Schlechtes Testergebnis: Unternehmen können schnell von unwahren Behauptungen betroffen sein – gerade wenn es um Testurteile bei Warentests oder Dienstleistungstests geht kann dies ganz erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und die betriebliche Zukunft haben. Im Folgenden wird an Hand von Standardsituationen exemplarisch gezeigt, dass Unternehmer nicht schutzlos sind. Es besteht die Möglichkeit, sich durchaus erfolgreich gegen…WeiterlesenTesturteil: Wie man sich gegen falsche Testergebnisse wehrt (Stiftung Warentext & Co.)
Schlagwort: Tatsachenbehauptung
Unter einer Tatsachenbehauptung versteht man in der Rechtssprache eine Aussage, die objektiv nachprüfbar und damit beweisbar ist. Es handelt sich um konkrete Angaben oder Umstände, die wahr oder unwahr sein können.
Tatsachenbehauptungen sind von Meinungsäußerungen zu unterscheiden. Eine Meinungsäußerung ist eine subjektive Bewertung oder Beurteilung, deren Wahrheitsgehalt nicht objektiv überprüft werden kann. Sie bringt die persönliche Auffassung oder das persönliche Empfinden des sich Äußernden zum Ausdruck.
Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsschutz und dem Medienrecht von großer rechtlicher Bedeutung. Während Meinungsäußerungen grundsätzlich durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, können unwahre Tatsachenbehauptungen zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen und rechtliche Konsequenzen, etwa in Form von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, nach sich ziehen.
Wenn sich auf Facebook-Seiten ganz plötzlich in kurzer Zeit Die Zahl der „Fans“ erhöht, ist der Verdacht bei manchen schnell genährt: Da muss jemand Fans gekauft haben. Entsprechende Angebote gibt es bekanntlich, zumal günstig. Doch es ist Vorsicht geboten, wenn man diesen Verdacht äußern möchte, wie sich beim OLG Frankfurt (16 W 21/13) aktuell gezeigt…WeiterlesenUnterlassungsanspruch: Behauptung „Facebook Fans gekauft“ kann abgemahnt werden
Das Landgericht Köln (28 O 452/12) hat entschieden, dass die Äußerungen „Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders!“ und „Schlechter Service von X“ als Meinungsäußerungen einzustufen sind. Die Begründung ist denkbar einfach: Sie drücken schlicht die subjektive Wertung bezüglich des Services aus und beinhalten insbesondere keine Tatsachenbehauptung, denn der Vorwurf ist schliesslich sehr pauschal…WeiterlesenBewertung von Unternehmen: „Miserabler Service“ ist Meinungsäußerung
Auch das Landgericht Bonn (9 O 213/12) stellt klar, dass meinungsbezogene Tatsachenbehauptungen (also Mischungen aus Meinung und Tatsachenbehauptung) grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Zudem sind die Anforderungen an die Sorgfalt des Äußernden nicht über Gebühr zu erstrecken – aber: Dennoch verbleibt zumindest ein Mindestmaß an Sorgfalt, dass…WeiterlesenLandgericht Bonn: Meinungsfreiheit auch für meinungsbezogene Tatsachenbehauptung
Das LG Osnabrück (2 O 952/11) hat sich mit dem grundrechtlichen Schutz von Meinungen beschäftigt, die mit Tatsachen durchsetzt sind, und hierzu ebenso verständlich wie nachvollziehbar klar gestellt: Bei Vermengung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen handelt es sich insgesamt um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, wenn der tatsächliche Gehalt substanzarm ist und gegenüber der subjektiven Wertung des…WeiterlesenMeinungsfreiheit auch für Tatsachen, die mit Werturteilen vermischt werden
Die Gegendarstellung: Eine kurze Darstellung zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch: Worum handelt es sich dabei, wie wird er geltend gemacht und wir ist er von den Medien umzusetzen.WeiterlesenPresserecht: Gegendarstellungsanspruch und seine Umsetzung
