Bundesweite Durchsuchungen und Maßnahmen zur Vermögenssicherung bei „Letzter Generation“

An dieser Stelle soll kurz über die jüngsten Entwicklungen in einem wichtigen Fall berichtet werden, der die juristische und allgemeine Öffentlichkeit in Deutschland stark beschäftigt: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat laut eigener Mitteilung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ein gegen Mitglieder der als „Letzte Generation“ bekannten Gruppierung eingeleitet. Hintergrund ist der Verdacht, dass diese Gruppierung verschiedene Straftaten begangen haben könnte.

Bericht der StA

Die operative Dimension des Verfahrens zeigt sich heute in der Durchführung von Durchsuchungen an 15 Orten im gesamten Bundesgebiet. Beteiligt sind nicht nur Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA), sondern auch Ermittler aus anderen Bundesländern. Flankierend werden zwei Kontenpfändungsbeschlüsse und ein Vermögensabschöpfungsbeschluss vollstreckt, um mögliche Vermögenswerte zu sichern.

Grundlage für die umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen ist eine Vielzahl von Strafanzeigen, die seit Mitte 2022 von besorgten Bürgern erstattet wurden. Sie haben dazu geführt, dass die Generalstaatsanwaltschaft München gegen sieben Personen im Alter zwischen 22 und 38 Jahren erhoben hat. Der Vorwurf lautet auf Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 S. 1, 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die polizeilichen Ermittlungen hat das BLKA in München übernommen.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die Beschuldigten eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer mutmaßlich krimineller Aktivitäten der „Last Generation“ initiiert haben. Sie sollen diese Aktion auf der Homepage der Gruppierung beworben und dadurch Spenden in Höhe von mindestens 1,4 Millionen Euro generiert haben. Die bisherige Beweislage deutet darauf hin, dass dieses Geld überwiegend zur Begehung weiterer krimineller Handlungen verwendet wurde. Weiterhin besteht der Verdacht, dass zwei der Beschuldigten im April 2022 versucht haben, die Ölpipeline Triest-Ingolstadt, einen Knotenpunkt kritischer Infrastruktur in Bayern, zu sabotieren.

Konsequenzen für Unterstützer der „letzten Generation“?

Ziel der Durchsuchungen war laut StA das „Auffinden von Beweismitteln zur Mitgliederstruktur der “Letzten Generation“, die weitere Aufklärung ihrer Finanzierung sowie die von Vermögenswerten.“

In solchen Verfahren ist es insoweit üblich, als aufgefundenes Material, wie Kontoauszüge, sehr feingliedrig durchsucht wird – wer hier Unterstützung speziell in Form von Zahlungen wie Spenden geleistet hat, sollte sich darauf einstellen, ins Visier der Ermittler zu geraten. Ebenso wird man Mails und -Nachrichten nach weiteren Kontakt durchsuchen. Es steht zu befürchten, dass zum einen eine Hexenjagd betrieben werden wird – zum anderen, die ohnehin grassierende gesellschaftliche Spaltung weiter vorangetrieben wird. In gesellschaftspolitischer Sicht darf man dieses gesamte Vorgehen durchaus fragwürdig sehen unter dem Aspekt der Erwirkung eines gesellschaftlichen Konsenses.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.