NetzDG-Ablösung: Digitale-Dienste-Gesetz

Es ist vorgesehen, dass ein neu zu schaffendes „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) das NetzDG und das TMG ablöst. Die zentrale Rolle des nationalen Koordinators für digitale Dienste im Sinne des DDG soll die (BNetzA) übernehmen. Der Referentenentwurf liegt noch nicht vor, es gibt aber erste Medienberichte.

Das TMG und das NetzDG sollen nach derzeitiger Planung am 17. Februar 2024 außer Kraft treten, wenn der DSA in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Einige Teile des TMG finden sich Medienberichten zufolge jedoch nahezu wortgleich im Entwurf des DSA wieder, laut Heise insbesondere die Regelungen zum Herkunftslandprinzip, zu den Informationspflichten und zur Zulassungsfreiheit von Diensteanbietern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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