Es ist vorgesehen, dass ein neu zu schaffendes „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) das NetzDG und das TMG ablöst. Die zentrale Rolle des nationalen Koordinators für digitale Dienste im Sinne des DDG soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Der Referentenentwurf liegt noch nicht vor, es gibt aber erste Medienberichte.
Das TMG und das NetzDG sollen nach derzeitiger Planung am 17. Februar 2024 außer Kraft treten, wenn der DSA in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Einige Teile des TMG finden sich Medienberichten zufolge jedoch nahezu wortgleich im Entwurf des DSA wieder, laut Heise insbesondere die Regelungen zum Herkunftslandprinzip, zu den Informationspflichten und zur Zulassungsfreiheit von Diensteanbietern.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.