Die Strafzumessung bei strafbarer Schwarzarbeit muss mitunter differenziert betrachtet werden: So darf zwar ein Landgericht – ohne dass darin ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB läge – berücksichtigen, wenn ein Angeklagter aufgrund von Tathandlungen den Einzugsstellen nicht nur Arbeitnehmerbeiträge (§ 266a Abs. 1 StGB), sondern auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (§ 266a Abs. 2…WeiterlesenStrafzumessung bei Schwarzarbeit
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Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im rechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, bei der gegen die geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften verstoßen wird.
In der Regel handelt es sich um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, bei der der Arbeitgeber keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführt oder der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Grundlage für die Strafbarkeit der Schwarzarbeit ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Mit dem Themenkomplex Schwarzarbeit verbunden sind darüber hinaus das Steuerstrafrecht und die zivilrechtliche Komponente des unvollständigen Leistungsaustausches.
Schwarzarbeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie als Steuerhinterziehung oder als Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht geahndet werden kann. Die strafrechtlichen Konsequenzen können von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Personen, denen Schwarzarbeit vorgeworfen wird, beraten und unterstützen. Dabei kann der Fachanwalt für Strafrecht unter anderem die strafrechtlichen Konsequenzen des Vorwurfs einschätzen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Weiterhin kann er im Falle einer Verurteilung durch das Gericht die Interessen seines Mandanten vertreten und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Ihr Rechtsanwalt für Schwarzarbeit: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zur Schwarzarbeit. In unserer auf das Strafrecht ausgerichteten Kanzlei verteidigen unsere Strafverteidiger rund um den Vorwurf der Schwarzarbeit.
Es entspricht im Arbeitsstrafrecht den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben, wenn von Nettoarbeitsentgelten ausgegangen wird und hierauf im Abtastverfahren Lohnsteuern sowie Beiträge zur Sozialversicherung aufgeschlagen werden, um anschließend auf das derart ermittelte Bruttoarbeitsentgelt die im Tatzeitraum geltenden Sätze der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung anzuwenden. Nun konnte der BGH (1 StR 114/21) klarstellen, dass dieser Vorgehensweise auch die Legaldefinition der…WeiterlesenBegriff der „illegalen Beschäftigung“ im Arbeitsstrafrecht
Durchsuchung durch den Zoll: In Betrieben, speziell in Bereichen wie der Baubranche, gehören „Besuche“ vom Zoll durchaus zur Tagesordnung. Hintergrund ist, dass mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG die Behörden der Zollverwaltung nachprüfen, ob bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen verschiedene sozialversicherungsrechtliche Melde- oder sonstigen Pflichten erfüllt sowie weitere sozialrechtliche Vorgaben eingehalten wurden. Zudem…WeiterlesenDurchsuchung durch den Zoll
Haftung eines Dachdeckers bei Dachstuhlbrand nach Schwarzarbeit: Das Landgericht Koblenz (1 O 234/17) hat die Klage einer Versicherung abgewiesen, die zwei „schwarz“ beschäftigte Dachdecker wegen Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ausführen der Arbeiten in Anspruch nehmen wollte. Die Dachdecker müssen nicht für den Dachstuhlbrand haften. Grund: Zum einen handelte es sich um Schwarzarbeit und der Vertrag war somit…WeiterlesenSchwarzarbeit und Haftung
Was ist zu tun, wenn die Polizei vor der Türe des IT-Betriebs steht? Auf diese Frage durfte ich, im Rahmen eines kurzen Vortrags, auf den eco-Internet-Security-Days 2021 eingehen. In meinem Vortrag stelle ich dar, womit man rechnen muss, was man im Blick haben muss und wie man mit dem plötzlichen Besuch im IT-Betrieb umgehen kann.WeiterlesenHausdurchsuchung im IT-Betrieb
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10).WeiterlesenFinanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Spedition aus Bochum, die von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von 24495,- Euro an Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 1995 bis 1998 zuzüglich 15820,- Euro an Säumniszuschlägen in Anspruch genommen wurde. Im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen…WeiterlesenSchwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, wenn feststeht, dass ein Arbeitnehmer erklärt hat, er könne eine angebotene Schwarzarbeit ausführen. Eine derart vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit berechtige den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.WeiterlesenSchwarzarbeit angeboten: Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen
Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Sub-unternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte seine…WeiterlesenBGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass vereinbarte Schwarzarbeit („Ohne-Rechnung-Abrede“, Schwarzgeld-Abrede) dazu führt, dass entsprechende Verträge nichtig sind. Doch welche Folgen hat das? Inzwischen ist klar: Es gibt weitreichende Folgen, die für beide Beteiligten äusserst negativ sind. In einer Abwägung sind sie aber wohl vor allem für Unternehmer nochmals besonders negativ.WeiterlesenSchwarzarbeit: Folgen der Nichtigkeit des Vertrages mit Schwarzgeldabrede – keine Gewährleistung und Wertersatz
Sehr ausführlich hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 371/20) mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit eine Rechtswidrigkeit erstrebter Bereicherung in Fällen vorliegt, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen möchte. Grundlegend hierfür ist die Frage, ob man einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe von Wechselgeld nach einem…WeiterlesenKein Anspruch auf Wechselgeld nach BTM-Kauf
Ist das Gericht aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine sogenannte „Schwarzgeldabrede“ getroffen hatten, erhält der Bauunternehmer für seine erbrachte Leistung keinen Werklohn.WeiterlesenKein Werklohn bei Schwarzgeldabrede im Whatsapp-chat
Das Bundesfinanzministerium hat die Jahresergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2020 mitgeteilt. Diese hat nach eigenen Angaben über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Die steigenden Zahlen dürften nicht zuletzt auf die Corona-Verbote zurückzuführen sein – während Schwarzarbeit sonst…WeiterlesenBilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2020
Wenn der Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht ist der Schock gross – umso wichtiger, ruhig zu bleiben und die Situation nicht noch zu verschlimmern.WeiterlesenDurchsuchung durch die Steuerfahndung
Ein Bauunternehmer aus Bochum bekommt für Sanierungsarbeiten in Düsseldorf keinen Werklohn. Obschon er und auch der Auftraggeber dies leugneten, war das Oberlandesgericht Düsseldorf (21 U 34/19) unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine sogenannte „Schwarzgeldabrede“ getroffen hatten.WeiterlesenSchwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn