arbeitgeber

    Google-Recherche durch den Arbeitgeber

    In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.04.2024 (12 Sa 1007/23) beschäftigt man sich mit der Frage, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs die Eignung für eine befristete Stelle im öffentlichen Dienst ausschließt – und, deutlich spannender, inwieweit eine Google-Recherche durch den Arbeitgeber zulässig ist.

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  • Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt, geprägt von technologischen Fortschritten und globalen Disruptionen, stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor der Herausforderung, sich kontinuierlich anzupassen. Die Studie „Decoding Global Talent 2024„, durchgeführt von der Boston Consulting Group in Zusammenarbeit mit The Network und The Stepstone Group, beleuchtet die aktuellen Präferenzen und Erwartungen von Arbeitnehmern weltweit. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Rolle der Fortbildung und der Nutzung von Generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) in der Arbeitswelt.

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  • AI-Act: Zulässigkeit von Biometrischen Funktionen in KI-Systemen

    AI-Act: Zulässigkeit von Biometrischen Funktionen in KI-Systemen

    Biometrische Daten spielen eine zunehmend wichtige Rolle: Von der Gesichtserkennung bis hin zur Authentifizierung per Fingerabdruck – die Nutzung biometrischer Funktionen in KI-Systemen bietet zahlreiche Möglichkeiten, bringt jedoch auch Herausforderungen und Risiken mit sich.

    Der AI Act der Europäischen Union setzt hier klare Regeln, um den verantwortungsvollen und ethischen Einsatz dieser Technologien sicherzustellen. In diesem Blog-Beitrag gehe ich kurz darauf ein, unter welchen Bedingungen biometrische Funktionen in KI-Systemen zulässig sind und wann sie verboten sind.

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  • IT-Sicherheit und Arbeitsrecht – Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen

    IT-Sicherheit und Arbeitsrecht – Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen

    In der heutigen digitalen Arbeitswelt spielt IT-Sicherheit die entscheidende Rolle. Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die IT-Sicherheit in ihrem Betrieb zu gewährleisten, und Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, welche Konsequenzen drohen, wenn sie die Sicherheit des Unternehmens gefährden. Im Folgenden geht es um die wichtigsten Aspekte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Arbeitsrecht beachten müssen.

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  • Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Am 20. Dezember 2023 traf das Arbeitsgericht Suhl (Aktenzeichen: 6 Ca 54/23) ein Urteil, das eine außerordentliche Verdachtskündigung zum Gegenstand hatte.

    Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Verdachtskündigung und zur Schadensersatzpflicht bei Datenschutzverstößen auf, wobei es hier konkret um das ständige Thema des Löschens von Daten ging. Es verdeutlicht dabei die Komplexität und die strengen Anforderungen des Arbeitsrechts in Deutschland, insbesondere im Bereich der außerordentlichen Kündigung und des Datenschutzes.

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  • Keine Kündigung wegen unberechtigter Zugriffseinrichtung auf Email-Accounts

    Keine Kündigung wegen unberechtigter Zugriffseinrichtung auf Email-Accounts

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 28. März 2024 (Az. 6 Sa 324/23) eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Prokuristin betraf. Die Prokuristin hatte sich über den IT-Dienstleister des Unternehmens Zugriff auf die Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschafft. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts im Detail.

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