Kategorien
WPHG & KWG

Einziehung bei Insiderhandel

Durch verbotene Insidergeschäfte werden die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich im strafrechtlichen Sinne erworben (BGH, 2 StR 204/22, 2 StR 32/20 und 3 StR 5/13; vgl. zum Erwerb durch verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55). Der durch die Einzeltat bewirkte Vermögenszufluss begründet die jeweilige Abschöpfung des Tatertrages.WeiterlesenEinziehung bei Insiderhandel

Kategorien
WPHG & KWG

Insiderhandel: Wann wird eine Insiderinformation verwendet

Eine Insiderinformation ist entsprechend Art.7 der Markmissbrauchsverordnung (vormals § 13 Abs. 1 WpHG a. F.) eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu…WeiterlesenInsiderhandel: Wann wird eine Insiderinformation verwendet

Kategorien
Geldwäsche Cybercrime Blog Datenschutzrecht

EUGH: Generalanwalt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 2021

Die Vorratsdatenspeicherung liegt aktuell mal wieder beim EUGH (verbundene Rechtssachen C-339/20 VD und C-397/20 SR) und in seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt wiederholt betont, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist. DIe deutschen Regelungen stehen damit…WeiterlesenEUGH: Generalanwalt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 2021

Kategorien
WPHG & KWG Wirtschaftsstrafrecht

Verbot von Insidergeschäften und nicht zum inländischen Börsenhandel zugelassene Aktienoptionen

Dass Wertpapiere und die in § 12 Abs. 2 WpHG begrifflich erfassten Derivate, welche weder zum inländischen Börsenhandel oder zu einem sonstigen organisierten Markt im Sinne des § 12 WpHG zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, noch die Voraussetzungen des Handels im Erscheinen nach § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2…WeiterlesenVerbot von Insidergeschäften und nicht zum inländischen Börsenhandel zugelassene Aktienoptionen