Die Europäisierung der Abmahnung

Eines muss klar sein: Wir werden, und das immer schneller, eine Europäisierung des Rechts erleben. Das Europa in dem wir leben ist von Anfang an auf der Idee der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes begründet worden – und den haben wir faktisch inzwischen erreicht. Geradezu selbstverständlich kaufe ich bei z.B. seltene Comics im europäischen Ausland und bekomme sie nach Hause geliefert. Es ist doch eigentlich nichts besonderes mehr, heute über das Internet etwas aus Spanien, England oder Italien zu bestellen – gleichwohl aber muss man sich im klaren sein, dass hier zwei verschiedene Rechtsordnungen auf einmal im Raum stehen, was beim Kauf im Tante Emma Laden um die Ecke nunmal nicht der Fall ist.

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

Das Ergebnis: Ohne das man sich versieht streitet man über einen Vertrag, der plötzlich nach einem fremden Rechtssystem abgehandelt wird. Wie abstrus das Enden kann, habe ich Anhand von gefährlichem Spam aus dem Ausland kürzlich dargestellt. Schon bei diesem Spam-Artikel habe ich darauf hingewiesen, dass problemlos grenzübergreifend nach deutschem Recht abgemahnt werden kann.
Ich denke, es verwundert dann nicht mehr, wenn nun bekannt wird, dass deutsche Online-Shops, die das Ausland beliefern, Abmahnungen wegen Rechtsverstössen mit Blick auf europäische oder ausländische Rechtsnormen erhalten. Beim Shopbetreiber-Blog findet man dazu eine sehr gute und griffige Analyse sowie aktuelle Abmahn-Warnung. Europa wächst nun einmal zusammen, auch juristisch.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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