Wegfall der Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten

In einem wegweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (AK 4/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine entscheidende Klarstellung im Bereich des Völkerstrafrechts vorgenommen. Gegenstand der Entscheidung waren schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs begangen wurden.

Sachverhalt und Kernfrage

Der Beschuldigte, ein ehemaliger Anführer einer Miliz, wurde wegen Folter, Entführung und Versklavung von Zivilpersonen angeklagt. Die zentralen Fragen, die der BGH in seinem Beschluss behandelte, drehten sich um die Anwendbarkeit der Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten und die Definition der Versklavung im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten

Der BGH stellte klar, dass die allgemeine Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten nicht gilt. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Status und Rang des Täters keine Immunität gewährt wird, wenn es um schwere internationale Verbrechen wie Folter, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Diese Entscheidung bestätigt die fortschrittliche und strenge Haltung des Völkerrechts gegenüber schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und betont die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht, selbst für hohe Staatsfunktionäre.

Neue Auslegung der Versklavung

Ein weiteres Schlüsselelement des Beschlusses betrifft die Interpretation des Tatbestands der Versklavung. Der BGH hat präzisiert, dass für die Annahme einer Versklavung im Sinne des VStGB nicht zwingend ein länger andauerndes Ausüben eines angemaßten Eigentumsrechts an einer Person erforderlich ist. Diese Klarstellung hat weitreichende Bedeutung, da sie die Tür für eine breitere Anwendung des Tatbestands der Versklavung in Fällen von Zwangsarbeit und ähnlichen Menschenrechtsverletzungen öffnet.

Fazit und Auswirkungen

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die entscheidende Rolle der deutschen Justiz im internationalen Kampf gegen schwere Menschenrechtsverletzungen. Durch die Ablehnung der Funktionsträgerimmunität und die erweiterte Auslegung des Begriffs der Versklavung trägt der Beschluss dazu bei, die Grenzen der Straflosigkeit zu erweitern und gewährleistet, dass selbst hohe Amtsträger für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese Grundsätze stärken die internationale Rechtsordnung und bestätigen Deutschlands Engagement für die Durchsetzung des Völkerstrafrechts.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!