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Schlagwort: Tatsachenbehauptung

Unter einer Tatsachenbehauptung versteht man in der Rechtssprache eine Aussage, die objektiv nachprüfbar und damit beweisbar ist. Es handelt sich um konkrete Angaben oder Umstände, die wahr oder unwahr sein können.

Tatsachenbehauptungen sind von Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Eine Meinungsäußerung ist eine subjektive Bewertung oder Beurteilung, deren Wahrheitsgehalt nicht objektiv überprüft werden kann. Sie bringt die persönliche Auffassung oder das persönliche Empfinden des sich Äußernden zum Ausdruck.

Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsschutz und dem Medienrecht von großer rechtlicher Bedeutung. Während Meinungsäußerungen grundsätzlich durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, können unwahre Tatsachenbehauptungen zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen und rechtliche Konsequenzen, etwa in Form von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, nach sich ziehen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Gleiche Aufmachung bei Gegendarstellungen

    Gleiche Aufmachung bei Gegendarstellungen

    Eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 10 W 38/24) setzt sich mit den Anforderungen an Gegendarstellungen nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) auseinander. Die Frage, wie eine Gegendarstellung gestaltet sein muss, um der ursprünglichen Tatsachenbehauptung gleichwertig zu begegnen, ist für die Meinungs- und Medienfreiheit von erheblicher Bedeutung. Der Fall berührt zentrale rechtliche und praktische Aspekte des Presserechts und der Medienregulierung.

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  • Hostprovider-Haftung und Meinungsfreiheit

    Hostprovider-Haftung und Meinungsfreiheit

    In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 195/22) geht es um die Haftung von Hostprovidern für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer: Der Fall, in dem der Antisemitismusbeauftragte eines Bundeslandes gegen Beiträge auf einer Social-Media-Plattform vorging, beleuchtet die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Das Urteil klärt insbesondere die Anforderungen an die Meldung rechtsverletzender Inhalte und deren Überprüfung durch den Plattformbetreiber.

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  • Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger Berichterstattung

    Das Landgericht Berlin hat am 5. Dezember 2024 (Az. 27 O 226/22) eine wegweisende Entscheidung zur Abgrenzung von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht gefällt. Der Fall betraf eine spekulative und boulevardeske Berichterstattung über eine angebliche außereheliche Beziehung eines prominenten Klägers, die auf heimlich erlangten Informationen beruhte. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote die Rechte Betroffener schützen können und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

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  • Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Am 15. November 2024 fällte das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 507/23) ein aufsehenerregendes Urteil zu einem Streit zwischen zwei bekannten Influencern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts in der medial geprägten Online-Welt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwiefern kritische Aussagen, Vorwürfe und polemische Bezeichnungen in Streams und sozialen Medien zulässig sind und wann sie die Grenzen zur unzulässigen Persönlichkeitsrechtsverletzung überschreiten.

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  • Haftung für KI-generierte Texte

    Haftung für KI-generierte Texte

    Gibt es eine Haftung für KI-generierte Texte: Die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 29. Februar 2024 (Az. 6 O 151/23) ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit Betreiber von KI-gestützten Systemen für Fehler und Falschinformationen haften, die durch automatisierte Prozesse entstehen. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, wehrte sich erfolgreich gegen die Verbreitung falscher Informationen über ihre angebliche Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

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  • Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer nach Spoofing-Angriff?

    Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer nach Spoofing-Angriff?

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 334/17) beschäftigt sich mit einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem „Spoofing“-Betrug und der Frage, ob der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, was eine Haftung begründen würde. Hierbei wurde im konkreten Fall die grobe Fahrlässigkeit verneint.

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  • Zulässige Äußerungen im Stadtrat – Meinungsfreiheit und das Abgeordnetenprivileg

    Zulässige Äußerungen im Stadtrat – Meinungsfreiheit und das Abgeordnetenprivileg

    Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 196/24) hat in einem Hinweisbeschluss vom 29. Juli 2024 klargestellt, dass ein Ratsmitglied sich auf das Abgeordnetenprivileg berufen kann, wenn es in Ausübung seines Mandates eine Äußerung tätigt, die in einer Ratssitzung gemacht wurde.

    Dieser Hinweisbeschluss bezieht sich auf eine Klage wegen einer Äußerung, die während einer Stadtratssitzung in Dortmund fiel und anschließend über einen Livestream im Internet verbreitet wurde. Der Kläger sah sich durch diese Äußerung beleidigt und forderte Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG Köln stellte jedoch fest, dass die Äußerung durch das Abgeordnetenprivileg gedeckt sei, welches Mandatsträger vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt, solange die Äußerungen nicht verleumderisch sind.