Mit dem OLG Köln ist eine Gegenwehr gegen negative Abmahnungen grundsätzlich nicht im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes möglich, vielmehr ist das Hauptsacheverfahren abzuwaren. Entsprechend müssen Betroffene ihre Taktik ausrichten, wenn Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. WeiterlesenOLG Köln: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative ebay-Bewertung
Das „Laienprivileg“ ist immer wieder mal in aller Munde, aktuell wegen einer (angekündigten) Verfassungsbeschwerde eines „Bloggers“. Dabei gibt es erstaunlich wenig Inhalte zum Thema, Grund genug, in aller Kürze zu beschreiben, was das „Laienprivileg“ eigentlich ist.WeiterlesenPresserecht: Das Laienprivileg
Haftung des Host-Providers und Content-Providers: Der Bundesgerichtshof (VI ZR 93/10) hatte sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Hostprovider für Inhalte verantwortlich ist, die seine Nutzer/Kunden eingestellt haben. Hintergrund: Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch. Im Ergebnis bejaht der BGH mitunter eine Haftung und…WeiterlesenHaftung des Host-Providers und Content-Providers
Und wieder ein Twitter-Streit: Eine Nutzerin hat eine (öffentliche) Liste „Nervige Spammer“ angelegtund dort diverse Accounts gelistet. Nun schreibt sie, dass ihr von einem Betroffenen mit einem Rechtsanwalt „gedroht“ wird, sollte er nicht von der Liste verschwinden. Das Problem war vorhersehbar – und es wundert, dass es bisher noch keine bekannte Eskalation gab.WeiterlesenTwitter-Streit wegen Führung auf Twitter-Liste?
Schleichwerbung ist fester (unschöner) Bestandteil des Internet-Alltags, speziell rund um sogenannte Influencer. Das OLG Köln (19 U 3/10) hat sich im Juli letzten Jahres mit einem „Schleichwerbungs-Vertrag“ beschäftigt. Solche Verträge sind nichts Besonderes, es geht u.a. darum, dass jemand gegen Geld verspricht, in Foren und Blogs für seinen Vertragspartner Links zu dessen Angeboten zu platzieren.…WeiterlesenOLG Köln zum Lohnanspruch aus Schleichwerbungs-Vertrag
Wenn jemand in eine Fotografie eingewilligt hat, stellt sich manchmal hinterher die Frage, ob er die Einwilligung (jederzeit) widerrufen kann. Dazu ist festzustellen, dass ein solch „willkürliches“ Widerrufsrecht grundsätzlich nicht zugestanden wird (Dreier/Schulze, §22 KUG, Rn.35). Vielmehr wird im allgemeinen verlangt, dass es einen hinreichenden und anzuerkennenden Grund für einen Widerruf geben muss.WeiterlesenFotorecht: Kann eine Einwilligung in eine Fotografie widerrufen werden?
Spätestens bei kritischen Auseinandersetzungen mit Unternehmen wird das „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ thematisiert. Doch die Frage ist: Was ist das überhaupt. Und wenn man in den Quell steter Fehlinformation blickt, findet man dazu sogar: Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen die Frage, ob Unternehmen ein eigenes Persönlichkeitsrecht zukommen kann, zuletzt ausdrücklich offen gelassen. Ja, wenn das stimmt, kann es dann…WeiterlesenZum Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Das OLG Hamburg (7 U 128/09) hält ausdrücklich fest: Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel keinen rechtfertigenden Grund. Deshalb tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen grundsätzlich hinter das Persönlichkeitsrecht zurück (BVerfG NJW 1999, 1322). Dementsprechend betont auch der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen zu den Online-Archiven (Urteil vom 15.12.2009, Az: VI…WeiterlesenKeine Meinungsfreiheit für unwahre Tatsachenbehauptungen
Das AG Frankfurt a. M. (29 C 1485/10 – 81, 29 C 1485/10) hat sich mit folgendem Ergebnis zur Löschung von eBay-Bewertungen bei einem Verkäufer geäußert, die inhaltlich falsch waren und wobei der Verkäufer Verbraucher war: Ein solcher Verkäufer ist bei unwahren eBay-Bewertungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt – woraus ein Unterlassungsanspruch entsteht Damit einher…WeiterlesenLöschung von eBay-Bewertungen unter privaten Verkäufern