Das OLG Karlsruhe (301 OAus 1/23) äußert Bedenken an den Haftbedingungen in Großbritannien und lehnt in einem aktuellen Beschluss die Auslieferung dorthin ab. So führt das OLG auf die konkret untermauerten Einwendungen des Betroffenen, er würde dort unmenschlich behandelt werden, wie folgt aus:WeiterlesenOLG Karlsruhe: Keine Auslieferung nach Großbritannien wegen unmenschlicher Haftbedingungen
Kategorie: Internationales Strafrecht
Rechtsanwalt Jens Ferner schreibt rund um das internationale Strafrecht, EU-Strafrecht und die EMRK. Rechtsanwalt Ferner berät im Strafrecht
Europäischer Haftbefehl: Die offensichtliche GefahrGesundheitsschädigung der gesuchten Person rechtfertigt die Aussetzung der Übergabe der gesuchten Person und verpflichtet die vollstreckende Behörde, die ausstellende Behörde um Mitteilung der Bedingungen zu ersuchen, unter denen die gesuchte Person der Strafverfolgung oder der Haft unterzogen wird.WeiterlesenGesundheitsschädigung bei europäischem Haftbefehl
Der EUGH (C-435/22) hat klargestellt, dass die Behörden eines Mitgliedstaats einen Drittstaatsangehörigen nicht an einen anderen Drittstaat ausliefern dürfen, wenn dieserDrittstaatsangehörige in einem anderen Mitgliedstaat wegen derselben Taten wie denen, auf die sich das Auslieferungsersuchen bezieht, rechtskräftig verurteilt worden ist und die dort verhängte Strafe verbüßt hat.WeiterlesenKeine Auslieferung von Drittstaatsangehörigem an Drittstaat bei Doppelverfolgung
Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG ist (nur) dann zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren von Bedeutung ist (BGH, 4 ARs 18/80). Dies ist mit dem Bundesgerichtshof in der Regel zu verneinen, wenn es auf diese Frage nicht (mehr) ankommen kann, weil die Voraussetzungen, die zu ihrer Vorlegung geführt haben, im…WeiterlesenVorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG
Der Bundesgerichtshof (3 StR 187/22) konnte sich zu der durchaus anspruchsvollen Konkurrenz-Situation im Umfeld von Kriegsverbrechen, also dem VStGB und StGB äußern.WeiterlesenKonkurrenzen bei Kriegsverbrechen
Der Vollzug von Auslieferungshaft unterliegt dem Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung. Das bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen: Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (BVerfGE 61, 28,…WeiterlesenBeschleunigungsgebot und Vollzug der Auslieferungshaft
Ein heftiges Thema sind aktuell Auslieferungen nach Polen, nicht zuletzt wegen des Zustands des dortigen Justizsystems. Aber: Der generelle Zustand des polnischen Justizsystems und insbesondere die Bedenken des Verfolgten im Hinblick auf die Unabhängigkeit der zuständigen Richterinnen und Richter begründen nur im Einzelfall eein Auslieferungshindernis nach § 73 Satz 2 IRG in Verbindung mit dem…WeiterlesenAuslieferung nach Polen?
Mit Art. 4 der Grundrechtecharta der EU folgt für ein mit einem Auslieferungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Schritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Überstellung der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (dazu BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 – 2 BvR…WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl: Auslieferung und Art. 4 der Grundrechtecharta der EU
Seit dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes – EuHbG – vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1721) am 2. August 2006 richtet sich die Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß § 1 Abs. 4, 78 IRG nach den §§ 80 ff. IRG, mit denen der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002…WeiterlesenVoraussetzungen für die Anordnung der Auslieferungshaft
Das OLG Dresden (OLG Ausl 179/10) hat festgestellt, dass ein amerikanischer Staatsbürger an die USA auszuliefern ist. Interessant ist dabei immer wieder die Frage der Anwendung der Todesstrafe.WeiterlesenOLG Dresden: Auslieferung an die USA?
Der Gerichtshof der Europäischen Union (C-665/20 PPU X) klärte nun die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren.WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl und “ne bis in idem”
Wenn Ermittlungsbehörden gegen Cybercrime vorgehen wollen, kann man sich nicht an nationalen Grenzen orientieren. Wir stehen insoweit aus meiner Sicht vor einem Jahrzehnt der Veränderung: Behörden werden die Zusammenarbeit auf der einen Seite intensivieren; zugleich werden sich Staaten – fernab internationaler Regeln – in besonders schwerwiegenden Fällen kurzerhand Daten durch “staatliches Hacking” verschaffen. Ein Vorreiter…WeiterlesenStaatliches Hacking und internationales Recht
Kein Beweisverwertungsverbot bei Encrochat: Nach dem OLG Bremen hat sich nun auch das OLG Hamburg (1 Ws 2/21 – vorausgehend LG Hamburg, hier bei uns) postiert und klargestellt, dass es kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich durch Encrochat-Überwachung erlangte Daten gibt. Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch, zu diversen Äußerungen von Strafverteidigern, die versuchen, sich öffentlich anders zu…WeiterlesenOLG-Hamburg: Kein Beweisverwertungsverbot bei Daten aus Encrochat-Überwachung
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18) hat klargestellt, dass die vorher von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung beziehungsweise der Strafvollstreckung die hier Betroffenen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt, denn: Die Fachgerichte haben die Bedeutung und Tragweite des hier maßgeblichen…WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl: Keine Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung
Europarechtliche Vorgaben können einer Strafbarkeit wegen Verstosses gegen eine nationale Norm entgegen stehen. Dies sollte aber nicht vorschnell angenommen werden.WeiterlesenEuroparecht und nationales Strafrecht