Die Europäisierung der Abmahnung

Eines muss klar sein: Wir werden, und das immer schneller, eine Europäisierung des Rechts erleben. Das Europa in dem wir leben ist von Anfang an auf der Idee der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes begründet worden – und den haben wir faktisch inzwischen erreicht. Geradezu selbstverständlich kaufe ich bei z.B. eBay seltene Comics im europäischen Ausland und bekomme sie nach Hause geliefert. Es ist doch eigentlich nichts besonderes mehr, heute über das Internet etwas aus Spanien, England oder Italien zu bestellen – gleichwohl aber muss man sich im klaren sein, dass hier zwei verschiedene Rechtsordnungen auf einmal im Raum stehen, was beim Kauf im Tante Emma Laden um die Ecke nunmal nicht der Fall ist.

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

Das Ergebnis: Ohne das man sich versieht streitet man über einen Vertrag, der plötzlich nach einem fremden Rechtssystem abgehandelt wird. Wie abstrus das Enden kann, habe ich Anhand von gefährlichem Spam aus dem Ausland kürzlich dargestellt. Schon bei diesem Spam-Artikel habe ich darauf hingewiesen, dass problemlos grenzübergreifend nach deutschem Recht abgemahnt werden kann.
Ich denke, es verwundert dann nicht mehr, wenn nun bekannt wird, dass deutsche Online-Shops, die das Ausland beliefern, Abmahnungen wegen Rechtsverstössen mit Blick auf europäische oder ausländische Rechtsnormen erhalten. Beim Shopbetreiber-Blog findet man dazu eine sehr gute und griffige Analyse sowie aktuelle Abmahn-Warnung. Europa wächst nun einmal zusammen, auch juristisch.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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