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  • § 353d Nr. 3 StGB bei der Pressearbeit

    § 353d Nr. 3 StGB bei der Pressearbeit

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat sich in einer Entscheidung vom 19.03.2024 (Az. 7 U 13/23) ausführlich mit der Anwendung von § 353d Nr. 3 StGB befasst. Diese Vorschrift behandelt das Verbot der öffentlichen Mitteilung amtlicher Dokumente aus einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vor deren Erörterung in öffentlicher Verhandlung oder vor dem Abschluss des Verfahrens. Im vorliegenden Fall ging es um die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Vernehmungsprotokoll eines Zeugen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

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  • Wann darf man Mitarbeiter wegen rassistischer Äußerungen kündigen?

    Wann darf man Mitarbeiter wegen rassistischer Äußerungen kündigen?

    Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz oder durch Arbeitnehmer (in der Öffentlichkeit) sind ein ernstes Problem, das Arbeitgeber nicht tolerieren dürfen. Doch wann genau berechtigen solche Äußerungen zur Kündigung eines Mitarbeiters?

    Im Folgenden gehe ich kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen nach rassistischen Äußerungen ein. In unserem Blog finden sich zudem Fallbeispiele zur Frage, wann eine Kündigung wegen rassistischer Beleidigungen gerechtfertigt ist.

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  • Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen: In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (3 TaBV 10/23) vom 22. August 2023 geht es um die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden aufgrund unwahrer Tatsachenbehauptungen in Gerichtsverfahren und des Vorwurfs eines „angedeuteten Kopplungsgeschäfts“.

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  • Keine unbenannten Zeugen: Abmahnung muss spezifisch genug formuliert sein

    Keine unbenannten Zeugen: Abmahnung muss spezifisch genug formuliert sein

    In einem Fall vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (7 Ca 1347/23), der sich mit den Anforderungen an die Konkretisierung der in einer Abmahnung enthaltenen Rüge befasst, wurde eine klare Entscheidung getroffen. Die zentrale Frage war, ob die Abmahnung spezifisch genug formuliert war, um dem Angeschuldigten eine angemessene Verteidigung zu ermöglichen.

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  • Abmahnung vom Arbeitgeber – Was tun?

    Abmahnung vom Arbeitgeber – Was tun?

    Ich habe eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber erhalten – was kann oder soll ich nun tun? Niemand geht gerne zur Arbeit, nur um dort zu erfahren, dass eine Abmahnung im Raum steht – besonders dann, wenn sie unberechtigt ist. Die Frustration ist verständlich und der Ärger oft groß. Es fühlt sich ungerecht an, vielleicht sogar demütigend. Doch bevor die Emotionen überkochen, ist es wichtig zu wissen: Sie sind nicht machtlos.

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  • Meinungsfreiheit und Kritik an der Bundesregierung

    Meinungsfreiheit und Kritik an der Bundesregierung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Aktenzeichen 1 BvR 2290/23) eine Entscheidung des Kammergerichts aufgehoben, die es einem Journalisten und Produzenten untersagte, eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung zu tätigen.

    Die kritische Äußerung des Journalisten bezog sich auf die Zahlung von Entwicklungshilfe an Afghanistan, die seiner Meinung nach indirekt den Taliban zugutekommen könnte. Diese Äußerung war von einer einstweiligen Verfügung betroffen, welche das Kammergericht in einem früheren Urteil erlassen hatte.

    Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Kammergerichts das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzte. Der Journalist hatte auf seinem YouTube-Kanal und über soziale Medien eine Kurznachricht verbreitet, die mit einem Artikel verlinkt war und somit einen Kontext herstellte, der bei der Beurteilung der Äußerung berücksichtigt werden muss. Das BVerfG kritisierte, dass das Kammergericht diesen Kontext nicht angemessen gewürdigt und die Äußerung fälschlicherweise nur als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft hatte.

    Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Meinungsfreiheit in Deutschland, da sie verdeutlicht, dass auch kritische und polemische Äußerungen gegenüber der Regierung vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, insbesondere wenn sie in einen sachlichen Kontext eingebettet sind. Das BVerfG betonte, dass der Staat auch scharfe Kritik aushalten muss und dass der Schutz staatlicher Einrichtungen nicht dazu führen darf, dass sachliche Kritik an der Amtstätigkeit abgeblockt wird.

    Die aufgehobene Entscheidung des Kammergerichts wird nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.

  • Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit

    Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur Unterlassung und Beseitigung reichen.

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