Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Das Digitale-Dienste-Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und führt zu wesentlichen Änderungen im deutschen Recht.

Das Wichtigste zum DDG

Durch das DDG werden die durch den DSA notwendigen Änderungen im nationalen Recht auf den Weg gebracht. Auf einen Blick die wichtigsten Fakten zum Digitale Dienste Gesetz:

1. Allgemeine Regelungen:

  • Der DSA schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Arten digitaler Vermittlungsdienste in der EU, um ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten.
  • Eine starke und dauerhafte Aufsichtsstruktur wird eingeführt, einschließlich der Einrichtung von Koordinatoren für digitale Dienste in jedem Mitgliedstaat, die auch Beschwerden von Nutzern entgegennehmen.

2. Konkrete Regelungen:

  • Anbieter von Hostingdiensten müssen Verfahren für das Melden und Entfernen illegaler Inhalte bereitstellen.
  • Online-Plattformen werden verpflichtet, Maßnahmen gegen die missbräuchliche Nutzung solcher Meldeverfahren zu ergreifen.
  • Es werden besondere Anforderungen an große Plattformen gestellt, insbesondere in Bezug auf Transparenz und den Umgang mit personenbezogenen Daten.

3. Änderungen bestehender Gesetze:

  • Das Telemediengesetz (TMG) und das (NetzDG) werden durch den DSA weitgehend ersetzt, was zu einer Neustrukturierung der rechtlichen Anforderungen an digitale Dienste führt.
  • Das wird umbenannt.

4. Neue Strukturen und Behörden:

  • Im Rahmen des Gesetzes werden spezifische Behörden und Strukturen zur Überwachung und Durchsetzung des DSA benannt, darunter eine zentrale Koordinierungsstelle innerhalb der .
  • Zusätzliche Zuständigkeiten werden auch anderen bestehenden Institutionen, wie der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und dem Bundesbeauftragten für den und die Informationsfreiheit, zugeteilt.

Diese umfassenden Regelungen sollen die Kontrolle und Transparenz im digitalen Raum verbessern, den Verbraucherschutz stärken und eine gerechte Marktumgebung für alle Beteiligten schaffen.

Was passiert mit dem TTDSG

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das vor allem den Datenschutz in Telemedien und Telekommunikationsdiensten regelt, wird durch die Einführung des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) und die Umsetzung der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) nicht direkt abgeschafft oder ersetzt. Es wird zukünftig allerdings als Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) bezeichnet. Diese Änderung reflektiert den Wandel in der Terminologie von „Telemedien“ zu „digitalen Diensten“, der sich durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Umsetzung des DSA ergibt. Der wesentliche Teil der Änderungen betrifft daher schlicht Umbenennungen.

Das TTDSG bleibt also weiterhin, unter neuem Namen, relevant, insbesondere in Bezug auf spezifische Datenschutzanforderungen im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien. Das DDG konzentriert sich vor allem auf die Bereitstellung und den Betrieb digitaler Dienste, den Umgang mit illegalen Inhalten, die Transparenzpflichten und die Aufsichtsstrukturen für Plattformen, ohne die spezifischen Datenschutzregeln des TTDSG direkt zu ersetzen. Das TTDSG behandelt hauptsächlich Aspekte, die im DSA nicht ausführlich adressiert werden, wie die Einwilligungen für Cookies und den Schutz personenbezogener Daten in Telekommunikations- und Telemediendiensten.

Pflichten für Anbieter digitalter Dienste

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schafft verschiedene Pflichten für Anbieter digitaler Dienste, insbesondere für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, um die Sicherheit, Transparenz und Fairness im digitalen Raum zu verbessern. Hier sind einige der wichtigsten neuen Verpflichtungen und Auswirkungen, die durch das DDG eingeführt werden:

  1. Melde- und Abhilfeverfahren: Anbieter von Hosting-Diensten müssen Verfahren einführen, um das Melden und schnelle Entfernen von illegalen Inhalten zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch die Pflicht, auf Beschwerden und Meldungen zu reagieren und diese zu bearbeiten.
  2. Transparenzvorschriften: Anbieter digitaler Dienste müssen detaillierte Transparenzberichte veröffentlichen, die Auskunft über die Handhabung von Beschwerden und das Entfernen von Inhalten geben. Dies umfasst auch die Offenlegung von Algorithmen, die zur Inhaltsempfehlung oder -moderation verwendet werden.
  3. Überprüfung von Händlern: Online-Marktplätze müssen die Identität und die Zuverlässigkeit von Händlern überprüfen, bevor diese ihre Dienste oder Produkte auf der Plattform anbieten dürfen.
  4. Verbot bestimmter Werbepraktiken: Es gibt strengere Regeln für Werbung, insbesondere das Verbot der Nutzung sensibler persönlicher Daten für personalisierte Werbezwecke.
  5. Sonderregeln für große Plattformen: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU) unterliegen strengeren Anforderungen, einschließlich Risikobewertungen, unabhängiger Prüfungen ihrer Risikomanagementsysteme und spezieller Maßnahmen gegen systemische Risiken.
  6. Beschwerdemanagement: Anbieter müssen effiziente und leicht zugängliche Mechanismen zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Nutzer müssen über die Ergebnisse der Beschwerdeverfahren informiert werden.
  7. Zusammenarbeit mit nationalen Behörden: Die Anbieter müssen mit den nationalen Koordinierungsstellen und Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen und auf Anfragen oder Anordnungen schnell zu reagieren.

Diese Pflichten zielen darauf ab, das Vertrauen der Nutzer in digitale Dienste zu stärken, indem sie ein höheres Maß an Sicherheit, Rechenschaftspflicht und Schutz der Nutzerrechte gewährleisten. Sie stellen sicher, dass die Plattformen aktiv gegen illegale Inhalte vorgehen und transparente Praktiken anwenden, die die Nutzerrechte respektieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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