Der neue Straftatbestand § 234b StGB „Verschwindenlassen von Personen“ wurde im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts eingeführt, das am 6. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine internationale Entwicklung, bei der das Verschwindenlassen von Menschen zunehmend als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wird. Die…WeiterlesenDas „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Straftatbestand
Schlagwort: VStGB
Das Völkerstrafgesetzbuch ist ein seit 2002 in Deutschland geltendes Gesetz, das die Verfolgung von Völkerstraftaten regelt. Es basiert auf dem Völkerrecht und setzt internationale Abkommen und Verträge, wie zum Beispiel das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, in nationales Recht um. Es ermöglicht die Verfolgung von schweren Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auch dann, wenn sie im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zur deutschen Rechtsordnung haben.
In einem wegweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (AK 4/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine entscheidende Klarstellung im Bereich des Völkerstrafrechts vorgenommen. Gegenstand der Entscheidung waren schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs begangen wurden.WeiterlesenWegfall der Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 7. September 2023 (Az.: 1 ORs 10/23) entschieden, dass die Veröffentlichung eines sogenannten „Judensterns“ mit der Aufschrift „nicht geimpft“ auf Facebook nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB erfüllt. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit,…WeiterlesenOLG Braunschweig Urteil zum „Ungeimpft-Stern“ – Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität
Beim OLG Frankfurt a.M. (3 Ss 123/22) ging es um eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil, wobei in der Anklage eine Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Dass ein solcher Freispruch gut zu begründet ist, macht das OLG deutlich. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Urteil eine verständliche Darstellung des konkreten Anklagesatzes, der den individuellen Anklagevorwurf…WeiterlesenMangel bei Freispruch wegen Volksverhetzung
Bisher unbemerkt steht eine Erweiterung des §130 StGB („Volksverhetzung„) an, es wird ein neuer Absatz 5 eingefügt, die bisherigen Absätze 5ff. rücken eins nach hinten, bleiben aber erhalten. Demnächst wird in §130 Abs.5 StGB zu lesen sein (siehe BT-Drucksache 20/4085, dort Seite 11): „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer…WeiterlesenErweiterung des Tatbestands der Volksverhetzung 2022
Der Bundesgerichtshof (3 StR 187/22) konnte sich zu der durchaus anspruchsvollen Konkurrenz-Situation im Umfeld von Kriegsverbrechen, also dem VStGB und StGB äußern.WeiterlesenKonkurrenzen bei Kriegsverbrechen
Schon ein wenig in Vergessenheit geraten scheint mir die „Kunduz-Affäre“ und die damit verbundenen strafrechtlichen Probleme, die zuletzt in der Einstellung des Ermittlungsverfahrens (u.a. gegen Oberst Klein) durch die Bundesanwaltschaft mündeten. In der aktuellen NJW (24/2010, S.1725ff.) findet sich ein lesenswerter Kommentar dazu von Kai Ambos, der im Bereich des internationalen Strafrechts sicherlich als die…WeiterlesenAfghanistaneinsatz und Völkerstrafrecht