Das Kapitalmarktstrafrecht gewinnt in Zeiten steigender Regulierungen und wachsender Compliance-Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Gerade für Personen im Umfeld von Banken und Börsen, sowie für Geschäftsführer von Unternehmen, die mit Aktien und Finanzprodukten umgehen, ist es essenziell, die möglichen strafrechtlichen Risiken zu kennen. Im Folgenden gibt es einen Überblick über die wesentlichen Delikte des Kapitalmarktstrafrechts, die…WeiterlesenKapitalmarktstrafrecht: Ein Überblick über die strafrechtlichen Risiken im Finanzsektor
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Insiderhandel
Rechtsanwalt für Insiderhandel: Insiderhandel ist eine illegale Praxis, bei der Personen, die Zugang zu vertraulichen, nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen haben, diese Informationen nutzen, um Wertpapiergeschäfte wie den Kauf oder Verkauf von Aktien durchzuführen. Der Hauptgrund, warum Insiderhandel als unethisch und illegal angesehen wird, ist, dass der Zugang zu solchen Informationen diesen Personen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Investoren verschafft.
Insider können verschiedene Personen sein, wie z.B. Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Großaktionäre eines Unternehmens, die aufgrund ihrer Position Zugang zu wichtigen Informationen haben, die noch nicht öffentlich bekannt sind. Beispiele für solche Informationen sind Quartalsergebnisse, bevorstehende Fusionen oder Übernahmen oder wesentliche Änderungen in der Unternehmensstrategie.
Die Gesetze gegen Insiderhandel sollen das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte schützen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Einziehung bei Insiderhandel
Durch verbotene Insidergeschäfte werden die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich im strafrechtlichen Sinne erworben (BGH, 2 StR 204/22, 2 StR 32/20 und 3 StR 5/13; vgl. zum Erwerb durch verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55). Der durch die Einzeltat bewirkte Vermögenszufluss begründet die jeweilige Abschöpfung des Tatertrages.WeiterlesenEinziehung bei Insiderhandel
Eine Insiderinformation ist entsprechend Art.7 der Markmissbrauchsverordnung (vormals § 13 Abs. 1 WpHG a. F.) eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu…WeiterlesenInsiderhandel: Wann wird eine Insiderinformation verwendet
Die Vorratsdatenspeicherung liegt aktuell mal wieder beim EUGH (verbundene Rechtssachen C-339/20 VD und C-397/20 SR) und in seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt wiederholt betont, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist. DIe deutschen Regelungen stehen damit…WeiterlesenEUGH: Generalanwalt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 2021
Dass Wertpapiere und die in § 12 Abs. 2 WpHG begrifflich erfassten Derivate, welche weder zum inländischen Börsenhandel oder zu einem sonstigen organisierten Markt im Sinne des § 12 WpHG zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, noch die Voraussetzungen des Handels im Erscheinen nach § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2…WeiterlesenVerbot von Insidergeschäften und nicht zum inländischen Börsenhandel zugelassene Aktienoptionen