Messenger-Kryptodienst „Exclu“ abgeschaltet

Erneut traf es einen Krypto-: Wie die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, gelang es, Daten des von Kriminellen genutzten Krypto-Kommunikationsdienstes „Exclu“ zu entschlüsseln, die Kommunikation zu überwachen und den Dienst abzuschalten.

Bei einer gemeinsamen Aktion der deutschen, niederländischen, belgischen und polnischen Behörden wurden am vergangenen Freitag über 70 Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen durchsucht und über 40 Personen festgenommen. Bei den Festgenommenen handelt es sich sowohl um Nutzer als auch um Betreiber und Administratoren des Dienstes.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

Allgemeine Informationen

Die Ermittlungen wurden wohl schon seit Juni 2020 geführt und haben laut Mitteilung ihren Ursprung in dem gegen die Betreiber des sogenannten „Cyberbunkers“, in dem der Kryptodienst bis zur Abschaltung des „Cyberbunkers“ gehostet und betrieben wurde.

Damit reiht sich dieser Fahndungserfolg gleich in zwei Serien ein: Einmal ist es, mal wieder, ein Dienst der im Zuge des Cyberbunkers erst hochgenommen werden konnte; zum anderen ist dies nach Encrochat, SkyECC und Anom nun erneut ein zentral betriebener Krypto-Messenger, der die Verfolgung stark vereinfachen wird.

Exclu?


Exclu war ein Kryptokommunikationsdienst, der es den Nutzern ermöglicht, sich gegenseitig verschlüsselte Nachrichten zu senden, ohne dass die Polizei- und Justizbehörden dies bemerken. Es handelt sich um eine Anwendung, die auf Smartphones installiert und dann mit einer 800 Euro teuren für eine 6-monatige Nutzung aktiviert werden kann.

Mit Exclu konnten die Nutzer Nachrichten, Fotos, Notizen, Sprachnotizen, Chats und Videos mit anderen Nutzern austauschen. Exclu wird von seinen Besitzern und Administratoren für seine hohe Sicherheit gelobt. Die Anwendung hat schätzungsweise 3.000 Nutzer, von denen 750 Niederländisch sprechen.

Weitere Infos

Etwas auskunftsfreudiger zeigt sich die niederländische Polizei: Laut deren Mitteilung wurde schon 2016 in den Niederlanden die erste Untersuchung zur Kryptokommunikation durchgeführt. Die Server des in Nijmegen ansässigen Unternehmens Ennetcom (Encrypted Network Communication) wurden in Kanada beschlagnahmt. Fachleuten gelang es, die verschlüsselten Nachrichten lesbar zu machen.

Seitdem wurden mehrere Kryptokommunikationsdienste, wie und SkyECC, eingestellt. Im Fall von Exclu hat die niederländische Polizei den Dienst deaktiviert, die Daten abgerufen sowie die Nutzer und Entwickler, Administratoren und Eigentümer des Dienstes identifiziert und ausfindig gemacht.

Weiterhin verweist die niederländische Polizei – sehr viel Bürgerrechtsfreundlicher als die deutschen Ermittler, die sich wieder einmal sehr bedeckt geben – darauf, dass Geheimnisträger sich melden können: Exclu-Nutzer, die sich auf das gesetzliche Recht auf Vertraulichkeit berufen können, wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte oder Geistliche, können dies melden. Sie sollten ihre Benutzerdaten der Polizei unter geheimhouders@OM.nl mitteilen. Die Polizei prüft dies und löscht die Daten nach eigenen Angaben, wenn dies gerechtfertigt ist.

Ausblick: Exclu-Folgen

Durch den Bezug auf den Cyberbunker werden sich viele der Fragen, die sich bis heute bei Encrochat stellen, bei Exclu wohl nicht stellen – die Dokumentation wird bereits eine ganz andere sein. Da die Festnahmen ausdrücklich auch Administratoren der Exclu-Infrastruktur umfassen, dürfte zeitnah mit weiteren Festnahmen und Zugriffen zu rechnen sein – aus den anderen Verfahren wissen wir, dass man ohnehin priorisiert vorgeht, nach Schwere des Vorwurfs und „Flüchtigkeit“ der Betroffenen. Dabei ist zu beachten, dass wohl auch hier über längere Zeit „mitgelesen“ wurde.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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